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   VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18.A   

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https://dejure.org/2020,47484
VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18.A (https://dejure.org/2020,47484)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27.11.2020 - 2 K 925/18.A (https://dejure.org/2020,47484)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27. November 2020 - 2 K 925/18.A (https://dejure.org/2020,47484)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Karlsruhe, 05.01.2017 - A 6 K 7295/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Ob die im Übrigen hier ebenfalls zu Lasten der Kläger eingreifende Regelung des § 51 Abs. 3 VwVfG gegen Unionsrecht verstößt und deshalb unangewendet bleiben muss, kann nach alledem dahinstehen (vgl. zum Streitstand etwa VG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Januar 2017 - A 6 K 7295/16 -, juris, Rn. 7).
  • VG Berlin, 31.08.2020 - 34 K 233.19

    Ausländerrecht: Anerkennung eines Abschiebungsverbots; Zulässigkeit eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Ob im Falle eines Folgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG wegen der Vorschrift des § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG ohne die Einschränkungen des § 51 VwVfG über Abschiebungsverbote stets in vollem Umfang erneut zu entscheiden ist, kann hier deshalb offen bleiben (vgl. zum Streitstand etwa VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 31. August 2020 - 34 K 233.19 A -, juris, Rn. 27).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der EuGH (vgl. Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 92) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Die Kläger haben auch keinen Anspruch auf eine - vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG unabhängige - ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinn, weil § 71 Abs. 1 AsylG einen solchen Anspruch - mangels Verweisung auf § 51 Abs. 5 VwVfG - ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 9 C 285/86 -, juris, Rn. 21 zur Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Die Allgemeingefahr, sich mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) anzustecken und deshalb Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, ist gerade auch angesichts der von den Mitgliedstaaten getroffenen Schutzmaßnahmen und der unmittelbar bevorstehenden Verfügbarkeit von Impfstoffen nicht derart extrem, dass die Kläger "sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen" ausgesetzt würden (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 -, juris, Rn. 16) und deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG, wonach Gefahren nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, denen die Bevölkerung - wie im Fall der Cornavirus-Pandemie - allgemein ausgesetzt sind, bei - von der Ausländerbehörde zu treffenden - Anordnungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigen sind, ausgeschlossen wäre.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Das kann der Fall sein, wenn die anerkannten Flüchtlinge ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 8 ff.).
  • VG Regensburg, 05.02.2020 - RO 12 S 20.50020

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Polen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Vielmehr entspricht es wohl der allgemeinen Ansicht unter den deutschen Verwaltungsgerichten (vgl. aus neuerer Zeit etwa VG Ansbach, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - AN 18 S 19.50476 -, juris, Rn. 31; VG Trier, Urteil vom 24. August 2020 - 7 K 203/20.TR -, juris, Rn. 39; VG Regensburg, Beschluss vom 5. Februar 2020 - RO 12 S 20.50020 -, juris, Rn. 48) dass die Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Polen nicht annähernd derart prekär sind, dass eine Abschiebung dorthin gemessen an den vorstehenden Grundsätzen einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK bedeuten würde.
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Hierunter versteht der EGMR Fälle, in denen eine schwerkranke Person ausgewiesen werden soll und ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie, wenngleich keine unmittelbare Gefahr für ihr Leben besteht, wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Aufnahmeland oder weil sie dazu keinen Zugang hat, tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wird, dass sich ihr Gesundheitszustand schwerwiegend, schnell und irreversibel verschlechtert mit der Folge intensiven Leids oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebenserwartung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien] - NVwZ 2017, 1187 [Rn. 183]).
  • VG Ansbach, 01.10.2020 - AN 18 S 19.50476

    Erfolgloser Eilantrag gegen asylrechtliche Abschiebungsanordnung nach Polen im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Vielmehr entspricht es wohl der allgemeinen Ansicht unter den deutschen Verwaltungsgerichten (vgl. aus neuerer Zeit etwa VG Ansbach, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - AN 18 S 19.50476 -, juris, Rn. 31; VG Trier, Urteil vom 24. August 2020 - 7 K 203/20.TR -, juris, Rn. 39; VG Regensburg, Beschluss vom 5. Februar 2020 - RO 12 S 20.50020 -, juris, Rn. 48) dass die Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Polen nicht annähernd derart prekär sind, dass eine Abschiebung dorthin gemessen an den vorstehenden Grundsätzen einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK bedeuten würde.
  • VG Trier, 24.08.2020 - 7 K 203/20

