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   VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07   

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VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07 (https://dejure.org/2008,9488)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 K 2080/07 (https://dejure.org/2008,9488)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 K 2080/07 (https://dejure.org/2008,9488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Frutti di Mare Meeresfrüchtemischung" als Bezeichnung für ein Produkt mit dem Bestandteil Surimi; Feststellung des Bestehens einer allgemeinen Verkehrsauffassung in Bezug auf Meeresfrüchte-Mischungen mit 20% Surimi-Inhalt; Nennung der Zutaten in absteigender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43; LMKV § 4 Abs. 1; LFGB § 11
    Lebensmittel; Wein: Feststellungsinteresse; Verkehrsauffassung; Irreführung; Verkehrsbezeichnung; Zutatenverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Bei der Beurteilung von - wie hier - Gegenständen des täglichen Bedarfs kann sich die Kammer aufgrund ihrer eigenen Sachkunde ein Bild darüber machen, ob eine Bezeichnung der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, gehören ihre Mitglieder doch wie andere zu dem beteiligten und angesprochenen Verbraucherkreis; insbesondere bedarf es in diesem Falle keiner Feststellung der Verbrauchererwartung etwa durch ein Umfrage- oder Sachverständigengutachten (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; jew. zum verwandten Problemkreis der Verbrauchererwartung in § 17 LMBG / § 11 LFGB; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32).

    Dieses stellt hinsichtlich der Frage, ob eine Bezeichnung, Marke oder Werbung möglicherweise irreführend ist, darauf ab, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die betreffende Aussage wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - Rs C-210/96 -, in Curia; Urt. v. 13.1.2000 - Rs C-220/98 -, in Curia; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris).

    Ob eine - vom Gericht grundsätzlich aus eigener Sachkunde feststellbare (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32) - Eignung zur Täuschung besteht, ist anhand der gesamten Aufmachung des Produktes zu beurteilen.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein aufmerksamer Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richtet, zunächst das Zutatenverzeichnis liest (EuGH, Urt. v. 4.4.2000 - C-465/98 -, in Curia, m.w.N.; Urt. v. 26.10.1995 - C-51/94 -, in Curia; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris).

  • EuGH, 26.10.1995 - C-51/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Das Urteil des EuGH (C-51/94) betreffe vorliegenden Fall.

    Der Hinweis auf das EuGH-Urteil C-51/94 sei nicht zielführend, da die dort beurteilten Nahrungsmittel - etwa "Sauce hollandaise" - dort bereits aus verschiedenen Ursprungssubstanzen hergestellt seien; gerade dies werde durch den Begriff "Meeresfrüchtemischung" bewusst verschleiert.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein aufmerksamer Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richtet, zunächst das Zutatenverzeichnis liest (EuGH, Urt. v. 4.4.2000 - C-465/98 -, in Curia, m.w.N.; Urt. v. 26.10.1995 - C-51/94 -, in Curia; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris).

    Andererseits stellen auch die Angaben im Zutatenverzeichnis nur einen einzelnen Aspekt dar für die Beurteilung, ob die Gesamtaufmachung eines Lebensmittels irreführend ist, so dass die Angaben im Zutatenverzeichnis zwar regelmäßig, nicht aber in allen Fällen eine Irreführung ausschließen (Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 Rn. 250f.; so auch EuGH, Urt. v. 26.10.1995 - C-51/94 -, in Curia).

  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Spätestens dann aber, wenn die Überwachungsbehörde wegen eines konkret beanstandeten Verhaltens mit der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens droht, geht es regelmäßig nicht mehr um die in einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage unzulässige Klärung einer nur abstrakten Rechtsfrage, sondern um die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm auf einen vorgegebenen konkreten Sachverhalt, mithin um ein konkretes Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO (VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; vgl. auch Lässig, NVwZ 1988, 410 (411)).

    In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend nicht nur ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern auch ein berechtigtes Interesse bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass verwaltungsspezifischer Maßnahmen, sondern mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Erstattung von Strafanzeigen droht (vgl. zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1998 - 11 L 3196/98 -, in Juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; VG Koblenz, Urt. v. 30.6.2005 - 6 K 2503/04.

    Bestätigt dagegen das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Verhaltens, kann dem Betroffenen im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren jedenfalls kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn er sich an dem Urteil orientiert hat (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rd.-Nr. 24); schon der Einfluss, den eine dem Betroffenen günstige Entscheidung auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsbegehren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - I C 86.64 -, Buchholz § 43 VwGO Nr. 31; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Bei der Beurteilung von - wie hier - Gegenständen des täglichen Bedarfs kann sich die Kammer aufgrund ihrer eigenen Sachkunde ein Bild darüber machen, ob eine Bezeichnung der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, gehören ihre Mitglieder doch wie andere zu dem beteiligten und angesprochenen Verbraucherkreis; insbesondere bedarf es in diesem Falle keiner Feststellung der Verbrauchererwartung etwa durch ein Umfrage- oder Sachverständigengutachten (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; jew. zum verwandten Problemkreis der Verbrauchererwartung in § 17 LMBG / § 11 LFGB; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32).

    Dieses stellt hinsichtlich der Frage, ob eine Bezeichnung, Marke oder Werbung möglicherweise irreführend ist, darauf ab, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die betreffende Aussage wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - Rs C-210/96 -, in Curia; Urt. v. 13.1.2000 - Rs C-220/98 -, in Curia; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris).

