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   VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08   

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VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08 (https://dejure.org/2008,17013)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.06.2008 - 1 K 590/08 (https://dejure.org/2008,17013)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 1 K 590/08 (https://dejure.org/2008,17013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzende Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften des Polizeirechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts zur Vollstreckung von Maßnahmen des Waffengesetzes; Verwaltungsaktcharakter einer Sicherstellung nach § 46 Waffengesetz (WaffG); Sicherstellung einer Waffe in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsvollstreckung; Waffenrecht: Waffenverbot; sofortige Sicherstellung; Vollstreckung durch Wegnahme; Wohnungsdurchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 7 K 301/05

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Schließlich ist zwingend vorgegeben, dass der mit dem Fall befasste Sachbearbeiter an der Durchsuchung teilnimmt und hierdurch sicherstellt, dass die Suche auf das Erforderliche begrenzt wird (in diesem Sinne ebenfalls für die Entbehrlichkeit eines schriftlichen Vollstreckungsauftrags VG Sigmaringen, Beschl. v. 24.2.2005 - 7 K 301/05 - juris -, m.w.N.).

    Die Vollstreckungsgläubigerin ist daher im Wege der Amtshilfe zu beauftragen, den Beschluss gemäß § 14 VwGO dem Vollstreckungsschuldner unmittelbar bei Beginn der Durchsuchungsmaßnahme durch Übergabe zuzustellen (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 24.2.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Ausnahmsweise kann allerdings dann etwas anderes gelten, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Grundverfügung geradezu aufdrängt; denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004 - 2 BvR 2105/03 - NJW 2005, 275; VG Ansbach, a.a.O.; Ruder/Schmitt a.a.O., m.w.N.).

    Mithin hat die richterliche Durchsuchungsanordnung die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. im Kontext des strafprozessualen Durchsuchungsbeschlusses: BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004, a.a.O.; Beschl. v. 30.4.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Das Recht des Vollstreckungsschuldners auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), zu der auch Nebenräume gehören, (zum weiten Wohnungsbegriff vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 1992/92 - NJW 1997, 2165; Ruthig, JuS 1998, 506 [509], m.w.N.; Ruder/Schmitt, a.a.O., Rdnr. 603 ff. m.w.N.), wird durch eine kurzzeitige Durchsuchung nicht unzumutbar eingeschränkt; im übrigen werden die Beauftragten der Vollstreckungsgläubigerin ihm - sollten sie ihn antreffen - zuvor Gelegenheit geben müssen, die Wohnungsdurchsuchung durch freiwillige Herausgabe der Waffen abzuwenden.

    Mithin hat die richterliche Durchsuchungsanordnung die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. im Kontext des strafprozessualen Durchsuchungsbeschlusses: BVerfG, Beschl. v. 28.9.2004, a.a.O.; Beschl. v. 30.4.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Äußere und innere Wirksamkeit (hier beide mit Zustellung am 20.5.2008) sowie Vollziehbarkeit der Grundverfügung genügen an sich, d.h. die Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Grundverwaltungsakts ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und in der Folge für die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506; allgemein zum Vollstreckungsrecht: Ruder/Schmitt, Polizeirecht 7. Aufl. 2005, Rdnr. 666a, m.w.N.).

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der - so hier - im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - juris, und vom 16.6.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Anders als das schlichte Betreten ist die Durchsuchung der Wohnung - also das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts (zur Abgrenzung von Betreten und Durchsuchung: BVerwG, Beschl. v. 7.6.2006 - 4 B 36/06 - NJW 2006, 2504) - allerdings (ausgenommen bei Gefahr im Verzug) nur auf Grund einer richterlichen Anordnung zulässig, wobei Zweck der Maßnahme die in § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG geregelte sofortige Sicherstellung von Waffen bzw. Munition sein muss.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Vergleichbar der Beschlagnahme (§ 33 PolG) ist die Sicherstellung nach § 46 WaffG eine waffenrechtliche Standard- bzw. Einzelmaßnahme und stellt einen Verwaltungsakt dar, mit dem der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines bestehenden Waffenbesitzverbots die Waffe herauszugeben bzw. ihre Wegnahme und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (Steindorff, WaffR, 8. Aufl. 2007, § 37 Rdnr. 7; vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 18.2.1983 - 1 C 144/80 - NJW 1984, 1192, zum Waffenbesitzverbot und zur Sicherstellung nach § 40 Abs. 1 WaffG 1976; ferner Meyer, GewArch 1998, 89, 98).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der - so hier - im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - juris, und vom 16.6.1999, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416
    Auszug aus VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08
    Durch die - entgegen ihrer ursprünglichen Absicht (= zeitgleiche Zustellung von Verfügung und Durchsuchungsanordnung) - vorherige Bekanntgabe der Grundverfügung hat die Vollstreckungsgläubigerin Bedenken der Kammer gegen eine Durchsuchungsanordnung "auf Vorrat" (zur Zulässigkeit eines solchen Vorgehens vgl.  allerdings VG Ansbach, Beschl. v. 10.8.2005 - AN 15 X 05.02416 - juris) ausgeräumt.
  • VG Freiburg, 28.07.2014 - 4 K 1554/14

    Verwaltungsrechtsweg: Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art ( vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.03.2002 - 6 K 368/02 -, juris; im Erg. ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008 - 1 K 590/08 -, juris, und VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: OLG München, Beschluss vom 04.09.2012, NVwZ-RR 2013, 78, m.w.N. auch zur Rspr. des Bayer. VGH; anders zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, NVwZ-RR 2010, 921 ), für die das Landesrecht keine Sonderzuweisung enthält.

