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   VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22   

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VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22 (https://dejure.org/2022,14396)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.06.2022 - 3 L 34/22 (https://dejure.org/2022,14396)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 3 L 34/22 (https://dejure.org/2022,14396)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03

    Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Es fehlt dagegen, solange sich nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen bzw. unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (allgemein zu vorbeugendem [Hauptsachen-]Rechtsschutz: BVerwG, Urteil vom 19. März 1974 - I C 7.73 -, Rn. 41; zu Unterlassungsansprüchen hinsichtlich herabsetzender Äußerungen: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 6 A 11743/03 -, Rn. 7; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2019 - 6 K 13.19 -, Rn. 36; alle zitiert nach Juris).

    Denn bei der Antragsgegnerin handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, von der wegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz nicht nur zu erwarten ist, dass sie sich an ergangene gerichtliche Entscheidungen halten wird (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 4 A 428/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch den bereits mehrfach zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2020 - OVG 12 S 38/20 -, juris Rn. 19), sondern auch an die schon vorgerichtlich und nochmals im gerichtlichen Verfahren selbst abgegebene ausdrückliche Erklärung, mit der eine Wiederholung ausgeschlossen worden ist (so wohl auch Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O. Rn. 8).

    Eine solche Weigerung kann zwar im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eines der zu bewertenden Indizien sein, jedoch gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach die Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stets eine Wiederholungsgefahr im Sinne einer dahingehenden Vermutung indiziert (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. März 2019, a. a. O. Rn. 7; vom 31. August 2020 a. a. O., Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O., Rn. 8).

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Werturteile dürfen danach nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen, sondern müssen bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen und dürfen zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten (vgl. insgesamt hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 -, Rn. 16 ff.; Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2020 - OVG 12 S 29/20 -, juris).

    Die ebenfalls erforderliche Beachtung des Sachlichkeitsgebots verwehrt einem Amtsträger auch dann, wenn er sich als kommunaler Wahlbeamter am politischen Meinungskampf beteiligen darf, auf den Meinungsbildungsprozess der Gemeinde in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion einen lenkenden oder steuernden Einfluss zu nehmen und verpflichtet ihn, seine Äußerungen am Angebot eines rationalen und sachlichen Diskurses auszurichten (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017, a. a. O. Rn. 28 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - 12 S 38.20

    Wirtschaftsprüferkammer; amtliche Äußerung; Unterlassung; Tätigkeit eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Denn bei der Antragsgegnerin handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, von der wegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz nicht nur zu erwarten ist, dass sie sich an ergangene gerichtliche Entscheidungen halten wird (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 4 A 428/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch den bereits mehrfach zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2020 - OVG 12 S 38/20 -, juris Rn. 19), sondern auch an die schon vorgerichtlich und nochmals im gerichtlichen Verfahren selbst abgegebene ausdrückliche Erklärung, mit der eine Wiederholung ausgeschlossen worden ist (so wohl auch Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O. Rn. 8).

    Eine solche Weigerung kann zwar im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eines der zu bewertenden Indizien sein, jedoch gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach die Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stets eine Wiederholungsgefahr im Sinne einer dahingehenden Vermutung indiziert (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. März 2019, a. a. O. Rn. 7; vom 31. August 2020 a. a. O., Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O., Rn. 8).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Die Äußerung muss einem - nicht durch Beziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung geprägten - hoheitlichen Bereich zuzuordnen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 -, Rn. 11; BGH, Urteil vom 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 -, Rn. 12, beide zitiert nach juris).

    In Fällen nämlich, in welchen es um den Widerruf einer dienstlichen Äußerung eines Amtsträgers geht, bei der dieser als Organ tätig geworden ist, ist der entsprechende Antrag gegen den Rechtsträger zu richten (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 1967 - VI B 35.67 -, BeckRS 1967, 31301743, zitiert nach http://beck-online.beck.de; Urteil vom 4. Februar 1988, a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - 10 S 14.19

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf zukünftiges Unterlassen einer Äußerung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Ob eine Wiederholungsgefahr besteht, ist anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2019 - OVG 10 S 14.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine solche Weigerung kann zwar im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eines der zu bewertenden Indizien sein, jedoch gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach die Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stets eine Wiederholungsgefahr im Sinne einer dahingehenden Vermutung indiziert (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. März 2019, a. a. O. Rn. 7; vom 31. August 2020 a. a. O., Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 21. Januar 2004, a. a. O., Rn. 8).

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Dass dies rechtmäßig ist, ist für die AfD erstinstanzlich bereits entschieden worden (VG Köln, Urteil vom 8. März 2022 - 13 K 326/21 -, juris).
  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Insoweit kann offenbleiben, ob § 890 ZPO die Möglichkeit eröffnet, davon insgesamt abzusehen (sowohl insbesondere für Anträge, die auf die Unterlassung einer Stellenbesetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren abzielen; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 4 S 2770/18 -, juris mit Nachweisen zum Streitstand) oder ein dahin gehendes Entschließungsermessen von vornherein nicht eingeräumt ist (so: OVG Weimar, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 -, BeckRS 2010, 50381, zitiert nach http://beck-online.beck.de).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Insoweit kann offenbleiben, ob § 890 ZPO die Möglichkeit eröffnet, davon insgesamt abzusehen (sowohl insbesondere für Anträge, die auf die Unterlassung einer Stellenbesetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren abzielen; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 4 S 2770/18 -, juris mit Nachweisen zum Streitstand) oder ein dahin gehendes Entschließungsermessen von vornherein nicht eingeräumt ist (so: OVG Weimar, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 -, BeckRS 2010, 50381, zitiert nach http://beck-online.beck.de).
  • BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22

    Erfolgloser Eilantrag zu einem Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin folgt das Gegenteil auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2022 (1 BvR 208/22, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Bei der im Falle der Durchsetzung einer Unterlassung lediglich entsprechenden Anwendung von § 890 ZPO ist auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass in aller Regel davon ausgegangen werden kann, die öffentliche Hand werde sich wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz an die ergangene Anordnung halten, weshalb eine Vollstreckung nur ausnahmsweise erforderlich sein wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 4 B 786/17 -, juris).
  • BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Republikaner"

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • BVerwG, 19.03.1974 - I C 7.73
  • VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06

    Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - generelles Verbot im Wege der

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 4 A 428/19

    Organstreit; Feststellungsklage; Leistungsklage; Auskunftsanspruch

  • BVerwG, 27.12.1967 - VI B 35.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

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