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VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21 |
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- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01
Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21
Ein Widerspruchsvorgang umfasst daher - auch potentiell - nicht zahlreiche zuzustellende Schriftstücke (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2004 -3 L 403/01 - juris Rn. 32 f.) In diesem Fall ist die Angabe weiterer beschreibender Eintragungen unter Nr. 1.2 der Zustellungsurkunde ("Ggf. weiteres Kennz.") zwar vorteilhaft, sie ist aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Zustellung, weil bei der Zustellung nur eines Dokuments im Vorgang die Identifikation des zuzustellenden Schriftstücks ohne weiteres möglich ist. - OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21
Es müssen daher Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde begründen (OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 6. März 2019 - 4 U 163/19 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - BFH, 12.01.1990 - VI R 137/86
Zur Wirksamkeit der förmlichen Zustellung eines Steuerbescheides
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21
Zwar wird die Angabe eines Aktenzeichens, unter dem ein gesamter Vorgang mit potentiell zahlreichen zuzustellenden Schriftstücken zusammengefasst ist, insofern grundsätzlich als nicht ausreichend angesehen (Sächs. OVG…, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 BS 226/00 -, juris Rn. 7, BFH, Urteil vom 12. Januar 1990 - VI R 137/86 -, juris Rn. 17), hier handelt es sich aber um Widerspruchsvorgänge, in denen die Zustellung von Dokumenten allein für den Widerspruchsbescheid gesetzlich vorgesehen ist. - OVG Sachsen, 05.09.2000 - 1 BS 226/00
Rechtsmittel gegen einen Gebührenbescheid für die Erteilung eines …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21
Zwar wird die Angabe eines Aktenzeichens, unter dem ein gesamter Vorgang mit potentiell zahlreichen zuzustellenden Schriftstücken zusammengefasst ist, insofern grundsätzlich als nicht ausreichend angesehen (Sächs. OVG, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 BS 226/00 -, juris Rn. 7, BFH…, Urteil vom 12. Januar 1990 - VI R 137/86 -, juris Rn. 17), hier handelt es sich aber um Widerspruchsvorgänge, in denen die Zustellung von Dokumenten allein für den Widerspruchsbescheid gesetzlich vorgesehen ist.