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   VG Frankfurt/Oder, 18.02.2022 - 10 K 21/22.A   

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https://dejure.org/2022,4758
VG Frankfurt/Oder, 18.02.2022 - 10 K 21/22.A (https://dejure.org/2022,4758)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.02.2022 - 10 K 21/22.A (https://dejure.org/2022,4758)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 10 K 21/22.A (https://dejure.org/2022,4758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Oder, 19.01.2022 - 10 L 10/22

    AsylrechtDublin-VerfahrenVerwaltungsprozessrechtelektronischer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2022 - 10 K 21/22
    Hiergegen hat der anwaltlich vertretene Kläger am 10. Januar 2022 per Fax Klage erhoben und einen Eilantrag (VG 10 L 10/22.A) angebracht, den der Einzelrichter nach zwischenzeitlichem Eingang des Originalklageschriftsatzes am 13. Januar 2022 mit Beschluss vom 19. Januar 2022 als unwirksam gestellt abgelehnt hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2022 - 10 K 21/22
    War somit eine Übermittlung der Klage und die Glaubhaftmachung der technischen Hinderungsgründe möglich und musste dem Klägerbevollmächtigten in seiner Stellung als Organ der Rechtspflege die Rechtslage bekannt sein (vgl. LAG SH, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 6 Sa 337/20 - juris Rn. 134), besteht für eine Wiedereinsetzung des Klägers in die Klagefrist (§ 60 Abs. 1 VwGO) schon im Ansatz kein Raum (vgl. Siegmund, NJW 2021, 3617 Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 78/21

    Aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form nach § 55d Satz 1 VwGO;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2022 - 10 K 21/22
    Der Kläger(bevollmächtigte), der am 13. Januar 2022 den Empfang der Eingangsverfügung mittels elektronischen Dokuments bestätigt hat, ist bis heute trotz Fristsetzung jegliche Erklärung dazu schuldig geblieben, dass überhaupt ein Fall vorübergehender technischer Unmöglichkeit vorgelegen hat und hat insbesondere nichts dazu glaubhaft gemacht (zu den Voraussetzungen vgl. OVG SH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 4 MB 78/21 - juris Rn. 5, 6).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.01.2022 - 10 L 10/22
    Mit per Fax am selben Tag bei Gericht eingegangenem und nicht unterzeichnetem Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 10. Januar 2022 hat der Antragsteller gegen den Bundesamtsbescheid (Anfechtungs-) Klage (VG 10 K 21/22.A) erhoben und den vorliegenden Eilantrag mit dem Ziel einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage angebracht; der mit einer Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versehene Originalschriftsatz einschließlich der nunmehr beigefügten Prozessvollmacht des Antragstellers vom 10. Januar 2022 ist am 13. Januar 2022 auf dem Postweg bei Gericht eingegangen.
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