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   VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16   

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VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16 (https://dejure.org/2017,15813)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.04.2017 - 4 K 630/16 (https://dejure.org/2017,15813)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - 4 K 630/16 (https://dejure.org/2017,15813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 4 Abs 1 EGRL 60/2000, § 13 Abs 2 Nr 2a WHG, § 13 Abs 2 Nr 2d WHG, § 27 Abs 2 WHG, § 27 Abs 2 WHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestwasserführung; Fischaufstieg; Fischabstieg; Alte Wasserrechte; Wehranlage; Ausleitungsstrecke; Bewirtschaftungsziel; Bewirtschaftungsplan; Maßnahmenprogramm; Durchgängigkeit des Gewässers; Gutes ökologisches Potenzial; Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wehranlagenbetreiberin an der Wiese bei Lörrach muss für die Fische eine Aufstiegstreppe einrichten und eine Mindestwassermenge sicherstellen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wehranlagenbetreiberin an der Wiese bei Lörrach muss für die Fische eine Aufstiegstreppe einrichten und eine Mindestwassermenge sicherstellen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16
    Bei der Anordnung eines Fischaufstiegs- und -abstiegs hat die zuständige Behörde nicht nur auf den vorhandenen Fischbestand abzustellen, sondern auch auf eine Fischart (hier: Atlantischer Lachs), dessen Wiederansiedlung als Zielsetzung im Bewirtschaftungsplan festgesetzt ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris).

    Wegen des Charakters der Anordnung der Mindestwasserführung als Dauerverwaltungsakt ist als maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage - abweichend von der sonst für Anfechtungsklagen geltenden Regel - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 70).

    Aber auch alte Rechte und alte Befugnisse nach § 20 Abs. 2 Satz 3 WHG unterliegen nachträglichen Einschränkungen, die von der Wasserbehörde auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 WHG und § 15 Abs. 2 Satz 2 WG angeordnet werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 57; vgl. zur alten Rechtslage VG Freiburg, Urteil vom 23.09.2010 - 6 K 1168/07 -, S. 13 f.).

    Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Wiese, deren wesentlicher Bestandteil der Mindestwasserabfluss ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 75 m.w.N.), ist in der Begleitdokumentation "Wiese" gerade auch für die Wehranlage Haagen aufgeführt und um das weitere Ziel "Reduktion Auswirkung Wasserentnahme Ausleitung" ergänzt.

    Der Mindestwasserabfluss ist Grundvoraussetzung für den Erhalt der standorttypischen Lebensgemeinschaften eines Gewässers und wesentlicher Bestandteil der Durchgängigkeit eines Gewässers (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 75 m.w.N.), deren Herstellung erklärtes Ziel des Bewirtschaftungsplans "Hochrhein (Baden-Württemberg)" für den WK 21-05 und konkret die Wehranlage der Klägerin ist.

    Diese Benutzung führt ohne Einhaltung eines Mindestwassers zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften in der Ausleitungsstrecke (d.h. dem Mutterbett) der Wiese auf ca. zwei Kilometern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 - juris, Rn. 50).

    Ihre Erforderlichkeit folgt ferner aus § 33 WHG (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 73 ff.).

    Welche Anforderungen insoweit gelten, richtet sich nach den durch Maßnahmenprogramme (§ 82 WHG) und Bewirtschaftungspläne (§ 83 WHG) konkretisierten Bewirtschaftungszielen (§§ 27 ff. WHG); bei deren Bestimmung sind die in § 6 Abs. 1 WHG niedergelegten Bewirtschaftungsgrundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 11 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommt den Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüfbar ist, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, den maßgebenden Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und der §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen (Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82; offen gelassen bei BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 13).

    Die Bestimmung der Mindestwasserführung nach diesen beiden administrativen Handlungsanweisungen als Grundlage einer fachbehördlichen Gesamtbeurteilung ist danach rechtlich nicht zu beanstanden (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 84).

    Entscheidend ist vielmehr, dass diese Arten unter Einbeziehung der Entwicklungsfähigkeit des Gewässers künftig dort leben können und damit in die Referenz-Fischbesiedlung aufgenommen werden können (vgl. zur Maßgeblichkeit des ökologischen Potenzials: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 113).

    Der zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt ist hier der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung vom 15.02.2016 (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 121).

    Ihr musste bekannt sein, dass grundsätzlich auch alte Rechte und alte Befugnisse durch nachträgliche Anordnungen entschädigungslos eingeschränkt werden können (vgl. zum Vertrauensschutz VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 142).

    Vielmehr hat sie den hohen ökologischen Wert der Stromerzeugung durch Wasserkraft als allgemeinen Abwägungsbelang bedacht und diesen mit dem entsprechenden Gewicht in die Abwägung eingestellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 143).

    Rechtsdogmatisch sind die Bestimmungen des §§ 33 bis 35 WHG als ein Verbot des Aufstauens, Entnehmens oder Ableitens von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer für den Fall einzuordnen, dass die Mindestwasserführung und die Durchgängigkeit des oberirdischen Gewässers nicht erhalten bleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 76; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 33 Rn. 15).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Wiese für Lachse und andere Distanzwanderfischarten die gewässerökologischen Merkmale eines geeigneten Laichgewässers und die ökologischen Funktionen für Jungfischlebensräume aufweist und dies den für die Wiese im betroffenen Gewässerabschnitt maßgebenden Bewirtschaftungszielen nach § 27 WHG und dem Bewirtschaftungsplan "Hochrhein (Baden-Württemberg)" entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 18 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 111).

