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   VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06   

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https://dejure.org/2007,24235
VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06 (https://dejure.org/2007,24235)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 (https://dejure.org/2007,24235)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 3 K 1770/06 (https://dejure.org/2007,24235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Rücknahme einer Ernennung, die während eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens im Konkurrentenstreit vollzogen wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen über die Nichtigkeit oder die Rücknehmbarkeit einer beamtenrechtlichen Ernennung; Grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06
    Der Dienstherr muss seine Auswahlentscheidung dem Unterlegenen rechtzeitig vor der Ernennung des Mitbewerbers mitteilen, um ihm die erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu ermöglichen (vgl. Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts).

    Mit diesen Vorgaben aus Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG hält das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 21.08.2003, aaO.) die Annahme für unvereinbar, der Bewerbungsverfahrensanspruch gehe auch dann mangels Erfüllbarkeit durch den Dienstherr unter, wenn dieser unter Verstoß gegen eine den Anspruch sichernde einstweilige Anordnung einen Konkurrenten befördert oder wenn der unterlegene Bewerber vom Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens erst nach der Ernennung des Mitbewerbers erfährt.

    Auch muss nicht entschieden werden, ob der Antragsgegner dem Antragsteller rechtzeitig eine verbindliche Information (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - C 26.03 -, NVwZ 2004, 1257) über das Ergebnis des Auswahlverfahrens hat zukommen lassen und ob bei funktionsgebundenen (Beförderungs-)Ämtern - um eine solche Stelle dürfte es sich im vorliegenden Fall handeln - dem Dienstherrn die Schaffung einer weiteren Planstelle aufgegeben werden kann (zweifelnd Schnellenbach in der Anmerkung zum Urt. des BVerwG v. 21.08.2003, aaO., ZBR 2004, 104).

    Dem Urteil vom 21.08.2003 (aaO.) kann kein Hinweis für eine Abkehr von der ständigen Rechtsprechung entnommen werden (ebenso Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Bd. 1, Stand: April 2005, § 7 BBG, Rn. 125 ff.).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06
    Insbesondere ist der vom Antragsteller herangezogene § 44 Abs. 1 LVwVfG nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1989 - 2 C 25.87 -, BVerwGE 81, 282).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06
    Ebenso ist der zugeordnete Dienstposten nicht mehr frei, weil die Beigeladene einen Rechtsanspruch auf ein ihrem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und Urt. v. 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1989, 281 = DVBl 1989, 1150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 1 B 2157/05
    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06
    Jedenfalls kann der Antragsteller nicht mit Erfolg einen Wiederherstellungsanspruch mit dem Ziel der Rücknahme der Ernennung geltend machen (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.03.2006 - 1 B 2157/05, 1 B 14/06 - juris).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06
    Ebenso ist der zugeordnete Dienstposten nicht mehr frei, weil die Beigeladene einen Rechtsanspruch auf ein ihrem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und Urt. v. 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1989, 281 = DVBl 1989, 1150).
  • VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aushändigung der Ernennungsurkunde

    Bereits am 12.10.2006 hatte der Kläger beim erkennenden Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, es dem Beklagten zu untersagen, die ausgeschriebene Stelle einer/s Akademischen Rätin/Rates mit der Beigeladenen bzw. einem weiteren Bewerber zu besetzen (3 K 1770/06).

    Nachdem der Kammer mit Schriftsatz des Antragsgegners vom 29.12.2006 mitgeteilt worden war, dass die Beigeladene zur Akademischen Rätin auf Zeit ernannt wurde, lehnte die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - ab.

    Dem Gericht liegen die Personalakten betreffend den Kläger und die Beigeladene und die Widerspruchsakte der XXU sowie die Akte des Eilverfahrens (3 K 1770/06) und des sich daran anschließenden Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4 S 714/07) vor.

    Offen bleiben kann, ob die Anfechtungsklage darüber hinaus auch unzulässig ist, weil nach Ernennung der Beigeladenen dem Beklagten die ausgeschriebene Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht und im Hinblick auf den Grundsatz der Ämterstabilität eine Rückgängigmachung der Ernennung der Beigeladenen und deren Einweisung in die Planstelle ausscheidet (vgl. dazu Beschl. der Kammer vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - sowie der im Beschwerdeverfahren ergangene Beschl. des VGH Bad.-Württ. vom 09.05.2007 - 4 S 714/07 -).

    Die der Auswahlentscheidung des Rektorats zugrundeliegenden Stellungnahmen des Prof. Dr. ... ... ... vom 20.10.2006 zu den Gründen für die Nichteinstellung des Klägers und vom 30.10.2006 zu der Qualifikation der Beigeladenen (AS. 331 ff. im Verf. 3 K 1770/06) bieten keinen Anhalt dafür, dass sachfremde Erwägungen für die Auswahlentscheidung ausschlaggebend gewesen sind.

    Wie der Kläger mit seiner eidesstattlichen Versicherung vom 11.10.2006 ausführte (Blatt 19 u. 21 der Gerichtsakte im Verf. 3 K 1770/06), teilte ihm Prof. Dr. ... ... ... auf seine Bitte vom 01.10.2006 um schriftliche Stellungnahme zur Bewerbung mit, dass er dieser Bitte jedenfalls zeitnah nicht nachkommen werde.

    Der Hinweis war im Hinblick darauf erfolgt, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers in einem Telefongespräch mit dem Berichterstatter am 30.10.2006 angedeutet hatte, dass der Antrag/ die Klage beim Arbeitsgericht voraussichtlich zurückgenommen werde, nachdem die Güteverhandlung beim Arbeitsgericht ergeben habe, dass wohl das Verwaltungsgericht zuständig sei (vgl. AV v. 30.10.2006, Blatt 144 der Akte 3 K 1770/06).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren

    Hilfsweise beantragt der Antragsteller, dem Antragsgegner "zu untersagen, die Stelle einer/s Akademischen Rätin/Rates in der Funktion einer/s Kuratorin/s am Archäologischen Institut der Universität Freiburg (BesGr A 13) mit einem Bewerber aus dem aktuellen Stellenausschreibungsverfahren (Stellenausschreibung zum 15. Oktober 2011) zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers im streitgegenständlichen Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung aus Juni 2006) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist." Dieses Begehren macht der Antragsteller primär als Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO analog - unter Abänderung des Senatsbeschlusses vom 09.05.2007 (4 S 714/07) und des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 01.03.2007 (3 K 1770/06) - und hilfsweise für den Fall von dessen Unstatthaftigkeit (weil mit den zu ändernden Beschlüssen eine einstweilige Anordnung gar nicht ergangen ist) als erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO geltend.

    8 Dies dürfte hier zwar der Fall gewesen sein, weil der Antragsgegner die ausgewählte Bewerberin während des noch laufenden erstinstanzlichen Eilverfahrens ernannt hat, weshalb das Verwaltungsgericht Freiburg dann mit Beschluss vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - das vorläufige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers abgelehnt und der Senat die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 09.05.2007 - 4 S 714/07 - zurückgewiesen hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen

    Am Tag zuvor war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und gleichlautende Klage in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht eingereicht worden (Text s. BI. 81 der Akten des Verfahrens 1 Ga 2/06, AZ VerwG: 3 K 1770/06).
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