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   VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13.F   

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https://dejure.org/2014,14481
VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13.F (https://dejure.org/2014,14481)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.06.2014 - 5 K 2334/13.F (https://dejure.org/2014,14481)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 5 K 2334/13.F (https://dejure.org/2014,14481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    8 GG Art., 40 Abs. 1 VwGO §, 15 Abs. 3 VersammlungsG §, 8 VersammlungsG §
    Polizeiliches Anhalten des Aufzugs "Blockuoy 2013"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Polizeiliches Anhalten des Aufzugs >>Blockuoy 2013<<

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anhalten des Demonstrationszuges der Blockupy-Veranstaltung vom 01. Juni 2013 ist rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anhalten des Demonstrationszuges der Blockupy-Veranstaltung vom 01. Juni 2013 ist rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 16.06.2014)

    Mündliche Verhandlung zur sog. Blockupy2-Demonstration 2013

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 16.06.2014)

    Mündliche Verhandlung zur sog. Blockupy2-Demonstration 2013

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 2 B 1274/13

    Gefährdungsprognose bei einem an der EZB vorbeiführenden Demonstrationszug;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 B 1274/13 - zurück.
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Das angerufene Gericht hat sodann gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten den Rechtsstreit zu überprüfen (vgl. hierzu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2006, Az.: 5 E 585/06; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.11.2013, Az.: 11 OB 263/13).
  • VG Frankfurt/Main, 28.05.2013 - 5 L 2209/13

    Auflagen zur Demonstration vor der EZB - Blockupy

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt stellte mit Beschluss vom 28. Mai 2013 - 5 L 2209/13.F - die aufschiebende Wirkung eines von dem Kläger gegen die Auflageverfügung eingelegten Widerspruches bezüglich der geänderten Route wieder her, bezüglich anderer angegriffener Auflagen lehnte es den Eilantrag ab.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Dabei kann dahinstehen, ob in diesem Fall die Klage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage oder als allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO statthaft ist (hierzu: BVerwG, Urt. v. 28.03.2012 - 6 C 12.11 -, juris Rdnr. 15 = NJW 2012, 2676), denn das für beide Klagearten gleichermaßen erforderliche schutzwürdige Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 5 E 585/06

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei überwiegender Zuordnung polizeilicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Das angerufene Gericht hat sodann gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten den Rechtsstreit zu überprüfen (vgl. hierzu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2006, Az.: 5 E 585/06; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.11.2013, Az.: 11 OB 263/13).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Das Anhalten der Versammlung stellt sich aber als rechtmäßige Minusmaßnahme nach § 15 Abs. 3 VersG zu einer Auflösung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.1981 - 1 C 88.77 -, BVerwGE 64, 55 (58) = Juris Rdnr. 37).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer seiner grundlegenden Entscheidungen (Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 - "Brokdorf II", BVerfGE 69, 315 ) hierzu ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14

    Versammlungsrecht Blockupy

    In seinem Urteil vom 23. Juni 2014 - 5 K 2334/13.F - (abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de), auf dessen Ergehen der Kläger zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hingewiesen worden ist, hat das Gericht auf die Klage des Anmelders und formalen Versammlungsleiters hin erkannt, dass das Anhalten des Aufzugs durch das Einziehen zweier Polizeiketten als Minusmaßnahme zu einer Auflösung nach § 15 Abs. 3 VersammlG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. September 1981 - 1 C 88.77 -, BVerwGE 64, 55 = juris Rdnr. 37) zu Recht erfolgte.

    (1) Im Verfahren 5 K 2334/13.F hat das Gericht folgende Feststellungen getroffen, die auch dem Fall des Klägers zugrunde zu legen sind:.

    Zu dessen Rolle hat das Gericht in seinem Urteil vom 23. Juni 2014 - 5 K 2334/13.F -, S. 25, folgendes erkannt:.

    In seinem Urteil vom 23. Juni 2014 - 5 K 2334/13.F -, S. 26 f., hat das Gericht hierzu ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2340/13

    Polizeilicher Ausschluss aus dem Aufzug "Blockupy 2013"

    Zu dem Verhalten der eingeschlossenen Demonstrationsteilnehmer hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil gleichen Datums - Az.: 5 K 2334/13.F - ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in dem Verfahren 5 K 2334/13.F in seinem Urteil gleichen Datums hierzu ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seinem Urteil in dem Verfahren 5 K 2334/13.F hierzu ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt im Parallelverfahren 5 K 2334/13.F ging dieser in Formation befindliche Bereich des Demonstrationszuges mehr oder weniger nahtlos in den nicht formiert marschierenden folgenden Teil der Versammlung über, weshalb hier kein derart klar abgegrenzter Bereich vorhanden war wie vor dem Lautsprecherwagen.
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt im Parallelverfahren 5 K 2334/13.F ging dieser in Formation befindliche Bereich des Demonstrationszuges mehr oder weniger nahtlos in den nicht formiert marschierenden folgenden Teil der Versammlung über, weshalb hier kein derart klar abgegrenzter Bereich vorhanden war wie vor dem Lautsprecherwagen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 28 Qs 47/14

    Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme, Zurückweisung

    Die angegriffene Maßnahme der Freiheitsentziehung durch die Polizeibeamten des Landes Hessen am 01.06.2013 ist als Maßnahme der Gefahrenabwehr einzustufen und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in mehreren Parallelfällen bereits ausgeführt hat (u.a. Urteil vom 23.06.2014 - 5 K 2334/13.F; Beschluss vom 22.01.2014 - V1 - K -46/13).
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