Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27899
VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17 (https://dejure.org/2020,27899)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 (https://dejure.org/2020,27899)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. September 2020 - 3 K 616/17 (https://dejure.org/2020,27899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 11 N 78.15

    Privates und nicht privates Beitragskonto für dieselbe Wohnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Damit sind sowohl Entstehung als auch Fälligkeit bereits gesetzlich angeordnet, ohne dass es hierfür eines Bescheides bedürfte (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - OVG 11 N 78.15 -, juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14 -, juris Rn. 53).

    Sie betraf im Übrigen im entscheidungstragenden Teil entsprechend der Zuständigkeit des Landgerichts lediglich Fragen der Zwangsvollstreckung und nicht die grundsätzliche Berechtigung der Erhebung von Säumniszuschlägen durch den Beklagten, die durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bereits vielfach bestätigt worden ist (anstelle vieler: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - OVG 11 N 78.15 -, juris Rn. 10).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Damit sind sowohl Entstehung als auch Fälligkeit bereits gesetzlich angeordnet, ohne dass es hierfür eines Bescheides bedürfte (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - OVG 11 N 78.15 -, juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14 -, juris Rn. 53).

    Die Entscheidung des Landgerichts Tübingen in einem zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren, auf die die Klägerin ihre gegenteilige Auffassung stützt, war inhaltlich unzutreffend und ist deshalb zwischenzeitlich höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden (vgl. z.B. den Beschluss des BGH vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14 -, veröffentlicht unter juris.bundesgerichtshof.de).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr schon in einem Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 3.71 - entschieden, dass sich die Erforderlichkeit eines Verwaltungsakts nach dem - die Abgabe regelnden - materiellen Recht beurteilt.
  • VG Minden, 15.08.2016 - 3 L 939/16

    Umnutzung einer Videothek in eine Spielothek mit insgesamt 27 Geldspielgeräten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Denn er ist eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und zur Sicherung der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§ 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV) nach § 10 Abs. 5 RBStV mit der Befugnis ausgestattet ist, rückständige Rundfunkbeiträge durch Bescheid - d.h. durch Verwaltungsakt - festzusetzen (vgl. zum Ganzen auch den Beschluss der Kammer vom 2. März 2017 - VG 3 L 939/16 -, Seite 4 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG Cottbus, 24.04.2020 - 3 K 104/17
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Diese Klage wies das Gericht mit Urteil vom 31. August 2017 - VG 3 K 104/17 - ab.
  • LG Tübingen, 09.12.2016 - 5 T 280/16

    Verwaltungsvollstreckung: Behördeneigenschaft des Südwestrundfunks als

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - 3 K 616/17
    Die Auffassung der Klägerin und des Landgerichts Tübingen (Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 5 T 280/16 -), wonach "keine öffentlich-rechtliche Geldleistung ohne Bescheid zahlungsfällig werde", trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2020 - 2 S 2134/20

    Heilung eines Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheides im Widerspruchsverfahren

    Der von der Klägerin behauptete Mangel des Bescheiderlasses im vollständig automatisierten Verfahren ist - worauf der Beklagte im Zulassungsverfahren zu Recht hingewiesen hat - bereits deshalb unbeachtlich, weil der streitgegenständliche Festsetzungsbescheid im Widerspruchsverfahren durch einen Amtswalter überprüft worden ist und der Widerspruchsbescheid unterschrieben wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2019 - OVG 11 N 89.19 - juris Rn. 3; VG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 - juris Rn. 33).
  • VG Köln, 01.12.2020 - 6 K 12277/17
    vgl. hierzu etwa VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 -, juris, Rn. 26.

    vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 -, juris, Rn. 33, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2019 - OVG 11 N 89.19 -, juris, Rn. 3. Ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2020 - 2 S 2134/20 -, juris, Rn. 15 ff.

  • VG Köln, 13.10.2020 - 6 K 6293/17
    vgl. hierzu etwa VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 -, juris, Rn. 26.
  • VG Köln, 10.11.2020 - 6 K 6791/19
    vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 616/17 -, juris, Rn. 33.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht