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   VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15   

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VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15 (https://dejure.org/2016,1055)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15 (https://dejure.org/2016,1055)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 7 K 2404/15 (https://dejure.org/2016,1055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38a AufenthG, § 39 AufenthG, § 40 AufenthG, § 50 Abs 3 S 2 AufenthG, § 59 Abs 1 AufenthG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam; Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Daueraufenthaltserlaubnis/EU; Abschiebungsandrohung - Daueraufenthaltsrecht Tschechien; Visumsfreie Einreise zum Zwecke eines Daueraufenthalts wegen Beschäftigung; Aufenthaltsrecht nach § 38 a AufenthG; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; keine Zustimmung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Aachen, 04.12.2015 - 4 L 823/15

    Zulässigkeit des Aussetzungsantrags; Fiktionswirkung; Anwendungsbereich Art 21

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Damit wird der Verordnungsgeber für den Fall eines Daueraufenthaltsberechtigten der Anforderung des Antragstellers nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 016 v. 23.01.2004, S. 44; geänd. d. RL 2011/51/EU, ABl. L 132 v. 19.05.2011, S. 1) gerecht, der für diesen Personenkreis in seinem Satz 1 bestimmt, dass der hierfür erforderliche Aufenthaltstitel unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach der Einreise in den zweiten Mitgliedstaat zu beantragen ist, und in seinem Satz 2 die Beantragung des Aufenthaltstitels bereits auf dem Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats bei den zuständigen Behörden des zweiten Mitgliedstaats nur als zusätzliche Möglichkeit vorsieht ("können akzeptieren"; ähnlich - für die Situation einer anderweitigen Beschränkung des Art. 21 SDÜ - Müller, in: Hofmann/Hoffmann, AuslR, § 38 a AufenthG Rn.15; Marx, in: GK-AufenthG, Loseblatt Stand: März 2015, § 38a Rn. 18; a.A. wohl VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris; zum visumsfreien Nachzug zu einem Daueraufenthaltsberechtigten vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 13.04.2015 - 19 CS 14.2847 -, InfAuslR 2015, 284).

    Dieses Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; aA VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).

    Zwar kann die Formulierung zur Verpflichtung zum Verlassen des Schengenraums mit ihrem Vorbehalt zu Tschechien zumindest in Verbindung mit den Erläuterungen in den Gründen des Bescheids zur Abgabe einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung als ein ausreichender Hinweis an den Antragsteller zur Rückkehrmöglichkeit in die Tschechische Republik angesehen werden, die den Anforderung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entsprechen würde, wenn diese Regelung als entsprechende Schutznorm zugunsten des Antragstellers zu verstehen wäre (so wohl VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 19 L 395.13

    Ausländerrecht - Anforderungen an eine Ausreiseaufforderung

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Dieses Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; aA VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).

    Einem solchen Verständnis steht jedoch der Wortlaut des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entgegen, der in Umsetzung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie eine "befehlende Regelung" zur Aufenthaltnahme des Ausländers in dem anderen EU-Mitglied- oder Schengenstaat erfordert (vgl. auch VG Berlin, Beschl. v. 30.01.2014 - 19 L 395/13 -, juris) und damit vorrangig dem Ziel der Zuweisung der Verantwortung für den Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen an den Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Schengenraums dient, der diesem einen Aufenthaltstitel erteilt und damit überhaupt erst die Möglichkeit gegeben hat, von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union oder des Schengenraums Gebrauch zu machen.

  • VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14

    Abschiebungsandrohung eines Drittstaatsangehörigen mit spanischem

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Dieses Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; aA VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 19 CS 14.2847

    Aufenthaltstiteln für Familienangehörige eines langfristig

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Damit wird der Verordnungsgeber für den Fall eines Daueraufenthaltsberechtigten der Anforderung des Antragstellers nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 016 v. 23.01.2004, S. 44; geänd. d. RL 2011/51/EU, ABl. L 132 v. 19.05.2011, S. 1) gerecht, der für diesen Personenkreis in seinem Satz 1 bestimmt, dass der hierfür erforderliche Aufenthaltstitel unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach der Einreise in den zweiten Mitgliedstaat zu beantragen ist, und in seinem Satz 2 die Beantragung des Aufenthaltstitels bereits auf dem Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats bei den zuständigen Behörden des zweiten Mitgliedstaats nur als zusätzliche Möglichkeit vorsieht ("können akzeptieren"; ähnlich - für die Situation einer anderweitigen Beschränkung des Art. 21 SDÜ - Müller, in: Hofmann/Hoffmann, AuslR, § 38 a AufenthG Rn.15; Marx, in: GK-AufenthG, Loseblatt Stand: März 2015, § 38a Rn. 18; a.A. wohl VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris; zum visumsfreien Nachzug zu einem Daueraufenthaltsberechtigten vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 13.04.2015 - 19 CS 14.2847 -, InfAuslR 2015, 284).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2013 - 8 L 1881/13

