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VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 69 Abs 2 S 2 BauO BB 2016, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 27 VwVG, § 30 VwVG, § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zwangsgeld - hier: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzungbegrenzte Zusicherung, eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung für die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens nicht zu vollstrecken; Eintritt der Rücknahmefiktion des Bauantrags nach § 69 Abs. 2 ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 101/15
(Keine) Belehrungspflicht im Rahmen der Fiktion der Rücknahme eines Bauantrages
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20
Entgegen der Ansicht des Antragstellers kommt eine rückwirkende Fristverlängerung gemäß § 31 Abs. 7 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) nicht in Betracht, weil die Rücknahmefiktion des § 69 Abs. 2 BbgBO von Gesetzes wegen mit Ablauf einer angemessenen Frist eintritt (zu einer vergleichbaren Regelung vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 06. Februar 2020 - 1 LB 1/17 -, juris Rn. 69 f.; VG Schleswig, Urteil vom 10. November 2016 - 2 A 101/15 -, juris Rn. 46 f.). - VG Frankfurt/Oder, 01.03.2011 - 7 K 1008/08
Feststellungsinteresse und Verpflichtung auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20
Die mit Ablauf der Frist eintretende Rücknahmefiktion gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 BbgBO steht als gesetzliche Folge demgegenüber nicht zur Disposition des Antragsgegners, weshalb diese Vorschrift als insoweit abschließende speziellere Regelung des Fachrechts der Anwendung von § 31 Abs. 7 Satz 2 VwVfG entgegen steht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 VwVfGBbg sowie BVerwG…, Urteil vom 01. März 1983 - 1 C 14/81-, BVerwGE 67, 47, zitiert nach juris Rn. 21; a.A. noch implizit: Urteil der Kammer vom 01. März 2011 - 7 K 1008/08 -, juris Rn. 32 f.). - BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20
Die mit Ablauf der Frist eintretende Rücknahmefiktion gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 BbgBO steht als gesetzliche Folge demgegenüber nicht zur Disposition des Antragsgegners, weshalb diese Vorschrift als insoweit abschließende speziellere Regelung des Fachrechts der Anwendung von § 31 Abs. 7 Satz 2 VwVfG entgegen steht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 VwVfGBbg sowie BVerwG, Urteil vom 01. März 1983 - 1 C 14/81-, BVerwGE 67, 47, zitiert nach juris Rn. 21;… a.A. noch implizit: Urteil der Kammer vom 01. März 2011 - 7 K 1008/08 -, juris Rn. 32 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 1/17
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Fristlauf der Entscheidungsfristen; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20
Entgegen der Ansicht des Antragstellers kommt eine rückwirkende Fristverlängerung gemäß § 31 Abs. 7 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) nicht in Betracht, weil die Rücknahmefiktion des § 69 Abs. 2 BbgBO von Gesetzes wegen mit Ablauf einer angemessenen Frist eintritt (zu einer vergleichbaren Regelung vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06. Februar 2020 - 1 LB 1/17 -, juris Rn. 69 f.; VG Schleswig…, Urteil vom 10. November 2016 - 2 A 101/15 -, juris Rn. 46 f.). - VG Cottbus, 07.01.2011 - 7 K 232/08
Rechtsschutz gegen Gebührenerhebung nach Rücknahme des Bauantrages
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20
Im Übrigen steht es ihm frei, ein weiteres Bauantragsverfahren zum gleichen Vorhaben zu betreiben - wovon Antragsteller und Antragsgegner derzeit wohl ausgehen, dass ein solches anhängig ist -, weil über den Antrag nicht entschieden wurde (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 07. Januar 2011 - 7 K 232/08 - juris Rn. 25).