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VG Freiburg, 03.12.2015 - 6 K 877/15 |
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Bewilligung höheren Wohngeldes
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- VG Trier, 04.05.2015 - 6 K 1553/14
Auszug aus VG Freiburg, 03.12.2015 - 6 K 877/15
Insoweit ergingen mehrere Bescheide des Beklagten, gegen die der Kläger in diesem und im (derzeit ruhenden) Verfahren 6 K 1553/14 gerichtlich vorgeht.Die Bewilligungszeiträume vom 1.12.2011 - 31.7.2014 (oben Nr. 1 - 3) mit den dazugehörigen Bescheiden sind bereits Gegenstand des Verfahrens 6 K 1553/14.
Er ist der Ansicht, dass die Bescheide vom 11.12.2013, 16.12.2013, 4.6.2014 und die damit verbundenen Bewilligungszeiträume bereits im Verfahren 6 K 1553/14 rechtshängig seien und eine diesbezügliche erneute Klage unzulässig sei.
Auf sie und die Gerichtsakten dieses Verfahrens wie auch des Verfahrens 6 K 1553/14 wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands ergänzend verwiesen.
Soweit sich die Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 16.12.2013, 11.12.2013 und 4.6.2014 (betreffend die Bewilligungszeiträume vom 1.12.2011 - 31.7.2014) richtet, ist die Klage unzulässig, weil der Kläger gegen diese Bescheide und die von ihnen umfassten Bewilligungszeiträume bereits am 10.7.2014 eine Klage eingereicht hatte (6 K 1553/14).
Zwar ist im Klageantrag zur Klage 6 K 1553/14 der Bescheid vom 4.6.2014 nicht genannt, wohl aber die beiden Bescheide vom 11.12.2013 Nr. 2 und 3, mit denen über die Wohngeldansprüche des Klägers in den Zeiträumen vom 1.7.2013 - 31.7.2013 und 1.8.2013 - 31.7.2014 entschieden worden ist.
Dieser Zeitraum ist jedoch Klagegegenstand der Klage 6 K 1553/14.
Er ist mithin auch Gegenstand des Verfahrens 6 K 1553/14.
- VG Ansbach, 15.12.2006 - AN 14 K 06.02288
Auszug aus VG Freiburg, 03.12.2015 - 6 K 877/15
Werden nur Pflegeversicherungs-, aber keine Krankenversicherungsbeiträge geleistet, reicht das für den Pauschalabzug nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 nicht aus (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 15.12.2006 -AN 14 K 06.02288-, Juris); Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a.a.O., § 16 Rnr. 23 ).