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VG Freiburg, 04.04.1988 - 2 K 210/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07
Neue Hausnummern
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (…vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.03.1976 - I 1289/74 -, BWVPr 1976, 202; ebenso VG Freiburg, Urt. v. 04.04.1988 - 2 K 210/86 -, VBlBW 1989 34) steht die Festsetzung von Hausnummern im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde, wobei dieser grundsätzlich ein weiter, durch Zweckmäßigkeitserwägungen bestimmter Ermessensspielraum eingeräumt ist.