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   VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15   

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VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15 (https://dejure.org/2018,33894)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.10.2018 - 5 K 1576/15 (https://dejure.org/2018,33894)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 5 K 1576/15 (https://dejure.org/2018,33894)
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  • VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 07. November 2014 (Az. VG 5 K 1190/12) wurde der Beklagte unter Aufhebung der im Bescheid vom 14. Juli 2011 aufgeführten Tenorpunkte I-IV, V a), V b) und V c), dieser insoweit, als dem Kläger aufgegeben wurde, keine weiteren Arbeiten an der Steganlage vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie der weiteren Tenorpunkte V d) und VII sowie des Widerspruchsbescheides vom 15. April 2014 verpflichtet, dem Kläger die wasserrechtliche Genehmigung für die Beibehaltung seiner Steganlage in der Bundeswasserstraße S..., li.

    Die Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) und die Gerichtsakte des Klageverfahrens VG 5 K 1190/12 haben vorgelegen und waren - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Unstreitig bedarf die Beibehaltung der klägerischen Steganlage hier einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 87 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG (vgl. VG Frankfurt (Oder), rechtskräftiges Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12, juris).

    Wie bereits im rechtskräftigen Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12 näher ausgeführt erfüllt das Vorhaben hier im Einzelfall die Voraussetzungen, die mit Blick auf die zu erteilende wasserrechtliche Genehmigung eine Befreiung vom bundesgesetzlichen Biotopschutz sowie von den in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "... vom 11. Juni 2002 (GVBl. II, 454, zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 29. Januar 2014, GVBl.II/14, [Nr. 05]; im Folgenden: Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, LSG-VO) enthaltenen Verboten und im Hinblick auf den gegebenen Denkmalschutz auch sonst eine Genehmigungserteilung rechtfertigen.

    Mithin ist also die Gesamtanlage ohne den Boots- und Badesteg, der in der Denkmalliste gemäß § 3 Abs. 1 BbgDSchG eingetragen ist, unvollständig; dieser ist als Teil der Gesamtanlage denkmalwürdig, mit der Folge, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12 -, juris, Rn. 50-52).

    Aus dem Beklagtenvorbringen im Verfahren VG 5 K 1190/12 und den in der Gerichtsakte sowie den Verwaltungsvorgängen enthaltenen Lichtbildern ergibt sich vielmehr, dass der Beklagte bei Befahrungen des Seeufers wasserseitig festgestellt hat, dass der Röhrichtbestand sukzessive auf einen Abstand von mindestens 5 m zur Steganlage zurückgedrängt worden ist.

  • VG Frankfurt/Oder, 15.03.2012 - 5 L 259/11

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15
    Die insoweit angeordnete sofortige Vollziehung hob der Antragsgegner im Eilrechtsschutzverfahren VG 5 L 259/11 mit Schriftsatz vom 24. Januar 2012 auf.

    Im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt (Az. VG 5 L 259/11).

  • VG Frankfurt/Oder, 07.08.2012 - 7 K 860/07

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15
    Rückbau der Steganlage gehören dürfte - auch einer Erlaubnis bedarf (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07. August 2012 - 7 K 860/07 -, Rn. 42, juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15
    Der Eigentümer kann deswegen nicht darauf beschränkt werden, die Aufhebung der Unterschutzstellung zu beantragen, wenn die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt worden ist oder werden könnte (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - BVerwGE 133, 347 f. zitiert nach juris Rn. 5 ff., 16 ff.).
  • OVG Berlin, 07.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse nach Umbauten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15
    Entscheidungen der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde über die Genehmigung baulicher Änderungen an einer Anlage oder in deren Umgebung müssten sich zudem "kategorienadäquat" an der jeweiligen denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren, die für das Schutzobjekt maßgeblich ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07. März 1997 - 2 B 33.91 -, juris).
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