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   VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14   

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VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14 (https://dejure.org/2018,25903)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 K 171/14 (https://dejure.org/2018,25903)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 K 171/14 (https://dejure.org/2018,25903)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung - in anderen als dem gegenständlichen Verfahren - stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang des Beklagten sowie die Akten des Parallelverfahrens 5 K 172/14 verwiesen.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Auch die Ausführungen auf Seite 20, Ziffer 13 des Schriftsatzes vom 18. Juli 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Berichterstatter als Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Würzburg, 28.03.2007 - W 2 K 06.206
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    So bedient sich der Beklagte des Rechtsinstituts der Richterablehnung zu einem Zweck, für den es nicht gedacht ist (hierzu VG Würzburg, Beschluss vom 28. März 2007 - W 2 K 06.206).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    So können nicht selbstständig wirtschaftlich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst oder das Baugrundstück auf baulich oder gewerblich nutzbare Flächen reduziert werden, um die bevorteilte Fläche, die als wirtschaftliche Einheit anzusehen ist, zu fassen (vgl. nur OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Liegen zum Entscheidungszeitpunkt "sämtliche Voraussetzungen der erfolgten Beitragserhebung vor, führt dies bei einer Anfechtungsklage zum Befehl der Klageabweisung" (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. November 2001 - 9 L 4413/00; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 14.81; ebenso Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 KAG Rn. 172 f.) Denn "es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass die ursprüngliche Rechtswidrigkeit eines Heranziehungsbescheides auch bei nachträglicher Beseitigung der Mängel fortbesteht und deshalb [etwa] eine neue Heranziehung erforderlich ist" (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. August 1994 - 9 M 3025/94).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Vielmehr steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht in der Ausgangsbesetzung jedenfalls den Antrag selbst ablehnen darf und auch muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Vielmehr steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht in der Ausgangsbesetzung jedenfalls den Antrag selbst ablehnen darf und auch muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 9 S 44.14
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
    Überdies sind selbst aus einem erlassenen Flächennutzungsplan grundsätzlich keinerlei Rechte für den Einzelnen zu entnehmen (Gegenschluss aus § 8 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der dies dem Bebauungsplan vorbehält, vgl. aber auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 S 44.14).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14

    Anschlussbeitrag; früherer Rennstall; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang des Beklagten sowie die Akten des Verfahrens 5 K 171/14 verwiesen.
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