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   VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18.A   

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VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18.A (https://dejure.org/2021,56192)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.11.2021 - 9 K 861/18.A (https://dejure.org/2021,56192)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. November 2021 - 9 K 861/18.A (https://dejure.org/2021,56192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; GG, Art 16a; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Kenia: Unglaubwürdiger Vortrag zu drohender FGM; Verweis auf internen Schutz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20 ff.; vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris, dort Rn. 19 f., 32 m. w. N.).

    Die für den Flüchtlingsschutz geltenden unionsrechtlichen Vorgaben einschließlich des Prognosemaßstabes sind auf den subsidiären Schutz ebenfalls anzuwenden, d.h. es gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 18, 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Sie ist jedoch im Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) regelmäßig dahingehend auszulegen, dass durch die behördliche Befristungsentscheidung zugleich mit konstitutiver Wirkung ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet wird (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20 ff.; vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris, dort Rn. 19 f., 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Das setzt voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Ausreise in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann, der Ausländer somit gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 22 f., und vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betreffende unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, der geeignet ist, den von ihm geltend gemachten Anspruch zu tragen; bei erheblichen Widersprüchen kann ihm nur geglaubt werden, wenn er diese überzeugend auflöst (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 15 sowie vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Das setzt voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Ausreise in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann, der Ausländer somit gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 22 f., und vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Zwar ist die gesetzliche Regelung mit den vom EuGH in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 (C-181/16 "Gnandi", juris) herausgearbeiteten Verfahrensgarantien nicht vereinbar.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Im Falle fehlender Existenzgrundlage ist eine interne Schutzmöglichkeit nicht gegeben; dies gilt auch dann, wenn im Herkunftsgebiet die Lebensverhältnisse gleichermaßen schlecht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 -, juris Rn. 32, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 16/5065, S. 185).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Insoweit ist zunächst zu beachten, dass in Fällen, in denen gleichzeitig über die Gewährung von unionsrechtlichem und nationalem Abschiebungsschutz zu entscheiden ist, bei Verneinung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG regelmäßig aus denselben rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf eine durch einen konkret handelnden Täter drohende Verletzung des Art. 3 EMRK ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, a. a. O. Rn. 36).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
    Diese neue Regelung der Ausreisefrist verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 1.19 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • VG Düsseldorf, 04.07.2022 - 23 K 5885/20

    Kenia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

    im Ergebnis ebenso: VG Frankfurt, Urteile vom 17 November 2021 - 9 K 861/18.A -, juris S. 8 ff und vom 5. März 2021 - 9 K 1784/17.A -, juris Rn. 25 ff. 7.

    im Ergebnis ebenso: VG Frankfurt, Urteile vom 17. November 2021 - 9 K 861/18.A -, juris S. 10; vom 29. April 2021 - 9 K 2896/17.A -, juris S. 12 und vom 5. März 2021 - 9 K 1784/17.A -, juris Rn. 32; VG Potsdam, Urteil vom 16. September 2021 - 9 K 223/18.A -, juris S. 10, alle jedoch in Bezug auf alleinstehende junge Frauen.

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