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   VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19   

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https://dejure.org/2021,50874
VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19 (https://dejure.org/2021,50874)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.11.2021 - 2 K 629/19 (https://dejure.org/2021,50874)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. November 2021 - 2 K 629/19 (https://dejure.org/2021,50874)
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  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 6.97

    Beihilfe, Gewährung von - für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Das Erfordernis eines derartigen Voranerkennungsverfahrens ist rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, juris Rn. 12; Urteil vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, juris Rn. 13), zumal Ausnahmefälle, bei denen eine chirurgische Hornhautkorrektur unaufschiebbar und das Durchlaufen des Zustimmungsverfahrens unzumutbar ist, praktisch kaum denkbar erscheinen und ohnehin über § 6 Abs. 2 Satz 2 BBhV ("in der Regel") angemessen bewältigt werden könnten.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Nach dem gegenwärtigen System nicht ausschließbar sind lediglich Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 1.01 - BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 24/07 -, Rn. 22 - 23, beide juris).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Nach dem gegenwärtigen System nicht ausschließbar sind lediglich Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 1.01 - BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 24/07 -, Rn. 22 - 23, beide juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96

    Versäumnis, entschuldbares - der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Das Erfordernis eines derartigen Voranerkennungsverfahrens ist rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, juris Rn. 12; Urteil vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, juris Rn. 13), zumal Ausnahmefälle, bei denen eine chirurgische Hornhautkorrektur unaufschiebbar und das Durchlaufen des Zustimmungsverfahrens unzumutbar ist, praktisch kaum denkbar erscheinen und ohnehin über § 6 Abs. 2 Satz 2 BBhV ("in der Regel") angemessen bewältigt werden könnten.
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14

    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 5 C 2.14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht fordert keine lückenlose Erstattung aller Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen, die durch die Leistungen einer beihilfenkonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - juris).
  • VG Potsdam, 01.03.2017 - 2 K 842/15

    Beihilfe

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
    Das Verfahren soll sicherstellen, dass die Festsetzungsstelle vorab prüfen - und gegebenenfalls fachärztlich begutachten lassen - kann, ob die Operation medizinisch notwendig oder aber eine Korrektur durch Brillen oder Kontaktlinsen möglich ist (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 1. März 2017 - 2 K 842/15 -, juris).
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