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   VG Frankfurt/Oder, 23.10.2019 - 5 K 3514/17   

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VG Frankfurt/Oder, 23.10.2019 - 5 K 3514/17 (https://dejure.org/2019,37506)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.10.2019 - 5 K 3514/17 (https://dejure.org/2019,37506)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 5 K 3514/17 (https://dejure.org/2019,37506)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.10.2019 - 5 K 3514/17
    Mit Blick auf den jedenfalls aufgrund von § 1 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 5 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) eröffneten Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist dem vorauszuschicken, dass das Vorbringen der Klägerin zur Begründung der Klage, soweit dies den Schriftsätzen vom 09. März 2018 und auch 01. Oktober 2018 zu entnehmen ist, grundsätzlich der innerprozessualen Präklusion des § 6 S. 2 und S. 3 UmwRG unterworfen ist, da der Vortrag erst weit nach Ablauf von zehn Wochen nach Klageerhebung erfolgte und der Lauf der Frist des § 6 S. 1 UmwRG nicht erst mit dem Zugang einer Belehrung in Gang gesetzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17).

    Dem Gericht ist bereits verboten, danach irrelevanten Vortrag in die Entscheidung einfließen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17; ferner Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. Lieferung Februar 2019, § 6 UmwRG Rn. 72).Die Verspätung ist auch durch die Klägerin bzw. deren Bevollmächtigte - trotz Hinweises auf die Regelung des § 6 UmwRG - nicht genügend entschuldigt worden.

    Damit soll für das Gericht und die übrigen Beteiligten klar und unverwechselbar feststehen, unter welchen tatsächlichen Gesichtspunkten eine behördliche Entscheidung angegriffen wird (BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Mit Blick darauf, dass der Klägerbevollmächtigte nach Klageerhebung mit Schriftsatz vom 8. Juli 2021 die Klage begründet hat, ist sein Vortrag auch nicht der innerprozessualen Präklusion des § 6 Satz 1 UmwRG unterworfen (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 K 3514/17 -, juris Rn. 18).
  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20

    Sondernutzung

    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung von Landmann/Rohmer (UmweltR/Fellenberg/Schiller, 92. EL Februar 2020, UmwRG § 6 Rn. 62), dass eine "Schrotflintenmethode", die das Einreichen anlassunabhängig vorbereiteter Stellungnahmen empfiehlt, die alle theoretisch denkbaren Szenarien erfassen, ungeeignet ist zur Wahrung der Klagebegründungsfrist, da sie keinerlei Eindruck davon vermittelt, unter welchen Gesichtspunkten der Kläger die Entscheidung angreift, und damit nicht im Mindesten einen substantiierten Vortrag darstellt (so auch VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 K 3514/17 -, juris, Rn. 18).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
    Mit Blick darauf, dass der Kläger bereits mit Klageerhebung zur Begründung vollumfänglich auf die Widerspruchsbegründung Bezug nahm, ist sein Vortrag nicht der innerprozessualen Präklusion des § 6 S. 1 UmwRG unterworfen (vgl. hierzu bereits VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 K 3514/17).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
    Mit Blick darauf, dass der Kläger bereits mit Klageerhebung zur Begründung vollumfänglich auf die Widerspruchsbegründung Bezug nahm, ist sein Vortrag nicht der innerprozessualen Präklusion des § 6 S. 1 UmwRG unterworfen (vgl. hierzu bereits VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 K 3514/17).
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