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   VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19   

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VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19 (https://dejure.org/2019,50739)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.12.2019 - 2 K 498/19 (https://dejure.org/2019,50739)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Dezember 2019 - 2 K 498/19 (https://dejure.org/2019,50739)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es geklärt, dass die Wehrdienstgerichte unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig sind, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).

    Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung und Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19
    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage nach der Festsetzung des Beginns der Schutzzeit i.S.v. § 4 EinsatzWVG dahin entschieden, dass sie für Soldaten eine Verwendungsentscheidung darstellt (Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es geklärt, dass die Wehrdienstgerichte unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig sind, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20

    Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit

    Mit Beschluss vom 23. Dezember 2019 - VG 2 K 498/19 - erklärte sich das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nach Anhörung der Beteiligten für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Truppendienstgericht Nord.
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