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VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20 |
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- BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20
Dennoch sind hierfür nicht allein zivilrechtliche Erwägungen ausschlaggebend, da mit der Einigung über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit neben der Erschließung des Grundstücks zugleich bezweckt ist, die im öffentlichen Interesse gebotene Brandbekämpfung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Rettungswesens sicherzustellen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 54/85 -, Rn. 16, juris).Die so gewonnene Erschließung muss auf Dauer zur Verfügung stehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 54/85 -, Rn. 14, juris; Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 -, Rn. 20, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 12 B 11.16
Gebührenhöhe für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20
Da das Gesetz ein festes Verhältnis der abzuwägenden Gesichtspunkte nicht vorschreibt, sondern nur deren "Berücksichtigung" hat die Behörde einen relativ breiten Entscheidungsspielraum (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2017 - 12 B 11.16 -, Rn. 19, juris). - VG Halle, 28.05.2013 - 4 A 241/11
Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid hinsichtlich einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20
Im Fall einer Antragsrücknahme bildet die Gebührenreduzierung ab, dass ein vor Beendigung der sachlichen Bearbeitung zurückgenommener Antrag für einen verminderten Verwaltungsaufwand sorgt, da nicht mehr das gesamte Spektrum der öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft werden muss, deren Einhaltung Voraussetzung für die Vornahme der beantragten Amtshandlung ist (Verwaltungsgericht Halle (Saale), Urteil vom 28. Mai 2013 - 4 A 241/11 -, Rn. 49, juris).
- OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 43/99
Selbstständige Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Zulässigkeit von …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20
Maßgebend für die Auslegung der Vorschrift ist daher der darin zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmungen und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002 - 3 A 43/99 -, Rn. 37, juris). - BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61
Tankstellen-Dienstbarkeit
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 560/20
Dafür spricht auch, dass die in § 1090 Abs. 1 BGB genannten verschiedenen Arten der Belastung in einer Dienstbarkeit zusammengefasst werden können (…Mohr, a.a.O. , BGB vor § 1018 Rn. 8;… Schöner/Stöber, in: Schöner/Stöber Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 1138, beck-online), sofern diese sich dergestalt auf eine gleichartige Tätigkeit beziehen, dass sie den gleichen Wesenskern teilen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. September 1961 - V ZB 16/61 -, Rn. 16, juris). - BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …