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   VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21   

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VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21 (https://dejure.org/2022,9685)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.03.2022 - 5 K 469/21 (https://dejure.org/2022,9685)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. März 2022 - 5 K 469/21 (https://dejure.org/2022,9685)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 01.05.2022)

    Eine Frau gegen Elon Musk: Wie Teslas Wasserverbrauch Brandenburg lähmt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Mündliche Verhandlung über Klage gegen die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.03.2022)

    Verwaltungsgericht berät über Klage von Tesla-Gegnern

Sonstiges (2)

  • gesund-am-stienitzsee.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Wasserwerk Eggersdorf am Großen Stienitzsee

  • rbb24.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 11.05.2022)

    Streit um Wasserförderung in Eggersdorf: Umweltverbände wollen trotz Teilerfolg gegen Urteil in Berufung gehen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    "Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - klargestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der WRRL nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab enthält, sondern darüber hinaus auch Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren.

    Die Informationen sind sodann der betroffenen Öffentlichkeit zugänglich zu machen (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - Rn. 76 und 80 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung im Rahmen der Planfeststellung eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens klargestellt, dass es mit Blick auf die inhaltliche Beschaffenheit der behördlichen Entscheidung und die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht auf das schlichte Vorliegen oder Fehlen eines Dokuments in Form eines Fachbeitrags ankommt, sondern darauf, dass die für die Entscheidungsfindung maßgeblichen fachlichen Ermittlungen tatsächlich im erforderlichen Umfang und vor dem Erlass der Entscheidung durchgeführt worden sind, und dass ihre rechtzeitige Bekanntgabe im Auslegungsverfahren die Öffentlichkeit in die Lage versetzt, ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte effektiv wahrzunehmen (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 31, 35 unter Hinweis auf EuGH, C-72/12; ebenso EuGH, a.a.O., C-535/18 -, juris).

    Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 (C-535/18 -, juris Rn. 18) festgestellt, dass die Tragweite des Begriffs der "Verschlechterung des Zustands" von Gewässern unabhängig von der Art des betroffenen Gewässers durch dieselben Grundsätze determiniert wird.

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Sie müssen deshalb bei der Zulassung eines Projekts - auch im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Grundwasserentnahme gemäß § 12 WHG - strikt beachtet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 -, juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 -, juris Rn. 160 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 -, juris Rn. 96).

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer sind die Ausführungen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - (Weservertiefung) zur Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele eines Oberflächenwasserkörpers auf das Grundwasser übertragbar (so auch BVerwG, EuGH-Vorlage zum chemischen Zustand des Grundwassers vom 25. April 2018 - 9 A 16/16 -, juris Rn. 44).

    Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente i. S. v. Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers dar (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 -, juris Rn. 69 f.).

    Ist der mengenmäßige Zustand des Grundwassers jedoch als schlecht einzustufen, liegt ein Verstoß gegen das Verbesserungsgebot vor, wenn die Verwirklichung eines Vorhabens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die fristgerechte Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie - hier den guten mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers - faktisch vereitelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1/15 -, juris Rn. 169; Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 582, aber auch EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 zur Weservertiefung - C-461/13 -, juris Rn. 51).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung im Rahmen der Planfeststellung eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens klargestellt, dass es mit Blick auf die inhaltliche Beschaffenheit der behördlichen Entscheidung und die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht auf das schlichte Vorliegen oder Fehlen eines Dokuments in Form eines Fachbeitrags ankommt, sondern darauf, dass die für die Entscheidungsfindung maßgeblichen fachlichen Ermittlungen tatsächlich im erforderlichen Umfang und vor dem Erlass der Entscheidung durchgeführt worden sind, und dass ihre rechtzeitige Bekanntgabe im Auslegungsverfahren die Öffentlichkeit in die Lage versetzt, ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte effektiv wahrzunehmen (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 31, 35 unter Hinweis auf EuGH, C-72/12; ebenso EuGH, a.a.O., C-535/18 -, juris).

    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C 72/12, Altrip - aufgestellt hat, angewandt wird, insbesondere, dass dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die (materielle) Beweislast für die Frage auferlegt wird, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BT-Drs. 18/5927 S. 10; vgl. zu Vorstehendem ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016, a.a.O., juris Rn. 38 ff.).

    Dabei ist es auch Sache des Gerichts, unter anderem den Grad der Schwere des geltend gemachten Fehlers zu gewichten und insbesondere zu prüfen, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der UVP-Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O., juris Rn. 46 bis 54).

    Denn bei der Anhörung der Umweltverbände handelt es sich um Verfahrensgarantien, die der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit dienen, um dieser die Gelegenheit zu geben, "grundsätzlich jeden Verfahrensfehler geltend machen zu können" (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O., juris Rn. 48; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 46 Rn. 28).