    Abschiebungsandrohung bei einem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Dieses Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.1.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; aA VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).
  • VG Stuttgart, 07.05.2014 - 5 K 4470/13

    Feststellung einer Fiktionswirkung - Visumserfordernis bei Einreise

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Zwar gewährt Art. 21 SDÜ einem Drittausländer, der im Besitz einer von einem anderen Mitgliedstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilten gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, entsprechend § 15 AufenthV einen erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet nur für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen und befreit deshalb grundsätzlich nicht von dem Erfordernis, für einen - wie hier - von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthalt ein Visumsverfahren nach § 6 Abs. 3 AufenthG durchzuführen (so etwa für die aufgrund einer allgemeinen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums eines anderen EU-Mitgliedstaats erfolgte Einreise eines Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.07.2014 - 2 M 23/14 - HambOVG, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - VG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.2014 - 5 K 4470/13 -, alle in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 M 23/14

    Kein visumsfreier Ehegattennachzug bei falschen Angaben für ein polnisches

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Zwar gewährt Art. 21 SDÜ einem Drittausländer, der im Besitz einer von einem anderen Mitgliedstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilten gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, entsprechend § 15 AufenthV einen erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet nur für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen und befreit deshalb grundsätzlich nicht von dem Erfordernis, für einen - wie hier - von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthalt ein Visumsverfahren nach § 6 Abs. 3 AufenthG durchzuführen (so etwa für die aufgrund einer allgemeinen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums eines anderen EU-Mitgliedstaats erfolgte Einreise eines Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.07.2014 - 2 M 23/14 - HambOVG, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - VG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.2014 - 5 K 4470/13 -, alle in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Zwar gewährt Art. 21 SDÜ einem Drittausländer, der im Besitz einer von einem anderen Mitgliedstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilten gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, entsprechend § 15 AufenthV einen erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet nur für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen und befreit deshalb grundsätzlich nicht von dem Erfordernis, für einen - wie hier - von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthalt ein Visumsverfahren nach § 6 Abs. 3 AufenthG durchzuführen (so etwa für die aufgrund einer allgemeinen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums eines anderen EU-Mitgliedstaats erfolgte Einreise eines Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.07.2014 - 2 M 23/14 - HambOVG, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - VG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.2014 - 5 K 4470/13 -, alle in juris).
  • VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 19 S 10.02332

    Eilrechtsschutz; Aufenthaltserlaubnis für langfristig aufenthaltsberechtigte

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    10 Es kann dahingestellt bleiben, ob die Ausländerbehörde - etwa aufgrund ihrer Bindung an die Entscheidung der innerhalb des ausländerrechtlichen Verfahrens zu beteiligenden Bundesagentur für Arbeit (vgl. §§ 4 Abs. 2; 18 Abs. 2 Satz 2; 39 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) - die Annahme der fehlenden Sicherung des Lebensunterhalts und damit das Fehlen der Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG allein auf den Umstand stützen kann, dass der Antragsteller mangels Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit seiner beabsichtigten Beschäftigung nicht nachgehen darf (so etwa VG Ansbach, Beschl. v. 10.02.2011 - AN 19 S 10.02332 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.11.2012 - 10 CS 12.803

    Aufenthaltserlaubnis für in Italien langfristig aufenthaltsberechtigte

    Auszug aus VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15
    Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Abs. 1 AufenthG steht jedoch entgegen, dass der Antragsteller nicht die allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes erfüllt, die - im Einklang mit Art. 19 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2003/109/EG - nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in der Regel auch bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Abs. 1 AufenthG vorliegen muss (Bay. VGH, Beschl. v. 16.11.2012 - 10 CS 12.803 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.03.2008 - 11 S 378/07 -, InfAuslR 2008, 241).
  • OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13

    Folgen der Verletzung der Visaerleichterung nach Art. 1 Abs. 2 der EG-Visa-VO für

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 11 S 378/07

    Zugang zum Arbeitsmarkt für langfristig aufenthaltsberechtigte

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

  • VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16

    Abschiebungsandrohung; Drittstaatsangehöriger; Daueraufenthaltsrecht;

    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).

    vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 22, juris.

