Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7867
VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17 (https://dejure.org/2021,7867)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 K 3405/17 (https://dejure.org/2021,7867)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 K 3405/17 (https://dejure.org/2021,7867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 2 SoZahl2007bis09G BB, § 7 Abs 3 SoZahl2007bis09G BB
    Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg für das Jahr 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Potsdam, 14.12.2020 - 2 K 4196/17
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Hierfür spricht auch die Verwendung des Wortes "Orientierungsgröße" (so auch VG Potsdam, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris Rn. 63).

    Hatte der Minister der Finanzen sonach eine eigenständige Prognose in Form einer Schätzung der Steuermehreinnahmen vorzunehmen, so kam ihm hierbei ein Prognosespielraum zu, der vom Gericht nur auf Prognosefehler hin überprüft werden kann (für einen Prognosespielraum im vorliegenden Fall auch: VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - VG 4 K 48/10 -, juris Rn. 28; VG Potsdam, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris Rn. 48 ff.).

    Eine solches auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit aufbauendes Prognoseverfahren kann kaum als unangemessen bezeichnet werden (so auch VG Potsdam, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris Rn. 80).

    Die auf der Grundlage dieser - von der Klägerin wiederum nicht in Frage gestellten - Zahlen vom Minister getroffene Annahme, dass im November und Dezember mit einer vergleichbar schlechteren Entwicklung zu rechnen ist, ist methodisch vertretbar und nachvollziehbar, zumal auch der monatliche Vergleich der Grunderwerbsteuer der Jahre 2007 und 2008 eine parallele Entwicklung (mit Ausnahme des Monats Juni) in beinahe allen Monaten der beiden Jahre zeigte (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris, Rn. 82).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht Potsdam in einem vergleichbaren Musterverfahren bereits die Berufung zugelassen hat (Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris Rn. 91), weil das vorliegende Urteil insoweit von dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abweicht, als es dem Klagebegehren neben der Rechtmäßigkeit der Prognose des Ministers der Finanzen auch - selbstständig tragend - den Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung entgegenhält.

  • VG Cottbus, 28.06.2013 - 4 K 48/10

    Besoldung und Versorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Auch die Prognose selbst sei nicht zu beanstanden, wie das Verwaltungsgericht Cottbus in seinem Urteil vom 28. Juni 2013 (VG 4 K 48/10) festgestellt habe.

    Nach seinem Wortlaut und seiner systematischen Stellung kann § 7 Abs. 3 BbgSZG 2007-2009 nur so verstanden werden, dass die dem Minister der Finanzen nach dieser Vorschrift obliegende Festsetzung der Höhe des Gesamtbetrages für die Aufstockung sowie der Aufstockungsbeträge die Kompetenz miteinschließt, die zu erwartenden Steuermehreinnahmen nach § 7 Abs. 2 BbgSZG 2007-2009 im Vorfeld der Festsetzungen eigenständig zu ermitteln (so auch VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - VG 4 K 48/10 -, juris Rn. 28).

    Hatte der Minister der Finanzen sonach eine eigenständige Prognose in Form einer Schätzung der Steuermehreinnahmen vorzunehmen, so kam ihm hierbei ein Prognosespielraum zu, der vom Gericht nur auf Prognosefehler hin überprüft werden kann (für einen Prognosespielraum im vorliegenden Fall auch: VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - VG 4 K 48/10 -, juris Rn. 28; VG Potsdam, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4196/17 -, juris Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16

    Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen Besoldungsansprüche, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, der vorherigen Geltendmachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 60/16 -, juris Rn. 15).

    Soweit der geltend gemachte Anspruch - wie hier - nicht auf die verfassungswidrige Unterschreitung der Mindestalimentation zurückgeführt wird, wirkt die Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst zukünftig, d.h. ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 60/16 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Diese Anspruchsvoraussetzung, die das Entstehen des Anspruchs an die Erfüllung einer Rügepflicht knüpft, ist Ausdruck des beamtenrechtlichen Grundsatzes, dass Beamte die nach den Umständen gebotene Rücksicht auf berechtigte Belange des Dienstherrn nehmen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 33/09 -, juris Rn. 14).