    Ob eine - vom Gericht grundsätzlich aus eigener Sachkunde feststellbare (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32) - Eignung zur Täuschung besteht, ist anhand der gesamten Aufmachung des Produktes zu beurteilen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend nicht nur ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern auch ein berechtigtes Interesse bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass verwaltungsspezifischer Maßnahmen, sondern mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Erstattung von Strafanzeigen droht (vgl. zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1998 - 11 L 3196/98 -, in Juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; VG Koblenz, Urt. v. 30.6.2005 - 6 K 2503/04.

    Bestätigt dagegen das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Verhaltens, kann dem Betroffenen im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren jedenfalls kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn er sich an dem Urteil orientiert hat (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rd.-Nr. 24); schon der Einfluss, den eine dem Betroffenen günstige Entscheidung auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsbegehren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - I C 86.64 -, Buchholz § 43 VwGO Nr. 31; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Spätestens dann aber, wenn die Überwachungsbehörde wegen eines konkret beanstandeten Verhaltens mit der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens droht, geht es regelmäßig nicht mehr um die in einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage unzulässige Klärung einer nur abstrakten Rechtsfrage, sondern um die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm auf einen vorgegebenen konkreten Sachverhalt, mithin um ein konkretes Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO (VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; vgl. auch Lässig, NVwZ 1988, 410 (411)).

    KO -, in Juris; VG Freiburg, Urt. v. 24.11.2004 - 2 K 1825/04 - vgl. auch Lässig, NVwZ 1988, 410 (411); Schenke/Roth, WuV 1997, 84 (121f.)).

  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 25 B 97.3555
    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Bei der Beurteilung von - wie hier - Gegenständen des täglichen Bedarfs kann sich die Kammer aufgrund ihrer eigenen Sachkunde ein Bild darüber machen, ob eine Bezeichnung der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, gehören ihre Mitglieder doch wie andere zu dem beteiligten und angesprochenen Verbraucherkreis; insbesondere bedarf es in diesem Falle keiner Feststellung der Verbrauchererwartung etwa durch ein Umfrage- oder Sachverständigengutachten (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; jew. zum verwandten Problemkreis der Verbrauchererwartung in § 17 LMBG / § 11 LFGB; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32).

    Ob eine - vom Gericht grundsätzlich aus eigener Sachkunde feststellbare (vgl. EuGH, Urt. v. 16.7.1998 - C-210/96 -, in Curia; VGH München, Urt. v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 -, in Juris; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 -, in Juris; vgl. auch Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102 § 11 LFGB Rn. 63 ff.; Meyer/Streinz, LFGB, § 11 LFGB Rn. 32) - Eignung zur Täuschung besteht, ist anhand der gesamten Aufmachung des Produktes zu beurteilen.

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Bestätigt dagegen das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Verhaltens, kann dem Betroffenen im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren jedenfalls kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn er sich an dem Urteil orientiert hat (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rd.-Nr. 24); schon der Einfluss, den eine dem Betroffenen günstige Entscheidung auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsbegehren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - I C 86.64 -, Buchholz § 43 VwGO Nr. 31; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    b) Eine Irreführung ist auch nicht unter Zugrundelegung der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 23.1.1992 - 3 C 33/89 -, in Juris) ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 13 A 7606/95

    Frikadelle; Geflügelfleischanteil von 5%; Fertigpackung; Verkehrsbezeichnung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07
    Etwas anderes ergibt sich im Übrigen auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 7.8.1996 - 13 A 7606/95 -, in Juris).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

  • VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04

    Negative vorbeugende Feststellungsklage; zur Angabe des Grundpreises in der

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98

    Zulässigkeit; Unbrauchbarmachen von Lebensmitteln; Hackfleischerzeugnisse;

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 25 CS 03.914

    Pizzaschinken, Vorderschinken, Formfleischvorderschinken, Irreführung,

  • VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04

    Umhüllung um Fleischerzeugnisse als Fertigverpackungen nach dem Eichgesetz.

  • VG Osnabrück, 23.08.2007 - 4 A 119/06

    Hähnchenbrustfilet; Kochschinken; Lebensmittel; Lebensmittelbezeichnung;

  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Weiter wurde ein hinreichend konkretes Rechtsverhältnis für den Fall angenommen, dass die Behörde das Gutachten der Untersuchungsanstalt an die Klägerin übersendet verbunden mit der Aufforderung, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen oder an die Staatsanwaltschaft verbunden mit der Information, welche Ordnungswidrigkeiten respektive Straftaten verwirklicht worden sind (VG Freiburg, Urteil vom 02.04.2008 - 2 K 2080/07 - juris, Rn. 27, bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2010 - 9 S 1130/08).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. April 2008 - 2 K 2080/07 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. April 2008 - 2 K 2080/07 - zu ändern und 1. festzustellen, dass die Bezeichnung "Frutti di Mare "ROYAL"-Meeresfrüchte-Mischung gekocht, glasiert, servierfertig, tiefgekühlt" für das Erzeugnis, das Gegenstand der Beanstandungen des Beklagten vom 7. Mai 2007 ist, in objektiver Hinsicht nicht gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LMKV verstößt; 2. festzustellen, dass die Bezeichnung "Frutti di Mare "ROYAL"-Meeresfrüchte-Mischung gekocht, glasiert, servierfertig, tiefgekühlt" für das Erzeugnis, das Gegenstand der Beanstandungen des Beklagten vom 7. Mai 2007 ist, in objektiver Hinsicht nicht gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 LFGB verstößt.

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