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   VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17   

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VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17 (https://dejure.org/2018,9010)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.04.2018 - 1 KE 10/17 (https://dejure.org/2018,9010)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. April 2018 - 1 KE 10/17 (https://dejure.org/2018,9010)
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  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17
    Die Kosten einer Rechtsberatung sind daher dann zu erstatten, wenn diese Beratung vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei im Zeitpunkt der Bestellung für erforderlich gehalten werden durfte und es ihr nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar war, das Verfahren selbst zu führen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 118.98 -, NVwZ-RR 1999, 611).
  • VG Neustadt, 13.07.2017 - 4 K 1131/16

    Umfang der Kostenerstattung nach VwGOAG RP § 19 Abs 1 S 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17
    Die bloße Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung kann vielmehr gerade der Verpflichtung zur Geringhaltung der Kosten entsprechen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 7 K 1727/03.KO - VG Neustadt, Urteil vom 13. Juli 2017 - 4 K 1131/16.NW -, jeweils juris).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13) -, juris).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14

    Kosten, erstattungsfähige Aufwendungen, Reisekosten, Behördenbediensteter,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14, 9 KSt 3.14 (9 A 7.13) -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2017 - 2 E 108/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des außerprozessual beratend tätig gewordenen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2018 - 1 KE 10/17
    Denn die Frage, ob die Behörde bei Erledigung des Rechtsstreits eine Kostenübernahme erklärt, hängt nicht zuletzt von der Kalkulation des Kostenrisikos und damit von der der Beklagten erkennbar entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Kosten insbesondere des Klägers ab (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 2 E 108/16 -, juris).
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