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   VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16   

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VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16 (https://dejure.org/2019,44201)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.11.2019 - 5 K 1221/16 (https://dejure.org/2019,44201)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. November 2019 - 5 K 1221/16 (https://dejure.org/2019,44201)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 12 N 25.18

    Unmittelbare Anwendbarkeit des GUVG BB § 2 Abs 1 bei Einladung zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Für die rechtmäßige Festsetzung bedarf es neben der in § 80 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BbgWG a.F. festgelegten Bekanntgabe des Beitragsbescheides naturgemäß auch der vorherigen materiell-rechtlichen Entstehung der Umlageschuld durch entsprechende Tatbestandsverwirklichung, weil die Festsetzung regelmäßig nur deklaratorisch und konkretisierend wirkt (vgl. nur: Ratschow in Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 38 Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2018 -12 N 25.18-, juris, Rn. 27).

    Auch wenn es erkennbare Intention des Gesetzgebers war, mit der gesetzlichen Ausgestaltung als Umlage die Gemeinden in jedem Fall in den Stand zu versetzen, den Verbandsbeitrag allen bevorteilten Eigentümern vollständig überbürden zu können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2018, 12 N 25.18, juris, Rn. 18 ) und es ihr zudem obliegt, den Beitragsbescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen (vgl.(BVerwG, Beschluss vom 09. September 2016 - 9 B 78/15 -, juris, Rn. 11), führt dies nicht zum vollständigen Entfallen jeglichen schützenswerten Vertrauens.

    Dem steht auch nicht die neuere obergerichtliche Rechtsprechung entgegen, denn auch dieser ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass eine rückwirkende Belastung, die erst außerhalb des jeweiligen Veranlagungszeitraums entsteht, zulässig sein soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 -12 N 25.18 -, juris, Rn. 18 und 27 und vom 29. Juni 2018 -12 N 20.18- S. 8 und 11 d. EA ).

    Das gilt umso mehr mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des nunmehr zuständigen 12. Senats des OVG Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - OVG 12 N 25.18 -, juris, Rn. 13 ff. und vom 29. Juni 2018 -12 N 20.18-).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    a) Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind, und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 40 m.w.N.).

    Echt rückwirkende Rechtsnormen sind grundsätzlich unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz -GG-), zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit und der damit zusammenhängende Vertrauensschutz gehören (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 62 f. m.w.N.).

    Dementsprechend ist im Steuerrecht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine echte Rückwirkung dann anzunehmen, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 42 m.w.N.).

    Für die Frage, ob mit einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage zu rechnen war, ist von Bedeutung, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 64 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Die für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten verfassungsrechtlichen Grundsätze beanspruchen auch im Bereich der durch die Kommunen festgesetzten Steuern, Beiträge und Gebühren Geltung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris, Rn. 22).

    Danach kann eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabesatzungen mit Wirkung für vergangene Zeiträume ohne Verletzung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind (vgl.BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08-, juris, Rn. 20ff.;BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 9 B 51/14-, juris, Rn. 7. Die US 2014/2015 bezweckt ausweislich des Wortlauts des § 5 offensichtlich alleinig die Festlegung des Umlagesatzes für diese Jahre.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris, Rn. 55 m.w.N.).

    Es ist zwar anerkannt, dass eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen gegeben ist, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (st. Rspr, vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris, Rn. 56).Die gesetzliche Ausgestaltung der Umlageerhebung erschüttert jedoch nicht jegliches schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Grundstückseigentümer in den Bestand des in der Satzung geregelten Umlagesatzes.

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Bis zu diesem Zeitpunkt - zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67-88, juris, Rn. 42 m.w.N.) - muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, juris, Rn. 56 m.w.N.).

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird bei der rückwirkenden Änderung eines Gesetzes im formellen Sinne das schutzwürdige Vertrauen in den Fortbestand des Gesetzes erst mit dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages beseitigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67-88, juris, Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, juris, Rn. 56 m.w.N.).

    Bis zu diesem Zeitpunkt - zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67-88, juris, Rn. 42 m.w.N.) - muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, juris, Rn. 56 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Abgabensatzungen sind hinsichtlich ihres zeitlichen Geltungsanspruchs objektiv teilbar; und im Regelfall ist anzunehmen, dass die Gemeinde, wenn sie die Unzulässigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung erkannt hätte, jedenfalls eine Inkraftsetzung für die Zukunft gewollt hätte (vgl.: BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1978 - VII C 44.76 -, juris, Rn. 54 und 03. Dezember 1998 - 4 C 14/97 -, juris, Rn. 13 sowie Beschlüsse vom 08. August 1989 - 4 NB 2/89 -, juris, Rn. 15 und vom 01. August 2001 - 4 B 23/01 -, juris, Rn. 4; auch Holtbrügge in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 65. Lieferung - März 2019, § 2 Rn. 105, ebenso Lichtenfeld, ebd., § 6 Rn. 724c).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97

    Verwaltungsgebühren; Rückwirkung; Rückbewirkung von Rechtsfolgen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Dem Tag des endgültigen Gesetzesbeschlusses durch den Bundestag beim Erlass eines Gesetzes im formellen Sinne entspricht bei einer Satzung (Gesetz im materiellen Sinne) der Tag, an dem sie von dem Satzungsgeber beschlossen wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08

    Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Eine aus der prognostischen Haushaltsfestsetzung resultierende Über- oder Unterdeckung kann dann nur über die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages für das Folgejahr ausgeglichen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 9 N 62.09

    Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gleichheitssatz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Eine aus der prognostischen Haushaltsfestsetzung resultierende Über- oder Unterdeckung kann dann nur über die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages für das Folgejahr ausgeglichen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 2 E 38/99

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung der gesetzlichen Vergütung

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

  • BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14

    Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 9 B 13.13

    Einzelrichter; Übertragungsbeschluss; Bekanntgabe; gesetzlicher Richter;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15

    Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer;

  • OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 2 D 78/00
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 CN 1.00

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 S 40.14

    Gewässerunterhaltungsbeitrag; Beitragsbescheid gegenüber Gemeinde; Eilantrag;

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