    Ob diesen Anforderungen an die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer genügt wird, richtet sich nach den für die Bestimmung ihres ökologischen Zustands oder ökologischen Potenzials maßgebenden biologischen, hydromorphologischen und chemisch und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten (vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) WRRL i.V.m. Anhang V Ziffer 1.1.1 i.V.m. der Tabelle 1.2.1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 89).

    Aufgrund der umfangreichen und nachvollziehbar begründeten Programme und Ziele, den ergänzenden Stellungnahmen des Fischereisachverständigen sowie der von diesen in Bezug genommenen wissenschaftlichen Arbeiten und der Untersuchungen der IKSR bestehen keine durchgreifenden Zweifel daran, dass die Wiese für Lachse die gewässerökologischen Merkmale eines geeigneten Laichgewässers und die ökologischen Funktionen für Jungfischlebensräume aufweist (vgl. zu diesem Maßstab: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 111), zumal die Wiese - im Unterschied zu dem für die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblichen Gewässer - bereits früher von Lachsen besiedelt war.

  • BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16

    Wasserrechtliche Anordnung zur Festsetzung einer Mindestwasserführung in der

    Auszug aus VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16
    Bei der Anordnung eines Fischaufstiegs- und -abstiegs hat die zuständige Behörde nicht nur auf den vorhandenen Fischbestand abzustellen, sondern auch auf eine Fischart (hier: Atlantischer Lachs), dessen Wiederansiedlung als Zielsetzung im Bewirtschaftungsplan festgesetzt ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris).

    Welche Anforderungen insoweit gelten, richtet sich nach den durch Maßnahmenprogramme (§ 82 WHG) und Bewirtschaftungspläne (§ 83 WHG) konkretisierten Bewirtschaftungszielen (§§ 27 ff. WHG); bei deren Bestimmung sind die in § 6 Abs. 1 WHG niedergelegten Bewirtschaftungsgrundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 11 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommt den Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüfbar ist, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, den maßgebenden Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und der §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen (Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82; offen gelassen bei BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 13).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Wiese für Lachse und andere Distanzwanderfischarten die gewässerökologischen Merkmale eines geeigneten Laichgewässers und die ökologischen Funktionen für Jungfischlebensräume aufweist und dies den für die Wiese im betroffenen Gewässerabschnitt maßgebenden Bewirtschaftungszielen nach § 27 WHG und dem Bewirtschaftungsplan "Hochrhein (Baden-Württemberg)" entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 18 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 111).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Berücksichtigungsfähigkeit der Anforderungen einer wünschenswerten Fischpopulation (Lachs) an die Festlegung der Mindestwasserführung ausgeführt (Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 18 ff.):.

    e) Angesichts der beschriebenen Festsetzungen im Maßnahmenprogramm und im Bewirtschaftungsplan hatte der Beklagte bei den Anforderungen an den Fischaufstieg auf den Lachs als Indikatorfisch abzustellen, denn diese Festsetzungen sind jedenfalls für die Behörden verbindlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 20).

  • VG Karlsruhe, 02.07.2014 - 4 K 3423/11

    Wasserrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16
    Bei der Anordnung eines Fischaufstiegs- und -abstiegs hat die zuständige Behörde nicht nur auf den vorhandenen Fischbestand abzustellen, sondern auch auf eine Fischart (hier: Atlantischer Lachs), dessen Wiederansiedlung als Zielsetzung im Bewirtschaftungsplan festgesetzt ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris).

    Diese Benutzung führt ohne Einhaltung eines Mindestwassers zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften in der Ausleitungsstrecke (d.h. dem Mutterbett) der Wiese auf ca. zwei Kilometern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 - juris, Rn. 50).

  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Die in dem Aufstau am Scalawehr gegebene Gewässerbenutzung (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) führt nach den ohne weiteres nachvollziehbaren Ausführungen der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung ohne Einhaltung eines Mindestwassers während der Aufstauphase zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften in der unterhalb der Wehranlage gelegenen Ausleitungsstrecke der Donau (vgl. hierzu und zu Folgendem: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 61 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 630/16 -, juris Rn. 31).

    Dabei kommt den Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüfbar ist, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, den maßgebenden Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 82; VG Freiburg, Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 630/16 -, juris Rn. 31; Faßbender, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2020, § 33 Rn. 16; Niesen, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 33 Rn. 18 ff.; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 13).

    Er hat verdeutlicht, dass es sich bei der "vollständigen Durchgängigkeit" um eine im fachlichen Kontext hinreichend verständliche Formulierung handelt (vgl. zur "vollständigen Durchgängigkeit" im Wasserrecht auch VG Freiburg, Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 630/16 -, juris Rn. 28 m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18

    Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung;

    Anders als hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen ist bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d.h. auf den Erlass des Widerspruchsbescheids, abzustellen (vgl. Senatsurt. v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - NuR 2016, 196 und VG Freiburg, Urt. v. 05.04.2017 - 4 K 630/16 - juris, Rn 42).
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