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Dabei ist für die Beurteilung, ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers bewirken bzw. die Zielerreichung vereiteln kann, nicht auf den für das Habitatrecht geltenden besonders strengen Maßstab, wonach jede erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen sein muss, sondern nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 582 und Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rn. 58).

    Eine darüber hinausgehende Inzidentkontrolle des Bewirtschaftungsplans ist angesichts der Beurteilungsspielräume der für die Bewirtschaftungsplanung zuständigen Stellen auch im gerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 489; Urteil vom 2. November 2017, a.a.O., juris Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rn. 47 ff. für Oberflächengewässer) ist bei der Prüfung des Verschlechterungsverbots in Bezug auf eine wasserrechtliche Bewilligung auf den chemischen Ist-Zustand unter Berücksichtigung der bisherigen Einleitungen abzustellen.

    Außerdem würde diese Betrachtungsweise dem Verbesserungsgebot auch weitgehend die erforderliche eigenständige Bedeutung nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Denn der festgestellte Verfahrensfehler ist nicht nach Art und Schwere mit den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen - wie etwa einer vollständig unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung - vergleichbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 -, juris Rn. 33; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris Rn. 37; VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2016 - 7 K 72/15 -, juris Rn. 86; VG Aachen, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 63 ff.; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 4 UmwRG Rn. 44).

    Ist der mengenmäßige Zustand des Grundwassers jedoch als schlecht einzustufen, liegt ein Verstoß gegen das Verbesserungsgebot vor, wenn die Verwirklichung eines Vorhabens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die fristgerechte Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie - hier den guten mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers - faktisch vereitelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1/15 -, juris Rn. 169; Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 582, aber auch EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 zur Weservertiefung - C-461/13 -, juris Rn. 51).

    Dabei ist für die Beurteilung, ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers bewirken bzw. die Zielerreichung vereiteln kann, nicht auf den für das Habitatrecht geltenden besonders strengen Maßstab, wonach jede erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen sein muss, sondern nach dem allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 582 und Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rn. 58).

    Eine darüber hinausgehende Inzidentkontrolle des Bewirtschaftungsplans ist angesichts der Beurteilungsspielräume der für die Bewirtschaftungsplanung zuständigen Stellen auch im gerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 489; Urteil vom 2. November 2017, a.a.O., juris Rn. 43).

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Die Kammer verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. November 2020 - 9 A 5/20:.

    Unvollständige Akten oder unzusammenhängend in einer Vielzahl von Dokumenten verstreute Angaben sind hierfür ungeeignet (Rn. 85 ff.)." (BVerwG, Urteil vom 30. November 2020 - 9 A 5/20 -, juris Rn. 35).

    Vielmehr kommt es auf eine ausreichende Sachverhaltsermittlung und -bewertung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit an (vgl. Reinhardt, NVwZ 2021, S. 487, 493).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Trockenlegung Lagerstätte für Braunkohlenbergbau;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Diese Aussagen können entsprechend auf die Verschlechterung des mengenmäßigen Zustands eines Grundwasserkörpers übertragen werden, auch wenn nach Ziffer 2.2.4 des Anhangs V zur WRRL hinsichtlich des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers nur zwischen zwei Qualitätsstufen ("gut" und "schlecht") unterschieden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2018 - OVG 6 B 1.17 -, juris Rn. 32; siehe zur Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers BVerwG, EuGH-Vorlage vom 25. April 2018 - 9 A 16/16 -, juris Rn. 43 ff.).

    Dies gilt nach Auffassung der erkennenden Kammer entsprechend für die Beurteilung, ob sich der mengenmäßige Zustand eines Grundwasserkörpers i. S. v. § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG verschlechtert (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2018 - OVG 6 B 1.17 -, juris Rn. 32).

    Dieses Ermessen wird in erster Linie durch die Konkretisierungen der Bewirtschaftungsgrundsätze in den Bewirtschaftungsplänen (§ 83 WHG) dergestalt gelenkt, dass die Behörde insbesondere und zunächst an die in den Maßnahmeprogrammen (§ 82 WHG) enthaltenen verbindlichen Ge- und Verbote gebunden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2018 - OVG 6 B 1.17 -, juris Rn. 95; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 12 Rn. 33).Dem Gericht obliegt es dabei nicht, die Bewirtschaftungsentscheidung einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, sondern nur daraufhin, ob das planerische Bewirtschaftungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt wurde.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts und unter Beachtung des Gebotes richtlinienkonformer Auslegung europarechtlich determinierten Verfahrensrechts sind hierbei die derzeit aktuellen Bestimmungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes heranzuziehen (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, juris Rn. 46 m. w. N.).

