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   VG Frankfurt/Oder, 15.11.2017 - 6 K 2966/17   

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VG Frankfurt/Oder, 15.11.2017 - 6 K 2966/17 (https://dejure.org/2017,47714)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15.11.2017 - 6 K 2966/17 (https://dejure.org/2017,47714)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15. November 2017 - 6 K 2966/17 (https://dejure.org/2017,47714)
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  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.11.2017 - 6 K 2966/17
    Dabei kann offen bleiben, ob die Klage mit dem Auskunftsbegehren als allgemeine Leistungsklage oder - sofern der rechtliche Schwerpunkt der behördlichen Tätigkeit nicht in der Erteilung oder Versagung der Auskunft als solcher, sondern in der zugrunde liegenden Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts zu sehen ist - als Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft war (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 und vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.11.2017 - 6 K 2966/17
    Dabei kann offen bleiben, ob die Klage mit dem Auskunftsbegehren als allgemeine Leistungsklage oder - sofern der rechtliche Schwerpunkt der behördlichen Tätigkeit nicht in der Erteilung oder Versagung der Auskunft als solcher, sondern in der zugrunde liegenden Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts zu sehen ist - als Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft war (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 und vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.11.2017 - 6 K 2966/17
    Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass hinsichtlich des begehrten Auskunftsverlangens zumindest fraglich ist und damit auch für die Behörde im Raum stand, inwieweit hierüber (s.o.) durch Verwaltungsakt (zumindest im Fall der Ablehnung, vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 13/12 R -, juris) zu befinden ist.
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