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VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17 |
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- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19
Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 27, juris).Ein Fehler, dessen Evidenz sich erst später herausstellt, ist unerheblich (…vgl. BVerwG, a. a. O.; nunmehr Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 40, juris).
Entsprechendes Handeln war auch zumutbar gewesen (vgl. m.w.N. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 33 - 34, juris).
Dass der Verbandsvorsteher den Beitragsbescheid treuwidrig in Kenntnis seiner in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht völlig außer Zweifel stehenden Rechtswidrigkeit erlassen haben könnte, ist in Anbetracht dessen, dass die dem Beitragsbescheid zugrunde liegende Anwendung des § 8 Abs. 7 S. 2 KAG (n.F.) gerade der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entsprochen hat, fernliegend (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 37, juris).
Die Annahme einer Pflicht der Behörde, sich auf Grund eigener Prüfung darauf einstellen zu müssen, dass eine Beitragserhebung trotz Befolgung der fachgerichtlichen Rechtsprechung verfassungswidrig sein kann, ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage, dass bewusst rechtswidrige Beitragsbescheide erlassen worden sind (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 38, juris).
Der Beklagte muss sie demzufolge auch nicht durch eine bestimmte Entscheidung auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b KAG in Verbindung mit § 130 AO erfüllen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 45, juris).
Die Verfassungswidrigkeit der Norm(-Auslegung), auf der der Verwaltungsakt beruht, kann danach als solche vorliegend nicht zu einem Rücknahmeanspruch führen (so Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19 -, Rn. 23, 24, juris).
Gründe, die Berufung zuzulassen, sind mit Blick auf die Grundsatzentscheidungen des OVG Berlin Brandenburg vom 12. November 2019 - OVG 9 B 11.19, OVG 9 B 40.18 nicht ersichtlich.
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Zur Begründung bezog sich die Klägerin im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß seinem Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, wonach die Beitragsforderungen auch im Falle der Klägerin hypothetisch festsetzungsverjährt gewesen seien.Die Gründe, die für den Bestand des Beitragsbescheides streiten würden, würden selbst bei Unterstellung, das Grundstück der Klägerin sei ursprünglich entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. - zur hypothetischen Festsetzungsverjährung zum Beitrag veranlagt worden, durchgreifen.
Es mag hier - wie auch der Beklagte es in seiner Bescheidung tat - zugunsten der Klägerin unterstellt werden, dass die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der sogenannten hypothetischen Festsetzungsverjährung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a.), der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30. August 2017 - 5 K 360/12; Urteil vom 10. August 2016 - 5 K 616/13; vgl. nunmehr auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Mai 2018 - 9 N 47.17), für den hier interessierenden Beitragsgegenstand - das Grundstück der Klägerin in E... - vorliegen.
cc) Gemessen daran drängte sich die Rechtswidrigkeit vorliegend bei Erlass des Beitragsbescheides im Jahre 2014 und vor Bekanntwerden der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 - nicht gleichsam auf.
Das Gleiche muss gelten, wenn - wie hier in Gestalt des Beschlusses vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14, juris) - eine Kammer entscheidung vorliegt.
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Weiter war zu berücksichtigen, dass, wenn nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts eine Gesetzesvorschrift nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar ist, weder die Verwaltung noch der Gesetzgeber verpflichtet sind, unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf einer verfassungswidrigen Auslegung einer Vorschrift beruhen, rückwirkend aufzuheben (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 178/64; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 943/07).Bei einem Verfassungsverstoß der Verwaltung ist einem Bürger zuzumuten, hiergegen mit den gegebenen Rechtsmitteln, d.h. durch Widerspruchs- und ggf. Klageerhebung, notfalls mit der Verfassungsbeschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 178/64).
Bei einem Verfassungsverstoß der Verwaltung ist einem Bürger zuzumuten, hiergegen mit den gegebenen Rechtsmitteln, notfalls mit der Verfassungsbeschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 178/64).
- VGH Bayern, 15.07.2010 - 6 BV 08.1087
Wird die Rücknahme eines (ganz oder teilweise) rechtswidrigen …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
bb) Soweit die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Bescheides nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06) auch bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit im Erlasszeitpunkt "schlechthin unerträglich" sein kann", wobei fraglich ist, ob diese zu § 51 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergangene Rechtsprechung ohne weiteres auf die im Abgabenrecht einschlägige Bestimmung des § 130 AO übertragen werden kann (vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 - und Beschluss vom 26. Mai 2008 - 8 ZB 06.2894; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 - 15 A 1881/09), fehlt es hier jedenfalls an der Offensichtlichkeit.Die "Offensichtlichkeit" begründende Umstände sind demgemäß grundsätzlich dann gegeben, wenn die Behörde den bestandskräftigen Bescheid in Kenntnis seiner Rechtswidrigkeit erlassen hat (…vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01. Februar 2011 - 4 L 158/10).
hh) Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben wäre, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erwiese (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06
Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Vielmehr handelte der Beklagte zum damaligen Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der ständigen und durchweg gefestigten Rechtsprechung im Land Brandenburg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06), die sich auch mit der Problematik der Rückwirkung eingehend auseinandersetzte.Im Hinblick auf die Komplexität des Problems in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und die vormalige Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11) handelte der Beklagte nach damaliger Auffassung rechtmäßig und folgte der Rechtsprechung.
