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VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17 |
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- OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09
Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs. …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
So führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - nicht zu Unrecht aus, dass es einer speziellen oder generellen Regelung bedürfe, um im Falle eines subventionierten Erwerbs im Sinne von § 3 Abs. 8 AusglLeistG die Ausübung eines landesrechtlichen Vorkaufsrechts zu sperren (sich daran anschließend auch VG Meiningen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 K 460/14 Me). - BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
Zwar ist der Kläger zu 1 nicht Verpflichteter im Sinne von § 26 Abs. 4 S. 4 BbgNatSchAG in Verbindung mit § 464 Abs. 1 S. 1 BGB, doch die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sich auch gegenüber dem Kläger zu 1 als Käufer als ein belastender Verwaltungsakt dar, weil dem Kläger zu 1 das vertragliche Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1982 - 4 B 98.82; Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 B 25.10). - VG Meiningen, 19.01.2016 - 2 K 460/14
Vorkaufsrecht nach dem Thüringer Waldgesetz bei Verkäufen nach dem …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
So führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - nicht zu Unrecht aus, dass es einer speziellen oder generellen Regelung bedürfe, um im Falle eines subventionierten Erwerbs im Sinne von § 3 Abs. 8 AusglLeistG die Ausübung eines landesrechtlichen Vorkaufsrechts zu sperren (sich daran anschließend auch VG Meiningen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 K 460/14 Me). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - 2 B 25.10
Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts für eine Waldfläche - Begriff der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
Zwar ist der Kläger zu 1 nicht Verpflichteter im Sinne von § 26 Abs. 4 S. 4 BbgNatSchAG in Verbindung mit § 464 Abs. 1 S. 1 BGB, doch die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sich auch gegenüber dem Kläger zu 1 als Käufer als ein belastender Verwaltungsakt dar, weil dem Kläger zu 1 das vertragliche Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1982 - 4 B 98.82; Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 B 25.10). - BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82
Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2020 - 5 K 4049/17
Zwar ist der Kläger zu 1 nicht Verpflichteter im Sinne von § 26 Abs. 4 S. 4 BbgNatSchAG in Verbindung mit § 464 Abs. 1 S. 1 BGB, doch die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sich auch gegenüber dem Kläger zu 1 als Käufer als ein belastender Verwaltungsakt dar, weil dem Kläger zu 1 das vertragliche Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1982 - 4 B 98.82; Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 B 25.10).