Rechtsprechung
VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Aufhebung des Bußgeldbescheides
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 31a Abs 2 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Aufhebung des Bußgeldbescheides
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 31a Abs 2 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Aufhebung des Bußgeldbescheides - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a
Fahrtenbuchauflage; Erlass und anschließende Rücknahme eines Bußgeldbescheids sowie Einstellung des Owi-Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung für die Führung eines Fahrtenbuchs