Die damaligen rechtlichen Hinweise des Beklagten in seinen Publikationsorganen und in der Presse entsprachen der vormaligen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14) und waren als solche aus damaliger Sicht sachgerecht.
- RG, 24.02.1912 - I 46/11
Kahneigner; Haftung für fremdes Verschulden
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Diese Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurde nicht nur vom Landesverfassungsgericht Brandenburg bestätigt (LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11).Im Hinblick auf die Komplexität des Problems in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und die vormalige Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11) handelte der Beklagte nach damaliger Auffassung rechtmäßig und folgte der Rechtsprechung.
Die damaligen rechtlichen Hinweise des Beklagten in seinen Publikationsorganen und in der Presse entsprachen der vormaligen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14) und waren als solche aus damaliger Sicht sachgerecht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06
Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Vielmehr handelte der Beklagte zum damaligen Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der ständigen und durchweg gefestigten Rechtsprechung im Land Brandenburg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06), die sich auch mit der Problematik der Rückwirkung eingehend auseinandersetzte.Im Hinblick auf die Komplexität des Problems in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und die vormalige Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11) handelte der Beklagte nach damaliger Auffassung rechtmäßig und folgte der Rechtsprechung.
Die damaligen rechtlichen Hinweise des Beklagten in seinen Publikationsorganen und in der Presse entsprachen der vormaligen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14) und waren als solche aus damaliger Sicht sachgerecht.
- BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist geklärt (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 07. Juli 2004 - 6 C 24/03; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32/06), dass bei der Ausübung des Rücknahmeermessens in Rechnung zu stellen ist, dass dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht zukommt als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist.bb) Soweit die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Bescheides nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06) auch bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit im Erlasszeitpunkt "schlechthin unerträglich" sein kann", wobei fraglich ist, ob diese zu § 51 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergangene Rechtsprechung ohne weiteres auf die im Abgabenrecht einschlägige Bestimmung des § 130 AO übertragen werden kann (vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 - und Beschluss vom 26. Mai 2008 - 8 ZB 06.2894; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 - 15 A 1881/09), fehlt es hier jedenfalls an der Offensichtlichkeit.
Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn an dem Verstoß der streitigen Maßnahme gegen formelles oder materielles Recht vernünftigerweise kein Zweifel bestehen konnte und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufgedrängt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 15).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Auch Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14).Die damaligen rechtlichen Hinweise des Beklagten in seinen Publikationsorganen und in der Presse entsprachen der vormaligen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2017 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06; LVerfG, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14) und waren als solche aus damaliger Sicht sachgerecht.
- VGH Bayern, 26.05.2008 - 8 ZB 06.2894
Rücknahme eines bestandskräftigen, rechtswidrigen Gebührenbescheides
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
Allein die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts begründet keinen Anspruch auf Rücknahme, da der Rechtsverstoß lediglich die Voraussetzung einer Ermessensentscheidung der Behörde ist (…vgl. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2004 - 15 A 1113/04; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 8 ZB 06.2894; BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89).bb) Soweit die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Bescheides nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06) auch bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit im Erlasszeitpunkt "schlechthin unerträglich" sein kann", wobei fraglich ist, ob diese zu § 51 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergangene Rechtsprechung ohne weiteres auf die im Abgabenrecht einschlägige Bestimmung des § 130 AO übertragen werden kann (vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 - und Beschluss vom 26. Mai 2008 - 8 ZB 06.2894; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 - 15 A 1881/09), fehlt es hier jedenfalls an der Offensichtlichkeit.
- BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07
Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 10.17
Berücksichtigung des Eigenkapitalanteils bei Abwassergebühren
- OLG Brandenburg, 24.09.2019 - 2 U 40/18
Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR und Amtshaftungsgrundsätzen
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom …
- BVerwG, 25.05.1981 - 8 B 89.80 u 93.80
- BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2011 - 4 L 158/10
Zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Abgabenbescheides
- VG Frankfurt/Oder, 10.08.2016 - 5 K 616/13
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VG Frankfurt/Oder, 30.08.2017 - 5 K 360/12
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - 15 A 1881/09
Ermessenreduzierung auf Null bei Unerträglichkeit der Aufrechterhaltung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2018 - 9 N 47.17
Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des …
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
- BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89
Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei …
- BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 943/07
Bestandskräftiger rechtswidriger VA auch bei klarem Gemeinschaftsrechtsverstoß …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2007 - 9 LA 252/03
Aufrechterhaltung; Begründung; Beitragsausfall; Bestandskraft; Ermessen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2004 - 15 A 1113/04
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Beitragsbescheides