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   VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15   

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https://dejure.org/2019,2796
VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15 (https://dejure.org/2019,2796)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.01.2019 - 5 K 389/15 (https://dejure.org/2019,2796)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 5 K 389/15 (https://dejure.org/2019,2796)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) konnte die Kammer nur auf eine Verurteilung des Beklagten erkennen, Lärmbelästigungen oberhalb der nachfolgend ermittelten Zumutbarkeitsschwelle zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254-266, juris Rn. 19).

    Das ist auch bei Sirenen nicht ausgeschlossen (grundlegend BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254-266).

    Dass insbesondere in ländlichen Gemeinden und für den Einsatz der freiwilligen Feuerwehr eine Alarmierung mittels Sirenen nicht ermessensfehlerhaft ist, liegt auf der Hand (so BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254-266, juris).

    Im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis besteht ein Anspruch nur auf einen für Maßnahmen des passiven Immissionsschutzes (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern) zweckgebundenen Geldausgleich, weil nur die Zweckbindung den vom öffentlichen Recht geforderten Immissionsschutz gewährleistet (grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, BVerwGE 79, 254-266, Rn. 9 - 19).

  • VGH Bayern, 16.01.1992 - 4 B 88.1782
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Die erkennende Kammer folgt zur Begründung den ohne weiteres nachvollziehbaren Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH im Urteil vom 16. Januar 1992 (4 B 88.1782, juris).

    Eine weitergehende Ausforschung der örtlichen Verhältnisse zwecks Suche nach einem alternativen Sirenenstandort im Dorf durch die erkennende Kammer würde die Grenzen der gerichtlichen Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) überschreiten (vgl. hierzu auch insgesamt BayVGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 B 88.1782 -, Rn. 26 - 32, juris).

  • VG Ansbach, 27.02.2002 - AN 11 K 00.00070
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Streitigkeiten betreffend den Betrieb der Sirene sind damit öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. z. B. VG Ansbach, Beschluss vom 27. Februar 2002 - AN 11 K 00.00070 -, Rn. 20, juris).

    Greifbare Anhaltspunkte dafür, dass es dem Beklagten nicht zugemutet werden kann, einen anderen Standort zu wählen, bei dessen Nutzung die Alarmfunktion bestehen bleibt, ohne andere Anlieger im gleichen Maße wie den Kläger zu beeinträchtigen, gibt es auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 27. Februar 2002 - AN 11 K 00.00070, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Das BVerwG hat schon im Urteil zum liturgischen Glockengeläut (BVerwGE 68, 62) zum Ausdruck gebracht, dass die Erheblichkeit und damit die Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen von wertenden Elementen wie solchen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz mitgeprägt wird.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Die Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm setzt eine Wertung voraus, die im Sinne einer "Güterabwägung" die konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden Nutzung, zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zieht (BVerwGE 51, 15 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 22 CE 17.2457

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Immissionen einer Feuerwehrsirene

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2019 - 5 K 389/15
    Das wäre aber seine Pflicht als Betreiber der Sirenenanlage gewesen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 22 CE 17.2457 -, Rn. 16, juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    - ob und inwiefern ein "Sozialadäquanzzuschlag" für bestimmte Nutzungen ansetzbar ist (vgl. Nr. 3.2.2 TA Lärm, hierzu im Zusammenhang mit der Nutzung eines Feuerwehrgerätehauses vgl. VG Münster, U.v. 5.4.2017 - 2 K 1345/15 - juris Rn. 70 ff.; bei kirchlichem Glockengeläut vgl. BVerwG, B.v. 19.2.2013 - 7 B 38.12 - juris Rn. 10 ff.; im Falle der Lärmbelastung durch eine Feuerwehrsirene vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 = juris Rn. 16 ff.; BayVGH, U.v. 16.1.1992 - 4 B 88.1782 - NVwZ-RR 1992, 233 = juris Rn. 22 ff.; VG Frankfurt [Oder], U.v. 16.1.2019 - 5 K 389/15 - juris Rn. 30 ff.),.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.09.2020 - 5 M 17/20
    Auf den Antrag des Vollstreckungsgläubigers wird gegen den Vollstreckungsschuldner wegen einer jeden Zuwiderhandlung im Hinblick auf seine Verpflichtung, Lärmbelästigungen durch die am Standort in 1..., Flur, Flurstück aufgestellte Sirenenanlage im Wohnhaus des Vollstreckungsgläubigers (Flurstück, Flur, Gemarkung, K...) oberhalb der im Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Januar 2019 (Az. VG 5 K 389/15) tenorierten Schwellenwerte zu unterlassen, ein Zwangsgeld i. H. von 5.000,00 (fünftausend) EUR festgesetzt.

    Dem Antrag liegt zugrunde, dass die Kammer den Vollstreckungsschuldner mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Januar 2019 (VG 5 K 389/15) verurteilt hat,.

    Das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 16. Januar 2019 (Az.: VG 5 K 389/15) stellt gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO einen Vollstreckungstitel dar.

    Diese Lärmbelästigung, die unzweifelhaft oberhalb der im Urteilstenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 16. Januar 2019 (Az. VG 5 K 389/15) festgesetzten Schwellenwerte liegt, hat er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Schallmessgerät Voltcraft während des Betriebs der Sirenenanlage erfasst und dokumentiert.

  • VG Aachen, 11.10.2022 - 6 L 385/22

    Unterlassungsanspruch; Abwehranspruch; Lärm; Sirene; Zivilschutzsirene

    vgl. zu dieser Obergrenze BayVGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 B 88.1782 -, juris, Rn. 26; im Anschluss hieran zuletzt VG Regensburg, Urteil vom 22. Juni 2020 - RN 7 K 17.1487 -, juris, Rn. 48 und VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 389/15 -, juris, Rn. 35.

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf verschiedene Gerichtsentscheidungen zu Feuerwehrsirenen vgl. u.a. BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 22 CE 17.2457 - und VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 389/15 -, beide juris, geltend macht, die Antragsgegnerin habe mögliche Alternativstandorte zu Unrecht aus rein ökonomischen Erwägungen außer Betracht gelassen bzw. die fehlende Eignung nicht hinreichend nachgewiesen, vermag die Kammer dem bei summarischer Prüfung ebenfalls nicht zu folgen.

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