  • VG Hamburg, 06.02.2017 - 2 E 8247/16

    Aufenthalt eines Drittausländers aus einem anderen Schengen-Staat

    Gleichwohl müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sein (VGH München, Beschl. v. 16.11.2012, 10 CS 12.803, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.3.2008, 11 S 378/07, InfAuslR 2008, 241, juris Rn. 5; VG Köln, Urt. v. 2.5.2016, 12 K 324/14, juris Rn. 35; VG Freiburg, Beschl. v. 1.2.2016, 7 K 2404/15, juris Rn. 7; VG Aachen, Beschl. v. 4.12.2015, 4 L 823/15, juris Rn. 23).
  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

    Das Erfordernis des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG stellt wohl grundsätzlich eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung als solche dar (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 01.02.2016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.01.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166; VG Berlin, Beschl. v. 30.01.2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2013 - 8 L 1881/13 -, jew. juris; a. A. VG Aachen, Beschl. v. 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris).
  • VG Mainz, 08.06.2018 - 4 L 474/18

    Abschiebungsandrohung, Abschiebung, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel,

    Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten gegen einen sich illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen demnach erst dann eine Rückkehrentscheidung erlassen, wenn der Ausländer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 RückführungsRL); eine ohne entsprechende Aufforderung erlassene Rückkehrentscheidung ist rechtswidrig, wobei es sich auch bei der Abschiebungsandrohung um eine Rückkehrentscheidung in diesem Sinne handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016 - 19 L 275.15 -, juris Rn. 34; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1.2.2016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 16 f.; VG Hamburg, Urteil vom 14.1.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166 und juris Rn. 28 ff.).
  • VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes

    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2019 - 5 K 2914/19

    Anwendungsfälle der EGRL 115/2008 Art 6 Abs 2 S 1 i.V.m. AufenthG 2004 § 50 Abs 3

    Vertreten wird insoweit, dass die Regelung unmittelbar nur die Ausreiseaufforderung, nicht aber die Abschiebungsandrohung betrifft (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14 -, juris Rn. 14; a.A. VG Freiburg, Beschluss vom 01.022016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 16 m.w.N.; Hoppe, in Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 1. Aufl. 2018, § 5 Rn. 461; vgl. auch BeckOK AuslR/Tanneberger, AufenthG, 21. Ed. vom 01.05.2018, § 50 Rn. 7a).
  • VG Schleswig, 31.08.2018 - 11 B 97/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob die erfolglose Ausreiseaufforderung zwingend vor Erlass der Abschiebungsandrohung (so: VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14) oder zumindest auch zeitgleich mit der Abschiebungsandrohung (so: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.203 - 8 L 1881/13; VG Berlin, Beschluss vom 30.01.2014- 19 L 395/13; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2016 - 7 K 2404/15 - alle zitiert nach juris; für zeitgleichen Erlass von Aufforderung und Abschiebungsandrohung: Gesetzesbegründung, Bt.-Drs.
  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
    Dies gilt auch für die besondere Ausreiseaufforderung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, welche die Aufforderung enthalten muss, sich unverzüglich in einen bestimmten EU-Mitgliedstaat zu begeben, die darüber hinausgehende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist (VG Freiburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, juris, Rn. 17; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395.13 -, juris, Rn. 34; Graßhof in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, Rn. 7a zu § 50 AufenthG).
  • VG Gießen, 06.07.2016 - 6 L 1490/16

    Daueraufenthaltsberechtigte, Rückführungsrichtlinie, Abschiebungsandrohung,

    Dies folgt daraus, dass die Abschiebungsandrohung an die - mit der Ablehnung seines Aufenthaltserlaubnisantrags verbundene - gesetzliche Ausreiseverpflichtung des Antragstellers anknüpft und damit eine behördliche Maßnahme nach Art. 3 Nr. 4 der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG darstellt, mit der sein illegaler Aufenthalt und seine Rückkehrverpflichtung festgestellt wird (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15 -, m.w.N., juris).
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