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   VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21   

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VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21 (https://dejure.org/2022,6919)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.03.2022 - 5 L 325/21 (https://dejure.org/2022,6919)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. März 2022 - 5 L 325/21 (https://dejure.org/2022,6919)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Stadt Storkow (Mark) gegen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung, Bearbeitung und Wiedergewinnung von Explosivstoffen und Munition in Storkow (Mark) abgelehnt

 
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  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Daher ist für den von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB geforderten Widerspruch bei privilegierten Vorhaben erforderlich, dass der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich eine konkrete und standortbezogene Aussage trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 -, juris Rn. 15 und vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 -, juris Rn. 19; Decker, Darstellungen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang bei privilegierten und sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 1, 2 BauGB, JA 2015, S.1, 3).

    So kann auch eine hinreichend konkretisierte Aussage eines Flächennutzungsplans dann nicht der Verwirklichung eines privilegierten Vorhabens entgegenstehen, wenn sich das Vorhaben eigentumsrechtlich bereits vor der Planung verfestigt hat, z. B. das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und die standortbezogene Vorplanung die vorhandene Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 43/81 -, juris Rn. 19; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 35 Rn. 65).

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Die Darstellung einer Sonderbaufläche ohne nähere Angabe des Nutzungszwecks genügt den Bestimmtheitsanforderungen für die Grobplanung des Flächennutzungsplans hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - 4 C 4.92 -, juris Rn. 14; Roeser, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Auflage 2019, § 1 Rn. 14).

    Dies ist bei einer Darstellung einer Sonderbaufläche ohne nähere Zweckbestimmung - wie im hier zu entscheidenden Fall - nicht gegeben, insbesondere kann ihr auch keine hinreichende Grundlage für das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB entnommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - 4 C 4/92 -, juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Zweck des Einvernehmenserfordernisses ist der Schutz der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) gewährleisteten Planungshoheit der Gemeinde, die das Recht der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft auf Planung und Regelung der Bodennutzungen in ihrem Gebiet umfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, juris Rn. 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Daher ist für den von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB geforderten Widerspruch bei privilegierten Vorhaben erforderlich, dass der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich eine konkrete und standortbezogene Aussage trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 -, juris Rn. 15 und vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 -, juris Rn. 19; Decker, Darstellungen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang bei privilegierten und sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 1, 2 BauGB, JA 2015, S.1, 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Ein solches Anhörungsrecht wäre überflüssig, wenn die Gemeinde über die stärkere Mitwirkungsbefugnis des Einvernehmens verfügte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Denn das Recht der Gemeinde, ihr Einvernehmen zu einem Außenbereichsvorhaben zu verweigern, ist bereits nicht mit der Obliegenheit verbunden, die Entscheidung zu begründen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7/09 -, juris Rn. 34).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21
    Dementsprechend ist die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde - hier des Antragsgegners - zur Ersetzung des Einvernehmens von vornherein zwingend auf die Fälle der "rechtswidrigen" Versagung durch die Gemeinde begrenzt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 2 B 422/11 -, juris Rn. 23).
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