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   VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22   

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https://dejure.org/2023,4745
VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22 (https://dejure.org/2023,4745)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 10 K 664/22 (https://dejure.org/2023,4745)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 10 K 664/22 (https://dejure.org/2023,4745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 1 S 1 IfSG, § 56 Abs 1 S 2 IfSG, § 56 Abs 1 S 4 IfSG
    Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung in Folge einer behördlichen Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsanspruch; Verdienstausfall; COVID-19 Impfung; Öffentlich empfohlene Impfung; Absonderung; Anspruchsausschluss; Vermeidung der Absonderung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung in Folge einer behördlichen Quarantäneanordnung ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für Verdienstausfall während Corona-Quarantäne auch ohne Covid 19-Impfung - Corona-Schutzverordnung sah Quarantäne unabhängig vom Impfstatus vor

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    aa) Dies gilt (unmittelbar) mit Blick auf den Wortlaut der im damaligen Zeitraum gültigen Corona-Verordnung Absonderung (in der ab dem 30.10.2021 geltenden bzw. in der Fassung vom 14.12.2021) deswegen, weil diese Verordnung eine Absonderungspflicht unterschiedslos für geimpfte und für ungeimpfte infizierte Personen vorsah (vgl. dazu auch VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 19.09.2022 - 7 K 1360/22 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Urt. v. 16.11.2022 - 32 K 109/22 -, juris Rn. 32 zur jeweiligen landesrechtlichen Regelung).
  • VG Aachen, 19.09.2022 - 7 K 1360/22

    Entschädigung wegen Pflicht eines Arbeitnehmers zur häuslichen Isolation nach

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    aa) Dies gilt (unmittelbar) mit Blick auf den Wortlaut der im damaligen Zeitraum gültigen Corona-Verordnung Absonderung (in der ab dem 30.10.2021 geltenden bzw. in der Fassung vom 14.12.2021) deswegen, weil diese Verordnung eine Absonderungspflicht unterschiedslos für geimpfte und für ungeimpfte infizierte Personen vorsah (vgl. dazu auch VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 19.09.2022 - 7 K 1360/22 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Urt. v. 16.11.2022 - 32 K 109/22 -, juris Rn. 32 zur jeweiligen landesrechtlichen Regelung).
  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 368/21

    Betriebsausgabenersatz wegen Absonderungspflicht in Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ist § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 5 Satz 3 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 IfSG in der im Zeitraum der Absonderung ab dem 14.12.2021 maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 10.12.2021 (zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Rahmen des § 56 IfSG vgl. Urteil der Kammer vom 17.05.2021 - 10 K 368/21 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Eckart/Kruse, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, 15. Ed., Stand 10.01.2023, IfSG § 56 Rn. 20a).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    Dies gilt auch für die von dem Beklagten in der mündlichen Verhandlung in Ansatz gebrachten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 238) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 07.07.2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 101).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    Dies gilt auch für die von dem Beklagten in der mündlichen Verhandlung in Ansatz gebrachten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 238) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 07.07.2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 101).
  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67

    Entschädigung wegen eines auf Grund des Bundes-Seuchengesetzes (BSG)

    Auszug aus VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22
    Soweit der Beklagte sich insoweit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 31.01.1972 - III ZR 209/67 -, juris) beruft, wonach "kranken" (d.h. auch nicht arbeitsunfähig erkrankten) Personen die Entschädigung gemäß § 49 Bundesseuchengesetz nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Norm nicht zustehe, gilt dies für § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG in der hier maßgeblichen Fassung gerade nicht (mehr).
  • VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 1745/22

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum

    Die von der Klägerin begehrte - im Wege der Legalzession auf sie übergegangene - Entschädigungsleistung (§ 56 Abs. 1 IfSG) wird durch bewilligenden Verwaltungsakt gewährt (vgl. Urteil der Kammer vom 2. März 2023 - 10 K 664/22 -, juris).
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