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   VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00   

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https://dejure.org/2002,27639
VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00 (https://dejure.org/2002,27639)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 K 1234/00 (https://dejure.org/2002,27639)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 K 1234/00 (https://dejure.org/2002,27639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anforderungen an einen Teilleistungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96

    Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer

    Auszug aus VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
    Die Bescheide seien nach der Rechtsprechung des VGH BW (U.v.5.11.1998-2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224) wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung rechtswidrig.

    Ein endgültig ergangener Beitragsbescheid, der das auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis abschließend konkretisiert, schützt für die Dauer seines Bestandes vor erneuter Heranziehung zu einem (höheren) Betrag (so ausführlich unter Verweis auf die Rechtsprechung: VGH BW, Urt. v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224).

    Der Verwaltungsgerichtshof (Urt. v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224) hat insoweit ausdrücklich gefordert, dass der entsprechende Bescheid als Vorausleistungs- bzw. Teilleistungsbescheid gekennzeichnet wird und eindeutig zum Ausdruck kommt, dass eine weitere Teilleistung vorbehalten wird.

    Die hier verneinte Frage, ob § 10 IV KAG auch zu einer maßstabsbezogenen Nachveranlagung ermächtigt bzw. im Sinne der Klägerin durch Lückenfüllung im Wege der Analogie ergänzt werden kann, ist bisher obergerichtlich auch durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt.v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 -,VBlBW 1999, 224) noch nicht geklärt und für eine Vielzahl von Kommunen bedeutsam, die sich in einer vergleichbaren Lage wie die Klägerin befinden, weil sie Grundstücke seinerzeit nach nicht grundstücksbezogenen Bemessungsmaßstäben (z.B. Versicherungsanschlag) zu Beiträgen herangezogen haben, die den Nutzungsvorteil nicht voll abgriffen, und weil eine die tatsächliche Nutzung der Grundstücke und damit seinen Vorteil erhöhende weitere Bebauung erst realisiert wurde, nachdem mittlerweile andere, neue, nämlich grundstücksbezogene Bemessungsmaßstäbe in Kraft getreten und alte Nachveranlagungstatbestände außer Kraft getreten waren, die eine Nachveranlagung nach dem alten nicht grundstücksbezogenen Maßstab vielleicht noch ermöglicht hätten.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96

    Beitragserhebung für ein im Umlegungsverfahren neu gebildetes Grundstück richtet

    Auszug aus VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
    Diese Festsetzung erfolgte für dieses Stammgrundstück nicht nur insgesamt, sondern auch endgültig (dazu VGH BW, Urt. v. 15.6.1996 -2 S 573/96 und Urt. v. 7.5.1993 - 2 S 994/91).

    Denn das würde voraussetzen, dass die entsprechende Teilfläche im Bescheid ausdrücklich bezeichnet wird und parzellenscharf abgrenzbar ist (vgl. dazu VGH BW, Urt. v. 15.6.1996 -2 S 573/96 und Urt. v. 7.5.1993 - 2 S 994/91; vgl ferner mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rdnr. 691 und 679 zu § 8; Faiß, KAG Kommentar, § 10 Rdnr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 2 S 2689/83

    Bemessungsmaßstab für Abwässerbeiträge

    Auszug aus VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
    Sie hat nämlich ein bislang nach einem ungültigen Maßstab (zur Ungültigkeit des Brandversicherungsanschlags: Faiß, KAG-Kommentar, Rdnrn. 32 und 33 zu § 10 KAG unter Verweis auf VGH BW, Urt. v. 11.12.1986 und Urt. v. 12.12.1985 - 2 S 2689/83= VBlBW 1986, 142; siehe dazu auch Gössl, BWGZ 1999, 86 dort Fn.2 m.w.Rspr.nw.) abschließend zum Beitrag veranlagtes Grundstück anhand eines gültigen neuen Maßstabs erneut zum Beitrag herangezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. März 2002 - 2 K 1234/00 - geändert.
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