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   VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18   

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VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18 (https://dejure.org/2022,11254)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.04.2022 - 5 K 1786/18 (https://dejure.org/2022,11254)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. April 2022 - 5 K 1786/18 (https://dejure.org/2022,11254)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18

    Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland als

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG berechtigt die Behörde im Fall eines illegalen und nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft nicht, eine Ersatzgeldzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG anzuordnen (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18).

    Unabhängig davon, ob die Eintragung eines Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft als eine öffentliche Urkunde zu qualifizieren ist, hat sie als eine von sachkundigen Mitarbeitern einer Naturschutzbehörde erstellte Dokumentation der natürlichen Gegebenheiten jedenfalls einen erheblichen Indizienwert für das Vorhandensein eines Biotops (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 4 ME 270/15 -, juris), die der Kläger nicht zu widerlegen versucht hat (vgl. insgesamt Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 29 - 34, juris).

    (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 44 - 46, juris).

    (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 48 - 49, juris).

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    a) Zwar ist eine Belehrung über die Form des einzulegenden Rechtsbehelfs nicht erforderlich (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6/18 -, BVerwGE 163, 26-36, Rn. 13).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6/18 -, BVerwGE 163, 26-36, Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    In der Rechtsprechung wird die Frage bisher nur ganz vereinzelt behandelt; ausdrücklich bejaht wird die Möglichkeit, im Falle eines nicht zugelassenen Eingriffs auch Ersatzzahlungen anzuordnen, soweit ersichtlich nur in dem im angefochtenen Urteil zitierten Urteil des VG Ansbach vom 20. März 2013 (AN 11 K 12.00109, juris, Rn. 25), jedoch ohne nähere Begründung; anders jedoch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, a.a.O., Rn. 108: "Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift doch ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen".

    Wie oben dargelegt sind mit den Maßnahmen im Sinne von § 15 Abs. 2 BNatSchG ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen (so auch Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 -, Rn. 108, juris).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    Hat die Widerspruchsbehörde auf einen verspäteten Widerspruch aufgrund ihrer Sachherrschaft eine Entscheidung in der Sache getroffen und sich nicht auf die Versäumung der Widerspruchsfrist berufen, so darf die Klage - auch soweit sie sich gegen den Ursprungsbescheid richtet - nicht wegen Versäumung der Widerspruchsfrist als unzulässig abgewiesen werden (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4/80 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    Es genügt nicht, dass sich die nötigen Informationen aus anderen Quellen - etwa aus dem Internet - ersehen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 23/08 -, BVerwGE 134, 41-45, Rn. 13).
  • VG Neustadt, 01.02.2019 - 5 L 1591/18

    Relevanz bloßen Bestreitens des Zugangs eines Rundfunkbeitragsbescheides;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    August 2017 am August 2017 (Postzustellungsurkunde) deshalb nicht die Monatsfrist des § 74 Abs. 1 VwGO, sondern die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Gang gesetzt, die unzweifelhaft eingehalten ist (vgl. auch VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 01. Februar 2019 - 5 L 1591/18.NW -, Rn. 12 - 19, juris).
  • VG Ansbach, 20.03.2013 - AN 11 K 12.00109

    Ersatzzahlung für Rodung eines Feldgehölzes; Übergangsvorschriften bei Übergang

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    In der Rechtsprechung wird die Frage bisher nur ganz vereinzelt behandelt; ausdrücklich bejaht wird die Möglichkeit, im Falle eines nicht zugelassenen Eingriffs auch Ersatzzahlungen anzuordnen, soweit ersichtlich nur in dem im angefochtenen Urteil zitierten Urteil des VG Ansbach vom 20. März 2013 (AN 11 K 12.00109, juris, Rn. 25), jedoch ohne nähere Begründung; anders jedoch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, a.a.O., Rn. 108: "Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift doch ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen".
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18
    Unabhängig davon, ob die Eintragung eines Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft als eine öffentliche Urkunde zu qualifizieren ist, hat sie als eine von sachkundigen Mitarbeitern einer Naturschutzbehörde erstellte Dokumentation der natürlichen Gegebenheiten jedenfalls einen erheblichen Indizienwert für das Vorhandensein eines Biotops (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 4 ME 270/15 -, juris), die der Kläger nicht zu widerlegen versucht hat (vgl. insgesamt Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18 -, Rn. 29 - 34, juris).
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