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   VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21   

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VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21 (https://dejure.org/2021,44304)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.10.2021 - 3 K 1107/21 (https://dejure.org/2021,44304)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 3 K 1107/21 (https://dejure.org/2021,44304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG
    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlassbeurteilung; Probezeitbeurteilung; Mutterschutz; Elternzeit; Konkurrentenstreit; Beförderung; Fiktive Fortschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Damit dient die Beurteilung nicht der Bestenauslese, wenn es auch zulässig ist, die Leistungsbewertung nach Noten aufzuteilen, um so besondere Leistungsträger hervorzuheben und leistungsschwächeren Beamtinnen und Beamten einen Anreiz zur Leistungssteigerung zu geben (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 17).

    Die Regelbeurteilung dient - bei Bedarf - auch der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 18).

    Zwischen den Gruppen der Beamtinnen und Beamten auf Probe und jenen auf Lebenszeit besteht hinsichtlich der Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung keine Homogenität (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 18).

    Probezeitbeurteilung und Regelbeurteilung sind daher nicht miteinander vergleichbar (siehe BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10; Thomsen, in: BeckOK BeamtenR Bund, 22. Ed. 01.04.2020, BBG § 11 Rn. 9.1).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Die Regelbeurteilungen der im selben Statusamt beurteilten Bewerberinnen und Bewerber sind aussagekräftig, hinreichend vergleichbar und ausreichend aktuell (vgl. zu den Maßstäben insoweit auch BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, juris).

    Ein Bedarf nach einer Aktualisierung der dienstlichen Beurteilung kann auch entstehen, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305, juris Rn. 42 m.w.N.; Schnellenbach/Bodanowitz, BeamtenR, § 11 Dienstliche Beurteilung Rn. 13).

    Ein erheblicher Zeitraum, welcher eine aktualisierte Beurteilung nötig macht, liegt nur dann vor, wenn die anderen Aufgaben bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum während des (deutlich) überwiegenden Teils, d.h. zu zwei Dritteln, dieses Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden (siehe BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305, juris Rn. 49; Kurz, in BeckOK BeamtenR Bund 22. Ed. 01.04.2021, BBG § 21 Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20

    Eine Begründung für die Gesamtnotenbildung ist im Rahmen einer dienstlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Ist sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann er eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 3 m.w.N., vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7, vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 8, und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 2).

    Die Beurteilungen müssen in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar sein und dürfen keine rechtlichen Mängel aufweisen, die zur Rechtswidrigkeit der auf sie gestützten Auswahlentscheidung führen können und bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden müssten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 - und vom 26.04.2016 - 4 S 64.16 -, jeweils juris und m.w.N.).Die für eine Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen können von den Verwaltungsgerichten allerdings nur eingeschränkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016 - 4 S 126/15 - und Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 - und vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, jeweils juris und m.w.N.).Nach diesen Maßstäben kann die Antragstellerin eine erneute Entscheidung lediglich über die Besetzung einer der sechs streitgegenständlichen Beförderungsstellen beanspruchen.

  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Dem hier anhängigen Verfahren ging das ebenfalls am Verwaltungsgericht Freiburg geführte Verfahren 3 K 3288/19 voraus, mit welchem dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 13.03.2020 vorläufig untersagt wurde, die damals Beigeladenen auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung vom 24.06.2019 im gehobenen Dienst bei dem Regierungspräsidium X (Stellenausschreibung vom 27.05.2019, Kennziffer 03/2019) zum/zur Amtsrat/-rätin im technischen/nichttechnischen Dienst (Besoldungsgruppe A 12) zu befördern.

    Dass sich die Behinderung der Antragstellerin auf die Quantität ihrer Leistungen auswirken könnte, ist nicht erkennbar (vgl. insoweit bereits den Beschluss des VG Freiburg vom 13.03.2020 - 3 K 3288/19 -â , bei welchem die Kammer selbst bei gänzlichen Fehlens eines Gesprächs nach Nr. 5.7 SchwbVwV keine Auswirkungen auf das Gesamturteil der Regelbeurteilung der Antragstellerin und damit auf die Auswahlentscheidung erkennen konnte).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016 - 4 S 126/15 - und Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 - und vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, jeweils juris und m.w.N.).Nach diesen Maßstäben kann die Antragstellerin eine erneute Entscheidung lediglich über die Besetzung einer der sechs streitgegenständlichen Beförderungsstellen beanspruchen.

    aa) Soweit die Antragstellerin vorträgt, dass ihre Leistungen insgesamt mit einem besseren Gesamturteil als acht Punkte zu bewerten seien, ist festzuhalten, dass eine Beurteilung ein dem Beurteilenden vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis ist, welchen die Kammer nur eingeschränkt überprüfen kann (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Probezeitbeurteilung und Regelbeurteilung sind daher nicht miteinander vergleichbar (siehe BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10; Thomsen, in: BeckOK BeamtenR Bund, 22. Ed. 01.04.2020, BBG § 11 Rn. 9.1).

    Dienstliche Beurteilungen von Probebeamtinnen und Probebeamten haben nach positiver Feststellung der Bewährung und danach erfolgter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Regel keine rechtlich relevante Bedeutung mehr (BVerwG, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 15.17 -, BVerwGE 165, 263, juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 4 S 932/18

    Zusage im Rahmen des Beförderungsverfahrens - Mindestwartezeit vor Ernennung im

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht in § 20 Abs. 3 Nr. 3 LBG zudem eine "zwingende laufbahnrechtliche Vorgabe" (Beschluss vom 11.02.2019 - 4 S 932/18 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Es handele sich um eine "Mindestbewährungszeit" von jeweils einem Jahr im bisherigen Amt, um eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage zu haben (Plog/Wiedow, Kommentar zum BBG, Bd. 1. § 22 BBG Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 -, BVerwGE 151, 333, juris Rn. 17, zur Zulässigkeit von Wartezeitregelungen zur praktischen Bewährung des Bewerbers).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 40, 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 und Satz 4 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2006 - 6 A 1407/04
    Auszug aus VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
    Derartige Beurlaubungen dürfen das berufliche Fortkommen auch in Bezug auf eine Beförderung nicht beeinträchtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2006 - 6 A 1407/04 -â , juris).
  • VG Düsseldorf, 14.10.2008 - 13 L 909/08

    Einstweiliger Rechtsschutz Anordnungsanspruch Beurlaubung Leerstelle Beförderung

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15

    Auswahlentscheidung; Beamter auf Probe; Beförderung; Beförderungsreife;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

  • VG Schleswig, 24.03.2021 - 12 B 99/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19

    Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 126/15

    Zu den Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und

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