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   VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17.A   

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VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17.A (https://dejure.org/2021,7857)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.01.2021 - 2 K 1362/17.A (https://dejure.org/2021,7857)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 2 K 1362/17.A (https://dejure.org/2021,7857)
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  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Dabei darf das Gericht hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Herkunftsstaat keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 ff., juris).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - juris; Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128.02 - juris).
  • VG Berlin, 26.10.2020 - 6 K 1469.16

    Anerkennung als Flüchtling

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Dass dies in Pakistan insgesamt wie insbesondere in Belutschistan nicht der Fall ist, liegt angesichts der Bevölkerungszahl in Relation zu den einschlägigen Vorkommnissen auf der Hand (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 6 K 1469/16 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1195/17
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Dabei fällt ferner u.a. auf, dass mehrere der belutschischen Asylantragsteller aus demselben Ort bzw. aus derselben unmittelbaren Nachbarschaft (Mand) stammen wollen - so will auch der Kläger aus einem der Dörfer der Gemeinde Mand stammen wie z.B. die Kläger der Verfahren VG 2 K 1195/17.A und VG 2 K 1196/17.A, und sie alle wollen nicht miteinander verwandt sein, verweisen jedoch alle auf von pakistanischen Kräften verfolgte ganz andere angebliche Verwandte ("Märtyrer") zum Beleg für ihre eigene Gefährdung.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Diese Ausnahme wäre - auch bei unterstellter Vorverfolgung - bezogen auf den Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - juris).
  • VG Freiburg, 15.06.2016 - 4 K 1480/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Fensterverschluss in der einzigen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Auf die hiergegen am 15. August 2016 erhobene Klage VG 4 K 1480/16.A ordnete die seinerzeitige Einzelrichterin mit Beschluss vom 1. September 2016 die aufschiebende Wirkung der Klage an, da der Kläger beim Bundesamt im Belutschisch habe angehört werden müssen (VG 4 L 449/16.A).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2019 - 2 K 1020/17

    Asylrecht; Pakistan; Belutschistan; BNM

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten pakistanischer Staatsbürger führen freilich nicht zur Annahme einer Verfolgung in Pakistan (std. Rspr. der Kammer; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 1020/17.A - juris); selbst in prominenteren Fällen, z.B. bei einem Engagement für ausgesprochen sezessionistische Bewegungen und Parteien - was beim BNM nicht der Fall ist, das nach seinem eigenen Internetauftritt auf eine mit friedlichen Mittel zu erreichende Stärkung der Autonomie Belutschistans abzielt -, oder auch im Zusammenhang mit der hochproblematischen Frage der Religionsausübung bei Ahmadis werden keine staatlichen Repressionen berichtet.
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 2 K 1362/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt dabei voraus, dass eine bestimmte Verfolgungsdichte vorliegt, welche die Vermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243, Rn. 24, juris; Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, Rn. 17, juris).
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