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   VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 392/08   

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https://dejure.org/2008,29138
VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 392/08 (https://dejure.org/2008,29138)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.10.2008 - 5 K 392/08 (https://dejure.org/2008,29138)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 5 K 392/08 (https://dejure.org/2008,29138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehender Wille des Bürgers als Grenze der Auslegung einer Erklärung als "Antrag" auf Erlass eines Verwaltungsaktes; Regelung von über die Explosionsgefährlichkeit hinausgehenden Gefahren von Feuerwerk außerhalb der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 392/08
    All dies bedarf jedoch auch keiner Entscheidung, sofern die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der beiden Klagearten vorliegen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 -, juris RdNr. 22).

    Welches Interesse insoweit zur Begründung der Zulässigkeit in Betracht kommt, ist - und zwar selbst dann, wenn die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die zutreffende Klageart sein sollte - den zu § 43 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätzen zu entnehmen (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999, a. a. O.).

    Außerdem hat der Kläger, ohne dass es dessen bei den vorliegend gegebenen Umständen freilich bedurft hätte (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999, a. a. O.), die bei einer Anfechtungsklage zu beachtenden speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen gewahrt und ein Vorverfahren durchgeführt sowie die Klagefrist eingehalten.

  • VGH Hessen, 13.05.2016 - 8 C 1136/15

    Feuerwerksverbot in Geisenheim

    Durch diese bundesrechtlichen Vorschriften ist der Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden Explosionsgefahren sowie der damit verbundenen Lärmimmissionen als feuerwerkspezifischen Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber geregelt (a.A. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 K 392/08 - NVwZ-RR 2009, 200).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2013 - 11 S 27.13

    Feuerwerk auf Privatgelände; Erlaubnispflichtigkeit; Lärmimmissionen; Bestimmung

    Auf die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage nach der Verfassungsgemäßheit von § 12 Abs. 1 LImSchG kommt es nach allem nicht entscheidungserheblich an (vgl. dazu VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 K 392/08 - juris Rn. 29 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.01.2019 - 5 K 423/15

    Festsetzung von Verwaltungsgebühren für Anzeige eines Feuerwerks

    Dient sie dagegen zusätzlich oder ausschließlich dem Immissionsschutz, so wird sie nicht deswegen zum Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes, weil sie im Sprengstoffgesetz bzw. der 1. SprengV geregelt ist, sondern bleibt als immissionsschutzrechtliche Bestimmung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung und schließt deshalb landesrechtliche Regelungen auf diesem Rechtsgebiet nicht grundsätzlich aus (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 06. Oktober 2008 - 5 K 392/08 -, Rn. 28 - 32, juris).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CE 23.652

    Vorführ-Feuerwerk eines Händlers für Feuerwerkskörper, Sichtbarkeit von einer

    Soweit angenommen wird, dass die Vorschriften des Sprengstoffrechts den Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden feuerwerksspezifischen Gefahren, etwa durch Explosion, Lärmimmissionen und Brand, abschließend regeln (vgl. HessVGH, a.a.O. Rn. 30; BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20 - juris Rn. 40; VG Oldenburg, B.v. 19.7.2019 - 5 B 2073/19 - juris Rn. 6; a.A. VG Frankfurt [Oder], U.v. 6.10.2008 - 5 K 392/08 - NVwZ-RR 2009, 200 = juris Rn. 29 f.), gilt dies jedenfalls nicht im Verhältnis zu Vorschriften mit straßenverkehrsrechtlicher Zielsetzung.
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