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   VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15   

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VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15 (https://dejure.org/2020,7465)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.03.2020 - 2 K 443/15 (https://dejure.org/2020,7465)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. März 2020 - 2 K 443/15 (https://dejure.org/2020,7465)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Der Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann im Übrigen dadurch Rechnung getragen werden, dass der Beamte bei einem früheren Eintritt der Dienstunfähigkeit im Einzelfall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, zur Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz, juris Rn. 12).

    Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besteht auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 145, 249 Rn. 97 - Juris Rn. 97; vgl. auch Beschluss vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 - juris Rn. 15).

    Ein solcher Fall läge vor, wenn zwischen den Gruppen, die ungleich behandelt werden, keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Schlechterstellung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 71, 39 ; 71, 146 ; Beschluss vom 23. Mai 2008 a.a.O., Rn. 14).

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ; 110, 353 ; Beschluss vom 23. Mai 2008, a.a.O. Rn. 15).

    Zunächst ist eine gesetzliche Regelung, die unter Anknüpfung an die Erschwerniszulagenberechtigung eine niedrigere Altersgrenze für Beamte vorsieht, die mehrere Jahre vom Gesetzgeber näher bestimmte Sonderfunktionen wie Wechselschichtdienst wahrgenommen haben und besonderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt waren, nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2008, a.a.O., juris, Rn. 18).

    Durch die genannte Übergangsregelung hat der Gesetzgeber diesen Anforderungen des verfassungsrechtlich verbürgten Vertrauensschutzes Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2008, a.a.O., Rn. 21).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert weder eine auf ein bestimmtes Lebensalter gerichtete noch eine für alle Beamten einheitliche Festsetzung der Altersgrenze (vgl. BVerfGE 71, 255 ).

    Bei Erreichen einer bestimmten gesetzlichen Altersgrenze wird der Eintritt der Dienstunfähigkeit unwiderleglich vermutet (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 71, 255 ).

    Eine solche differenzierende Übergangsregelung ist als Ungleichbehandlung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht nur zulässig, sondern kann im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Vertrauen des Beamten auf den Fortbestand der bisherigen Regelung und der Bedeutung des Anliegens des Gesetzgebers für das Wohl der Allgemeinheit sogar geboten sein (vgl. BVerfGE 71, 255 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 75, 108 ; 76, 256 ).

    Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 110, 353 ).

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ; 110, 353 ; Beschluss vom 23. Mai 2008, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 110, 353 ).

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ; 110, 353 ; Beschluss vom 23. Mai 2008, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Ein solcher Fall läge vor, wenn zwischen den Gruppen, die ungleich behandelt werden, keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Schlechterstellung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 71, 39 ; 71, 146 ; Beschluss vom 23. Mai 2008 a.a.O., Rn. 14).

    Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ; 110, 353 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Ein solcher Fall läge vor, wenn zwischen den Gruppen, die ungleich behandelt werden, keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Schlechterstellung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 71, 39 ; 71, 146 ; Beschluss vom 23. Mai 2008 a.a.O., Rn. 14).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 75, 108 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 75, 108 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besteht auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 145, 249 Rn. 97 - Juris Rn. 97; vgl. auch Beschluss vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2020 - 2 K 443/15
    Vor diesem Hintergrund ist es unbedenklich, im Hinblick auf die durch den technischen Fortschritt herbeigeführten Verbesserungen der Arbeitsabläufe im Polizeidienst die Lebensarbeitszeit zu verlängern (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28/05 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • VG Frankfurt/Oder, 21.06.2023 - 2 K 1470/20
    Dies hätten das VG Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 26. März 2020 - VG 2 K 443/15 - und das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 2. Februar 2021 - OVG 4 N 34/20 - bestätigt.

    Es sei nach der Rechtsprechung des VG Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 26. März 2020 - VG 2 K 443/15 - unbedenklich, wenn der Gesetzgeber pauschalierend von unterschiedlichen Belastungen ausgehe.

    Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere die Beamten eines Mobilen Einsatzkommandos und der Observationstrupps des Verfassungsschutzes auf der einen Seite und die Beamten der operativen Fahndung auf der anderen Seite hinsichtlich der besonderen Altersgrenze unterschiedlich zu behandeln, da es wegen der typischerweise unterschiedlichen regelmäßigen Belastungen einen sachlichen Differenzierungsgrund gibt, die Beamten in der Operativen Fahndung nicht in § 110 Abs. 5 LBG aufzunehmen, wobei der Gesetzgeber im Rahmen seines gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums hinsichtlich der unterschiedlichen Belastungen bei den von § 110 Abs. 5 LBG erfassten Gruppen pauschalieren und generalisieren kann (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. März 2020 - VG 2 K 443/15 -, m. w. N.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2021 - OVG 4 N 34/20 -, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28/05 -, juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, juris, Rn.12-15).

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