    Sie ist (noch) keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, sondern nur Grundlage einer ggf. erforderlichen Vollstreckung nach Maßgabe des (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ( vgl. hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008, a.a.O. ).

    Auch diese Sicherstellung ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG (kraft Gesetzes) sofort vollziehbar ( siehe hierzu Beschluss der Kammer vom 14.06.2012 - 4 K 914/12 -, juris, und VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008, a.a.O., jew. m.w.N. ).

    Die Beauftragung der Antragstellerin mit der Zustellung dieses Beschlusses beruht auf § 14 VwGO ( VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008, a.a.O., m.w.N. ).

  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    v. Bader/Ronellenfitsch, 37. Aufl. 2017, § 37 Rn. 1 f., 19; Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 37 Rn. 2, 31, sowie aus dem Umstand, dass auf der Grundlage der Anordnung aus § 46 Abs. 3 Nr. 1 WaffG die waffenrechtliche Standardmaßnahme der Sicherstellung, vgl. hierzu VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 2, ergehen kann, für die jedenfalls eine hinreichend umrissene Grundlage vorliegen muss.
  • VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15

    Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff

    Verzichtbar wäre dies nur, wenn er bereits bei schlichter Vorsprache Anstalten zu Widerstandsleistungen (Verriegeln der Wohnung, kurzfristiges Verbergen der Waffen etc.) machen würde, und würde sich in einem solchen Fall wegen der dann gegebenen Gefahr im Verzuge auch schon aus § 21 LVwVG ergeben (ausführlich zu alldem VG Freiburg, B. v. 2.6.2008 - 1 K 590/08 -).

    Einen gesonderten Vollstreckungsauftrag zu fordern, der inhaltlich demselben Zweck dient, oder zur Sicherstellung des Unterbleibens überflüssiger und damit unverhältnismäßiger Vollstreckungsmaßnahmen die Anwesenheit eines namentlich benannten Sachbearbeiters der Vollstreckungsgläubigerin zu fordern, erweist sich daher als überflüssig und nach Sinn und Zweck eines Vollstreckungsauftrags als nicht mehr nötig (siehe dazu VG Sigmaringen, B. v. 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris und VG Freiburg, B. v. 2.6.2008 - 1 K 590/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Dieser Auffassung im Ergebnis entsprechend, jedoch ohne dies rechtstechnisch einzuordnen, hatte das Verwaltungsgericht bereits zuvor einen Vollstreckungsauftrag im Vorfeld einer Durchsuchungsanordnung für entbehrlich gehalten, wenn der mit dem Fall befasste Sachbearbeiter an der Vollstreckung teilnehme und dadurch sichergestellt sei, dass die Suche auf das Erforderliche begrenzt bleibe (VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008 - 1 K 590/08 -, juris Rn. 9; ebenso VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris Rn. 13).
  • VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 1793/15

    Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungsauftrag; Abgrenzung Betreten und

    Durch die Leitung der Vollstreckung durch Herrn Dr. H war somit sichergestellt, dass die getätigten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auf das Erforderliche begrenzt blieben (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 02.06.2008 - 1 K 590/08 -, juris Rn. 9).
  • VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19

    Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der

    Kommt der Waffenbesitzer dieser Grundverfügung nicht freiwillig nach, gelten ergänzend für die dann erforderliche Vollstreckung - Sicherstellung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG - die allgemeinen Vorschriften des LVwVG (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 8. November 2011 - 5 N 992/11.NW -, juris, Rn. 10 ; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 2).

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris, Rn. 2 ; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).

  • VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13

    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

    Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

    Die auf Grundlage des § 46 Abs. 4 Waffengesetz - WaffG - ergehende Durchsuchungsanordnung dient der Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung, mit welcher der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines bestehenden Waffenbesitzverbots seine Waffen herauszugeben bzw. ihre Wegnahme und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 -, juris).
  • VG Mainz, 25.09.2019 - 1 O 635/19

    Vollstreckung von tierschutzrechtlichen Anordnungen; Androhung von Zwangsmitteln

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris Rn. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 25.09.2008 - 11 E 2614/08

    Rechtsweg bei waffenrechtlichen Wohnungsdurchsuchungen; Wohnungsdurchsuchung;

    Ergänzend ist daher auf die Regelungen des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsrechts über den unmittelbaren Zwang zurückzugreifen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - ; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 - ).
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