    Zur Aufklärung dieser Frage hat das Gericht im Rahmen seiner Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 VwGO) alle verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen.Deren Erkenntnisziel ist nach der beibehaltenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, "ob nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, juris Rn. 43).

    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C 72/12, Altrip - aufgestellt hat, angewandt wird, insbesondere, dass dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die (materielle) Beweislast für die Frage auferlegt wird, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BT-Drs. 18/5927 S. 10; vgl. zu Vorstehendem ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016, a.a.O., juris Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Denn der festgestellte Verfahrensfehler ist nicht nach Art und Schwere mit den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen - wie etwa einer vollständig unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung - vergleichbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 -, juris Rn. 33; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris Rn. 37; VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2016 - 7 K 72/15 -, juris Rn. 86; VG Aachen, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 63 ff.; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 4 UmwRG Rn. 44).

    1.1.6.1.4 Der festgestellte Fehler führt nicht zur Aufhebung der wasserrechtlichen Bewilligung, weil die unterlassene Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden Verfahren mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Aufhebung, Änderung oder Bestätigung der Bewilligung bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9/15 -, juris Rn. 38), nachgeholt werden kann.

    Sollte das ergänzende Verfahren mit einer Änderung der Gestattung abschließen, können die Kläger außerdem rügen, dass dadurch Umweltbelange erstmals oder stärker als bisher berührt seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9/15 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
    Derartige Projekte sind auf ihre Vereinbarkeit mit den gebietsbezogenen Erhaltungszielen und Schutzzwecken zu überprüfen, soweit sie geeignet sind, ein Natura-2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, also auf den geschützten Raum selbst einwirken und Auswirkungen auf den Lebensraum in den Schutzgebieten - das "Gebiet als solches" haben (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 -, juris Rn. 66 sowie vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 36).

    Für Letztere bestimmt Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL, dass dem Plan oder Projekt nur auf der Grundlage der Feststellung zugestimmt werden darf (vgl. auch § 34 Abs. 2 BNatSchG), "dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird" (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O. Rn. 40).

    Rein theoretische Besorgnisse begründen von vornherein keine Prüfungspflicht und scheiden als Grundlage für die Annahme erheblicher Beeinträchtigungen, die dem Vorhaben entgegengehalten werden können, aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., juris Rn. 62).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 21/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2017 - 8 B 10987/17

    Verfahrensfehler nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz - Windenergie und Artenschutz

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

  • VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.3055

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

  • BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07

    Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • EGMR, 13.03.2012 - 44585/10

    Axel Springer AG ./. Deutschland

  • VG Frankfurt/Oder, 23.10.2019 - 5 K 3514/17
  • BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64

    Bewilligung einer Wasserbenutzung - Berechtigte Personen bei Inanspruchnahme

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • VG Frankfurt/Oder, 19.04.2013 - 5 K 192/10

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

  • VG Arnsberg, 13.05.1980 - 7 K 285/79
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 11 S 22.15

    (Benachbarte) Legehennenanlagen; immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung;

  • BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Einwendungsausschlussfristen

  • VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21

    Coronapandemie: Gerichtspräsident darf Maskenpflicht im Gerichtsgebäude anordnen

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

  • VG Düsseldorf, 17.03.2015 - 3 K 6048/13

    Rechtswidrigkeit einer Genehmigung zur Errichtung eines Milchviehbetriebs durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2015 - 8 A 970/15

    Fristablauf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer immisionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit

  • VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Zulässig ist insbesondere auch eine Reduzierung der Zuhörerzahl in einem Saal, um Abstandsregelungen im Zuge einer Pandemiebekämpfung durch das Freihalten von Sitzen einhalten zu können (vgl. Lückemann, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 169 GVG Rn. 6; vgl. dazu auch VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. März 2022 - 5 K 469/21 -, Rn. 52 - 53, juris).
  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

    Diese Aussagen können entsprechend auf die Verschlechterung des mengenmäßigen Zustands eines Grundwasserkörpers im Grundsatz übertragen werden, auch wenn nach Ziffer 2.2.4 des Anhangs V zur WRRL und in § 4 Abs. 1 GrwV hinsichtlich des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers nur zwischen zwei Qualitätsstufen ("gut" und "schlecht") unterschieden wird, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2018 - OVG 6 B 1.17 -, juris Rn. 32; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. März 2022 - 5 K 469/21 -, juris Rn. 180; siehe zur Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers BVerwG, EuGH-Vorlage vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 49.
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2022 - 5 L 160/22
    (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. März 2022 - 5 K 469/21 -, Rn. 182 - 189, juris).
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