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   VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11   

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VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11 (https://dejure.org/2018,1378)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.01.2018 - 5 K 726/11 (https://dejure.org/2018,1378)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 5 K 726/11 (https://dejure.org/2018,1378)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11
    Diese weist nach dem aus der Gerichtsakte hinreichend erkennbaren Zustand keine hinreichende gartenbauliche Gestaltung mit einer Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnliches auf (vgl. zu diesem Maßstab Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11; ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96).

    Davon abgrenzbar sind die Waldfläche auf dem Flurstück und die Teilflächen im nordwestlichen Bereich des Flurstücks (zu den vorstehend herangezogenen Maßstäben vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2017 - 11 N 52.14

    Beeinträchtigung des Schilfgürtels durch eine Steganlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11
    Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann der Kläger im Unrecht nicht geltend machen (vgl. nur Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2017 - 11 N 52.14).
  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11
    Diese weist nach dem aus der Gerichtsakte hinreichend erkennbaren Zustand keine hinreichende gartenbauliche Gestaltung mit einer Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnliches auf (vgl. zu diesem Maßstab Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11; ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96).
  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11
    Soweit der Kläger vorträgt, die Androhung sei gar nicht mehr erforderlich, da das Ziel des zu vollstreckenden Grundverwaltungsaktes gar nicht mehr erreicht werden könnte, mag dies zwar auch in diesem Verfahren beachtlich sein (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 116/00), denn er macht mit dem Hinweis darauf, dass die auf den Flurstücken befindlichen ursprünglichen Waldflächen heute nicht mehr als solche qualifiziert werden könnten, eine nach Bestandskraft des zu vollstreckenden Grundverwaltungsaktes eingetretene Veränderung der Sach- und Rechtslage geltend.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.11.2023 - 5 K 792/21
    Diese sind typische Waldbäume (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Januar 2018 - 5 K 726/11 -, Rn. 32, juris).
  • VG Greifswald, 12.08.2020 - 6 A 1074/18

    Vorliegen einer Parkanlage i.S.v. § 2 Abs. 3 Spiegelstrich 2 Var. 3 WaldG MV;

    Eine solche setzt grundsätzlich eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche voraus, in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.2.2014 - OVG 11 A 1.11 -, Rn. 52, juris; ehemaliges OVG Frankfurt/Oder, Urt. v. 18.8.1998 - 4 A 176/96 -, Rn. 31, juris; VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 17.1.2018 - 5 K 726/11 -, Rn. 33, juris; VG Cottbus, Urt. v. 28.3.2008 - 3 K 1242/05 -, Rn. 19, juris).
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