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   VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04   

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https://dejure.org/2010,33451
VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04 (https://dejure.org/2010,33451)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.01.2010 - 5 K 1999/04 (https://dejure.org/2010,33451)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 5 K 1999/04 (https://dejure.org/2010,33451)
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  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04
    Entsprechendes wird angenommen, wenn sich der Gläubiger des Befreiungsanspruchs bereits in einer Lage befindet, die seine Inanspruchnahme mit Sicherheit erwarten lässt (BGH, Urteil vom 16. September 1993 - IX ZR 255/92 zitiert nach juris Rn. 14 m. w. N.).

    Der Betrag, den die Insolvenzmasse "gewinnt", ist statt dessen grundsätzlich zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger nach näherer Maßgabe der Bestimmungen der InsO zu verwenden (BGH, Urteil vom 16. September 1993 a. a. O. Rn. 20).

    Stattdessen würden andere Gläubiger weniger erhalten als ihnen nach dem Gleichberechtigungsprinzip gebührt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1993 a. a. O. Rn. 21).

    Bestehen sie - so wie hier - hingegen nicht, so darf der Insolvenzverwalter den Erlös nur für die Gesamtheit der Gläubiger verwenden (BGH, Urteil vom 16. September 1993 a. a. O. Rn. 25).

  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04
    Ferner dient die Umwandlung von Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld lauten, in Zahlungsansprüche dem Ziel der Verfahrensvereinfachung (so - unter Hinweis auf die KO - BGH a. a. O. Rn 16; genauso BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - IX ZR 195/00, NVwZ-RR 2001, 1490 ff. zitiert nach juris Rn. 10).

    Deshalb muss der Vermögenswert dieses Anspruchs im Falle der Insolvenz desjenigen, dem der Befreiungsanspruch zusteht, der Gläubigergesamtheit zur Verfügung stehen (so BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 a. a. O.).

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 56/94
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04
    Zwar erleidet der Grundsatz, wonach sich ein Befreiungsanspruch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Befreiungsgläubigers in einen in die Masse fallenden Zahlungsanspruch in voller Höhe der zu tilgenden Schuld umwandelt, dann eine Ausnahme, wenn der Befreiungsschuldner unmittelbar auch dem Drittgläubiger haftet; indes ist die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht einschlägig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - IX ZR 56/94 - zitiert nach juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1999/04
    Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (BVerwGE 114, 61 ff.).
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