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   VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04   

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https://dejure.org/2006,26330
VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04 (https://dejure.org/2006,26330)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.08.2006 - 4 K 1335/04 (https://dejure.org/2006,26330)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. August 2006 - 4 K 1335/04 (https://dejure.org/2006,26330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattung zwischen Einrichtungsträgern; örtliche Zuständigkeit für Familienhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kostenlast hinsichtlich als Hilfe zur Erziehung bzw. als Hilfe für junge Volljährige gewährter Leistungen; Eintreten eines an den gewöhnlichen Aufenthalt des Vaters anknüpfenden Zuständigkeitswechsel des Hilfe zur Erziehung gewährenden Trägers bei ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01

    Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; -

    Auszug aus VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04
    Die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die den Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung auch bei Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige zum Gegenstand hat, ist nach Auffassung der Kammer auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, BVerwGE 115, 251; v. 11.12.2003, FEVS 55, 289).

    Der Anspruch auf Prozesszinsen beruht auf entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 BGB (BVerwG, Urt. v. 22.11.2001 - 5 C 42/01 - BVerwGE 115, 251).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11228/04

    Jugendhilferecht - zur Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs 3 SGB 8

    Auszug aus VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04
    Der in der Literatur vertretenen Auffassung, der Anwendungsbereich des § 89a Abs. 3 SGB VIII sei dann nicht eröffnet, wenn sich die Zuständigkeit des Anspruchstellers ursprünglich nicht allein aus § 86 Abs. 6, sondern auch aus § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII ergeben habe (so Stähr in Hauck/Noftz, Kinder- und Jugendhilfe, K § 89a RdNr. 8), folgt die Kammer nicht (vgl. ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 17.12.2004, FEVS 56, 420; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, 3. Auflage, § 89a RdNr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2021 - 12 S 621/18

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für Jugendhilfeleistungen; Ausschluss und

    Mit Blick auf einen damals beim Senat anhängigen Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 12 S 2671/06) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in einem Verfahren, in dem ebenfalls der Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII im Falle des Verlassens der Einrichtung in Streit stand (Az. 4 K 1335/04), hat die Beklagte das Ruhen des Verfahrens beantragt.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2011 - 12 S 1608/08

    Erstattungsstreitigkeit über Jugendhilfekosten; Unterbringung bei einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 01. August 2006 - 4 K 1335/04 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 01.08.2006 - 4 K 1335/04 - entsprach das Verwaltungsgericht dem Klagantrag des Klägers, es wies die Widerklage der Beklagten ab und legte dieser die Kosten des Verfahrens auf.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. August 2006 - 4 K 1335/04 - zu ändern und.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    VG Freiburg i. Br. - 01.08.2006 - AZ: VG 4 K 1335/04 VGH Baden-Württemberg - 16.02.2011 - AZ: VGH 12 S 1608/08.
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