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VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 24 Abs 1 SG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 25.11.1968 - III ZR 18/68
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Beteiligung eines Lastkraftwagens der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Daran fehlt es, wenn - wie hier - ein Soldat eine private (Schwarz-)Fahrt mit einem Dienstfahrzeug unternimmt und dabei einen Unfall mit Fremdschaden verursacht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1968 - III ZR 18/68 -, VersR 1969, 185).Der Unfall ereignete sich auch nicht in Ausführung einer Verrichtung im Sinne des § 831 BGB, weil es sich um eine Schwarzfahrt des Klägers handelte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1968 - III ZR 18/68 -, VersR 1969, 185).
- BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Das zur Entscheidung über die Anfechtungsklage berufene Verwaltungsgericht muss dann vielmehr (zusätzlich) prüfen, ob der angefochtene Bescheid kraft einer anderen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist, vorausgesetzt nur, dass die Heranziehung dieser anderen Rechtsgrundlage Ausdruck der - den Verwaltungsgerichten obliegenden - schlichten Rechtsanwendung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 8 C 114/86 -, juris, Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2010 - 6 A 338/09
Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Regressanspruchs eines Landes gegen einen …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Die Entscheidung über den Rückgriff ist von Verfassung wegen den ordentlichen Gerichten vorbehalten, weil der Amtswalter (hier: der Kläger) beim Innenregress bei einer Beitreibung im Wege der Verwaltungsvollstreckung schlechter gestellt wäre, als wenn er dem Geschädigten (hier: Mukhtar Motors) unmittelbar gehaftet hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 6 A 338/09 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch bereits BVerwG…, Urteil vom 6. Mai 1964 - VIII C 394.63 -, juris, Rn. 16).
- BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Die Entscheidung über den Rückgriff ist von Verfassung wegen den ordentlichen Gerichten vorbehalten, weil der Amtswalter (hier: der Kläger) beim Innenregress bei einer Beitreibung im Wege der Verwaltungsvollstreckung schlechter gestellt wäre, als wenn er dem Geschädigten (hier: Mukhtar Motors) unmittelbar gehaftet hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 6 A 338/09 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1964 - VIII C 394.63 -, juris, Rn. 16). - BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81
Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Die Beklagte kann hiernach wegen der Leistungen an einen geschädigten Dritten regelmäßig keinen Rückgriff gegen einen Soldaten nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1984 - 6 C 199/81 -, juris, Rn. 24). - BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11
Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Sie soll eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Beamten tragbare Lösung ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris, Rn. 18). - BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85
Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Unabhängig davon, inwieweit eine solche nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - VII ZR 274/85 -, juris, Rn. 8 ff.), fehlt es hier bisher an einer solchen Änderung. - BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Bei dem allgemeinen öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 BBesG), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (§§ 812 ff. BGB) entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007 - 9 B 36/07 -, juris, Rn. 12). - BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67
Einbehaltung von Dienstbezügen
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Er kann jedenfalls im Beamten- bzw. Soldatenverhältnis auch durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - II C 37.67 -, juris, Rn. 12) und wäre hier nicht deshalb gesperrt, weil die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 SG nicht vorliegen, weil insoweit Anspruchskonkurrenz besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007, ebd.). - VG Lüneburg, 22.01.1997 - 1 A 91/94
Zur Rückforderung ausbezahlter Bürgermeister-Vergütungen; Rückforderung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
Der Rechtsgedanke einer vorherigen Billigkeitsentscheidung ist über § 242 BGB auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch übertragbar (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 1997 - 1 A 91/94 -, juris, Rn. 38), zumal in einem durch besondere Fürsorgepflichten des Dienstherrn geprägten Beamten- bzw. Soldatenverhältnis. - BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17
Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96
Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung
- OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die …