Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 04.11.2019 - 3 K 4135/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Wohnräume innerhalb einer Betriebsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG München, 17.07.2015 - M 6a K 15.409
Rundfunkbeitrag für Wohnung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2019 - 3 K 4135/17
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RBStV ist vielmehr - ausgehend von seinem Wortlaut, seiner Funktion und unter Berücksichtigung des Regelungsgefüges des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - dahingehend auszulegen, dass er die Beitragserhebung nur für solche Wohnräume ausschließt, die in anderen Wohnungen liegen und deshalb auch nur über eine andere Wohnung betreten werden können (im Ergebnis ebenso VG München, Urteil vom 17. Juli 2015 - M 6a K 15.409 -, juris Rn. 42).
- VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 990/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
Diese anderen - den Zugang zur eigentlichen Wohnung vermittelnden - Räume, die ihrerseits keine Wohnung darstellen, sind jeweils als "Vorraum" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 04. November 2019 - 3 K 4135/17 -, Rn. 26 - 405, juris).§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RBStV ist - ausgehend von seinem Wortlaut, seiner Funktion und unter Berücksichtigung des Regelungsgefüges des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - dahingehend auszulegen, dass er die Beitragserhebung nur für solche Wohnräume ausschließt, die in anderen Wohnungen liegen und deshalb auch nur über eine andere Wohnung betreten werden können (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. November 2019 - 3 K 4135/17 -, Rn. 26 - 405; VG München, Urteil vom 17. Juli 2015 - M 6a K 15.409 -, beide juris).
Darauf, dass Kochstelle und Sanitärräume außerhalb dieses Raumes liegen, kommt es nach der oben zitierten Legaldefinition der Wohnung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht an (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 04. November 2019 - 3 K 4135/17 -, Rn. 26 - 405, juris).
§ 3 Abs. 2 RBStV ist abschließend, mit der Folge, dass Wohnungen, die in Betriebsstätten liegen, nur dann beitragsfrei sind, wenn sie die Voraussetzungen einer der in § 3 Abs. 2 RBStV aufgezählten Fallgruppen erfüllen (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. November 2019 - 3 K 4135/17 -, juris).