    Sinn und Zweck des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung ist es gerade auch, dem Dienstherrn zu ermöglichen, sich zeitnah auf mögliche finanzielle Mehrbelastungen einstellen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 33/09 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Ausgehend von gegenwärtigen Gegebenheiten, der sog. Prognosebasis, wird das Ergebnis der Prognose dabei mit Hilfe mathematischer Verfahren gewonnen und in einem Zahlenwert ausgedrückt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 28/08 -, juris Rn. 25).

    Die Überprüfung durch das Gericht ist vielmehr darauf begrenzt, ob zutreffende Ausgangswerte zugrunde gelegt wurden, ob sich die Prognose methodisch auf ein angemessenes Prognoseverfahren stützen lässt und ob dieses Verfahren konsequent verfolgt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 28/08 -, juris Rn. 25 m.w.N).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Zudem wird eine Prognose nicht nachträglich dadurch rechtswidrig, dass sie sich nicht bewahrheitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - IV C 79.76 -, juris Rn. 57).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 2 B 36.09

    Anspruch eines Beamten auf Sonderzahlung bei Erhalt von Dienstbezügen am Stichtag

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 B 36/09 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Es entspricht auch dem vom Bundesverwaltungsgericht betonten beamtenrechtlichen Treueverhältnis, dass der Beamte seinen Dienstherrn mit einem auf die Behauptung der Rechtswidrigkeit der Schätzung des Ministers der Finanzen gestützten Anspruch alsbald und nicht erst nach Jahren konfrontiert (vgl. zu einem Anspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts: BVerwG, Urteil vom 13. November 2008 - 2 C 16/07 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Ob es sich bei der im Amtsblatt für das Land Brandenburg bekanntgemachten Festsetzung des Aufstockungsbetrags um einen (in der Form einer personenbezogenen Allgemeinverfügung erlassenen) Verwaltungsakt (so für die Herabsetzung der Höhe des Kaufkraftausgleichs für Beamte mit dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland durch ministerielle Regelung: BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 25.94 -, VerwRspr 1972, 439), eine Rechtsverordnung oder um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift mit atypischer Außenwirkung (so für die Festlegung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch Runderlass der zuständigen Landesbehörde: BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1/92 -, NVwZ 1994, 1213) handelt, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
    Ob es sich bei der im Amtsblatt für das Land Brandenburg bekanntgemachten Festsetzung des Aufstockungsbetrags um einen (in der Form einer personenbezogenen Allgemeinverfügung erlassenen) Verwaltungsakt (so für die Herabsetzung der Höhe des Kaufkraftausgleichs für Beamte mit dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland durch ministerielle Regelung: BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 25.94 -, VerwRspr 1972, 439), eine Rechtsverordnung oder um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift mit atypischer Außenwirkung (so für die Festlegung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch Runderlass der zuständigen Landesbehörde: BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1/92 -, NVwZ 1994, 1213) handelt, kann dahinstehen.
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 6 B 61.15

    Teilurteil; vorläufige Vollstreckbarkeit; Vorabentscheidung; unselbstständige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 4 B 7.21

    Sonderzahlung 2008; Aufstockungsbetrag; Steuermehreinnahmen; Gebot zeitnaher

    Sollte die Festsetzung des Ministers mit Bekanntgabe im Amtsblatt ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) gemäß § 1 Abs. 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG gewesen sein, wie es das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder erwägt (Urteil vom 3. März 2021 - 2 K 3405/17 - juris Rn. 35), berührte das nicht die Zulässigkeit der an die Bezügemitteilung und den Widerspruchsbescheid anknüpfenden Klage, sondern möglicherweise deren Begründetheit.

    Der Fall bietet keinen Anlass, der Frage nachzugehen, ob das in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltete Gebot zeitnaher Geltendmachung (mit und ohne Rückwirkung) einer Ausnahme oder Modifikation (so aber VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 3. März 2021 - 2 K 3405/17 - juris Rn. 47) bedarf, wenn die Äußerung nicht rechtzeitig möglich oder nicht zumutbar ist.

    Wäre ein Fall der Rückwirkung im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben, so reichte sie nicht bis zu den Jahren 2008 / 2009 zurück (so auch VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 3. März 2021 - 2 K 3405/17 - juris Rn. 47).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht