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   VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17.A   

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VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17.A (https://dejure.org/2021,7856)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.01.2021 - 2 K 1195/17.A (https://dejure.org/2021,7856)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 2 K 1195/17.A (https://dejure.org/2021,7856)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Dabei darf das Gericht hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Herkunftsstaat keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 ff., juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 06.09.2016 - 4 L 451/16

    Anhörung, Dolmetscher, Sprache, Mitwirkungspflicht, offensichtlich unbegründet,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Der Kläger erhob am 15. August 2016 hiergegen Klage (VG 4 K 1483/16.A) und stellte einen Eilantrag (VG 4 L 451/16.A).
  • VG Berlin, 26.10.2020 - 6 K 1469.16

    Anerkennung als Flüchtling

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Dass dies in Pakistan insgesamt wie insbesondere in Belutschistan nicht der Fall ist, liegt angesichts der Bevölkerungszahl in Relation zu den einschlägigen Vorkommnissen auf der Hand (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 6 K 1469/16 - juris).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Diese Ausnahme wäre - auch bei unterstellter Vorverfolgung - bezogen auf den Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17

    Asylrecht; Pakistan; Belutschistan; BNM

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (std. Rspr. der Kammer; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1020/17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 3 A 393/20

    Belutschistan; Gruppenverfolgung von Belutschen; exilpolitische Tätigkeit im

    Sofern die Argumentation des Klägers letztlich auf eine Gruppenverfolgung der Belutschen abzielt, wird eine solche in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - übereinstimmend verneint (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 15. Januar 2019 - 11 K 2756/18.A -, juris Rn. 32, 34; VG Berlin, Urt. v. 12. März 2019 - 6 K 606.16A -, juris Rn. 47 ff. und v. 28. Mai 2019 - 6 K 829/17.A -, juris Rn. 51 f.); VG Augsburg, Urt. v. 8. Oktober 2019 - Au 3 K 16.32127 -, juris Rn. 24, 26; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 11. Mai 2020 - 2 K 1995/18.A -, juris Rn. 38 f., 41, 46; v. 13. Januar 2021 - 2 K 1195/17.A -, juris Rn. 34, 36, 43, und v. 14. Januar 2021 - 2 K 1370/17.A -, juris Rn. 44, 46, 53), so dass es jedenfalls an der Klärungsbedürftigkeit fehlt.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Dabei fällt ferner u.a. auf, dass mehrere der belutschischen Asylantragsteller aus demselben Ort bzw. aus derselben unmittelbaren Nachbarschaft (Mand) stammen wollen - so will auch der Kläger aus einem der Dörfer der Gemeinde Mand stammen wie z.B. die Kläger der Verfahren VG 2 K 1195/17.A und VG 2 K 1196/17.A, und sie alle wollen nicht miteinander verwandt sein, verweisen jedoch alle auf von pakistanischen Kräften verfolgte ganz andere angebliche Verwandte ("Märtyrer") zum Beleg für ihre eigene Gefährdung.
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