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   VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19   

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VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19 (https://dejure.org/2020,3338)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.02.2020 - 4 K 653/19 (https://dejure.org/2020,3338)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 4 K 653/19 (https://dejure.org/2020,3338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umbenennung einer Gemeindestraße wegen NS-Vergangenheit des Namensgebers

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Lexerstraße in Freiburg wird Wilhelm-von-Möllendorf-Straße

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09

    Umbenennung der in Hannover gelegenen Lettow-Vorbeck-Allee in Namibia-Allee

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Die Entscheidung ob, wann und wie eine Gemeindestraße umbenannt werden soll, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 2 LV), bei deren Wahrnehmung der Gemeinde eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 22; Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 37; VG Saarl., Urt. v. 09.08.2019 - 3 K 989/18 -, juris Rn. 22; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Denn die Beklagte hat den Abschlussbericht der Kommission ihrer Entscheidung nur zugrunde gelegt, ohne sich hieran aber gebunden zu sehen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 -10 A 6277/09 -, juris Rn. 31).

    Hinzu kommt, dass die Entscheidung, ob eine Straße umbenannt werden soll, eine vor allem politische ist (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 69) und als solche allenfalls einer gerichtlichen Willkürkontrolle unterworfen sein kann.

    Im Übrigen wäre der Kläger selbst dann nicht in eigenen Rechten verletzt, wenn sich die Beklagte bei einer der anderen vorgeschlagenen Straßen - aus sachlichen Gründen - gegen eine Umbenennung entscheiden würde (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 69).

    Hinzu kommt, dass die letzte Umbenennung der Straße fast 50 Jahre zurückliegt und der Kläger somit bislang nicht mit Umstellungskosten belastet worden ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 -10 A 6277/09 -, juris Rn. 67; OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Denn die Umbenennungsentscheidung des Gemeinderats ist ein adressatenloser dinglicher Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 Var. 2 LVwVfG (st. Rspr, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 17 m.w.N. sowie Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 21).

    Der angefochtene Gemeinderatsbeschluss vom 15.05.2018 enthält bereits die erforderliche Regelung mit Außenwirkung; eines besonderen Vollziehungsaktes des Bürgermeisters (vgl. § 43 Abs. 1 GemO) bedarf es nicht mehr (st. Rspr, vgl. etwa VGH Bad.-Württ. Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urt. v. 13.11.1978 - I 1558/78 -, juris Rn. 13 und 16; Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 19 und 22 sowie Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 22) hat die Gemeinde bei der Entscheidung über eine Straßenumbenennung die individuellen Interessen der Betroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens zu berücksichtigen, mit der Folge, dass ihnen ein gerichtlich durchsetzbares subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. § 40 LVwVfG) zukommt.

    Wegen der Bedeutung und Tragweite der Entscheidung ist die Benennung oder Umbenennung von Straßen kein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 44 Abs. 2 GemO (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 29 und 34).

    Die Entscheidung ob, wann und wie eine Gemeindestraße umbenannt werden soll, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 2 LV), bei deren Wahrnehmung der Gemeinde eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 22; Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 37; VG Saarl., Urt. v. 09.08.2019 - 3 K 989/18 -, juris Rn. 22; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2017 - 1 S 1944/16

    Tübingen: Klage gegen Straßenumbenennung bleibt erfolglos

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Die für das Wirksamwerden des Verwaltungsakts erforderliche Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 LVwVfG) ist durch die Veröffentlichung der Umbenennungsentscheidung am 25.05.2018 im Amtsblatt der Beklagten (vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 LVwVfG) und ferner durch das an die Betroffenen gerichtete Schreiben vom 24.05.2018 erfolgt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 17.02.2017 - 1 S 1944/16 -, unveröffentlicht S. 2 f.).

    Denn eine Rechtsvorschrift, die die Beklagte verpflichtete, dem Ergebnis der Befragung zu folgen, gibt es nicht (vgl. VGH Bad. Württ., Beschl. v. 17.02.2017 - 1 S 1944/16 -, S. 8 unveröffentlicht; vgl. auch die dazugehörige Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Nr. 11/2017 vom 24.02.2017, abrufbar bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Die Rechtsprechung anerkennt ein legitimes Umbenennungsinteresse nicht erst dann, wenn sich der Namensgeber einer Straße im Nachhinein als "unwürdig" erweist, sondern schon dann, wenn die Gemeinde nicht in eine fortdauernde öffentliche Diskussion um das Geschichtsbild der betreffenden Person hineingezogen werden will (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 02.03.2010 - 8 BV 08.3320 -, juris Rn. 42; OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2007 -15 B 1517/07 -, juris Rn. 19).

    Hinzu kommt, dass die letzte Umbenennung der Straße fast 50 Jahre zurückliegt und der Kläger somit bislang nicht mit Umstellungskosten belastet worden ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 -10 A 6277/09 -, juris Rn. 67; OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, juris Rn. 20).

  • VG Saarlouis, 09.08.2019 - 3 K 989/18

    Umbenennung einer "Franz-von-Papen Straße"; posthume Aberkennung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Die Entscheidung ob, wann und wie eine Gemeindestraße umbenannt werden soll, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 2 LV), bei deren Wahrnehmung der Gemeinde eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 22; Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 37; VG Saarl., Urt. v. 09.08.2019 - 3 K 989/18 -, juris Rn. 22; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung, die einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. § 40 LVwVfG, § 114 Satz 1 VwGO); wobei das Gericht in Ansehung des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) insbesondere nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen kann und darf (vgl. VG Saarl., Urt. v. 09.08.2019 - 3 K 989/18 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.05.1995 - 8 B 94.2062
    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Nach so langer Zeit muss jeder Bürger mit einer Änderung eines Straßennamens rechnen (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 16.05.1995 - 8 B 94.2062 - juris Rn.18; VG Köln, Beschl. v.17.08.2007 - 20 L 531/07 -, juris Rn. 40).
  • VG Köln, 17.08.2007 - 20 L 531/07

    Bezirksvertretung Köln-Lindenthal darf "Carl-Diem-Weg" (an der Deutschen

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Nach so langer Zeit muss jeder Bürger mit einer Änderung eines Straßennamens rechnen (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 16.05.1995 - 8 B 94.2062 - juris Rn.18; VG Köln, Beschl. v.17.08.2007 - 20 L 531/07 -, juris Rn. 40).
  • VG Köln, 09.02.2017 - 20 K 7476/15
    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19
    Wäre die Beklagte nun bei der Lexerstraße ohne sachlichen Grund von ihrem eigenen System abgewichen, wäre vielmehr dies mit Blick auf das Willkürverbot problematisch gewesen (vgl. VG Köln, Urt. v. 09.02.2017 - 20 K 7476/15 -, juris Rn. 35).
  • VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 1482/19
    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mehrere Klagen gegen die Umbenennung der Freiburger Lexerstraße in Wilhelm-von-Möllendorff-Straße abgewiesen (Urteile vom 5. Februar 2020, Az. 4 K 653/19 und 4 K 1482/19).
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