    Unterbrechung der Übestellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
    Vielmehr entspricht es wohl der allgemeinen Ansicht unter den deutschen Verwaltungsgerichten (vgl. aus neuerer Zeit etwa VG Ansbach, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - AN 18 S 19.50476 -, juris, Rn. 31; VG Trier, Urteil vom 24. August 2020 - 7 K 203/20.TR -, juris, Rn. 39; VG Regensburg, Beschluss vom 5. Februar 2020 - RO 12 S 20.50020 -, juris, Rn. 48) dass die Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Polen nicht annähernd derart prekär sind, dass eine Abschiebung dorthin gemessen an den vorstehenden Grundsätzen einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK bedeuten würde.
  • BFH, 14.10.2013 - III B 58/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer prozessbevollmächtigten

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 10 ZB 19.31

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung des Antrags auf

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 14 ZB 19.31488

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung einer Berufung

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789

    Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs

  • BFH, 18.10.2000 - VIII B 57/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 B 35.19

    Guinea; Asylantrag in Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im Bundesgebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2023 - 11 A 1/22

    Syrien: Dublin Bulgarien: Erfolglose Berufung; Unzulässigkeitsentscheidung nach §

    vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 20. August 2019 - 11 A 16/19 -, juris, Rn. 21; VG Schleswig, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 4 B 168/17 -, juris, Rn. 10 ff.; a. A. etwa VG Minden, Beschluss vom 28. April 2021 - 1 L 741/20.A -, juris, Rn. 21 ff. m. w. N., sowie (jeweils ohne nähere Begründung): VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 9a L 2160/18.A -, juris, Rn. 20; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2020 - 2 K 925/18.A -, juris, Rn. 19; Dickten, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 1. April 2023, § 71 AsylG Rn. 32; Stern, in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 3. Aufl. 2021, § 29 Rn. 74; wohl auch: Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, 135. EL, Januar 2022, § 71 Rn. 403.
  • VG Aachen, 14.06.2021 - 8 L 307/21

    Folgeantrag; Unzulässigkeitsentscheidung; Anerkannt Schutzberechtigte; Bulgarien;

    Den gegenteiligen Auffassungen, wonach in Fällen des § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entweder § 71 Abs. 4 Halbsatz 1 AsylG keine Anwendung findet, vgl. etwa: VG Minden, Beschluss vom 28. April 2021 - 1 L 741/20.A -, juris, Rn. 21 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2020 - 2 K 925/18.A -, juris, Rn. 19; VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 L 50.19 A -, juris, Rn. 9; Funke-Kaiser , in: GK-AsylG, 130. Lfg., § 71 AsylG Rn. 314; Dickten , in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 29. Ed., § 71 AsylG Rn. 32; wohl auch: Stern , in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, § 29 AsylG Rn. 71 ff., oder jedenfalls die Wochenfrist des § 36 Abs. 3 Satz 1 AsylG nicht gelten soll, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 9a L 2160/18.A -, juris, Rn. 20; VG Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 V 3723/17 -, juris, Rn. 15; Dickten , in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 29. Ed., § 71 AsylG Rn. 38; wohl auch: VG Münster, Beschluss vom 24. November 2017 - 3 L 1944/17.A -, juris, Rn. 30; VG München, Beschluss vom 8. Mai 2017 - M 2 E 17.37375 -, juris Rn. 21; offenlassend: VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 23 L 256.18 A -, juris, Rn. 8, ist aus den nachstehenden Gründen nicht zu folgen.
  • VG Potsdam, 16.06.2021 - 2 K 2725/20

    Georgien: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller, interner Schutz und inländische

    etwa BayVGH, Urteil vom 6. Juli 2020 - 13a B 18.32817 -, juris Rn. 29; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2020 - 2 K 925/18.A juris Rn. 4 1 .
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