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   VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21.A   

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VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21.A (https://dejure.org/2021,5755)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.03.2021 - 10 L 58/21.A (https://dejure.org/2021,5755)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. März 2021 - 10 L 58/21.A (https://dejure.org/2021,5755)
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  • VG Bayreuth, 13.07.2018 - B 3 K 17.32068

    Abschiebungsverbot bei einer AIDS-Erkrankung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21
    Demgemäß geht auch die Rechtsprechung von einer grundsätzlichen Behandelbarkeit in Vietnam aus (vgl. VG Bayreuth Urteil vom 13. Juli 2018 - B 3 K 17.32068 - juris; wobei in diesem Fall die Infektion weniger weit fortgeschritten war).
  • VG Berlin, 30.10.2020 - 38 L 440.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21
    Dazu gehört auch die Fallgruppe des Art. 31 Abs. 8 Buchstabe a Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU, in der der Vortrag eines Antragstellers für die Prüfung der Frage, ob er als Flüchtling oder Person mit Anspruch auf internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU anzuerkennen ist, "nicht von Belang" ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 38 L 440/20 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21
    Bei der umfassenden Berücksichtigung der Umstände im Zielstaat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - juris, Rn. 9) wird nicht verkannt, dass sich die Situation für HIV-Infizierte in Vietnam hinsichtlich Behandelbarkeit und Behandlungskosten in den letzten Jahren deutlich verbessert hat.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 10 L 58/21
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris, Rn. 99).
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