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   VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10   

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https://dejure.org/2011,9262
VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10 (https://dejure.org/2011,9262)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2011 - 4 K 659/10 (https://dejure.org/2011,9262)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 4 K 659/10 (https://dejure.org/2011,9262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenz eines Ortsstraßenplans nach dem Ortsstraßengesetz aufgrund des in der Zeit zwischen 1868 und 1961 planmäßigen Ausbaus einer Gemeindestraße in einem rechtsförmlichen Verfahren; Annahme einer vorhandenen Erschließungsanlage im Sinne von § 49 Abs. 6 KAG Bad.-Württ.; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Stadt Todtnau darf Erschließungsbeiträge für die Ennerbachstraße verlangen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96

    Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsbau- bzw. Ortsstraßenplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ), hier also die Klägerin.

    Ebenso befinden sich im Ortsarchiv der Gemeinde TB Vermessungs- und sonstige technische Pläne für den damaligen Ausbau der E.-straße, denen allerdings jeder Hinweis darauf fehlt, dass sie durch das zuständige Bezirksamt in einem förmlichen Verfahren nach dem Ortsstraßengesetz festgestellt wurden ( zur Bedeutung des Nachweises eines solchen Feststellungsverfahrens für die Annahme eines Ortsstraßenplans vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 21.08.1986 - 2 S 141/84 - ; Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.2 ).

    Demnach war die Festsetzung einer Bauflucht (entsprechend der heutigen Baulinie) zwingender Inhalt eines Ortsstraßenplans ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90

    (Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsbau- bzw. Ortsstraßenplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ), hier also die Klägerin.

    Demnach war die Festsetzung einer Bauflucht (entsprechend der heutigen Baulinie) zwingender Inhalt eines Ortsstraßenplans ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Für die Kammer besteht deshalb kein Anlass zu einer weitergehenden Prüfung ( vgl. BVerwG, Urteil vom 17.04.2002, NJW 2002, 2807, m.w.N. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Abgesehen davon kann aus solchen (regelmäßig im Routineverfahren erstellten) Bescheinigungen nicht geschlossen werden, dass die Gemeinde die schwierige Rechtsfrage, ob es sich bei der betreffenden Straße um eine vorhandene Straße nach altem Landesrecht handelt, einer gründlichen Prüfung unterzogen hat ( so u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2008 - 2 S 25/07 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1984 - 2 S 1103/82

    Erschließungsbeitrag - "historische Ortsstraße"

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Zwischen der Bebauung an diesem Weg und der Ortschaft TB bestand damals eine deutliche Bebauungszäsur, die es auch nach der im Hochschwarzwald seinerzeit üblichen Siedlungsweise nicht gestattet, einen Zusammenhang mit der Ortsbebauung TB anzunehmen ( vgl. zu einem Fall, in dem der Bebauungszusammenhang ebenfalls unterbrochen war, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1984 - 2 S 1103/82 - , bzw., in dem der betr. Weg in den Außenbereich führte, VG Sigmaringen, Urteil vom 09.01.2002, a.a.O. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84

    Beitragsfähigkeit von Erschließungskosten

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Ebenso befinden sich im Ortsarchiv der Gemeinde TB Vermessungs- und sonstige technische Pläne für den damaligen Ausbau der E.-straße, denen allerdings jeder Hinweis darauf fehlt, dass sie durch das zuständige Bezirksamt in einem förmlichen Verfahren nach dem Ortsstraßengesetz festgestellt wurden ( zur Bedeutung des Nachweises eines solchen Feststellungsverfahrens für die Annahme eines Ortsstraßenplans vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 21.08.1986 - 2 S 141/84 - ; Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1991 - 2 S 1826/89

    Erschließungsbeitrag - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Eine solche rechtliche Einordnung dieser Straße und ihre Funktion als Gemeindeverbindungsweg stünde aber der Annahme einer Ortsstraße nach dem Ortsstraßengesetz entgegen ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 - ; Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.3 m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80

    Erschließungsbeitrag; erstmalige Herstellung; Beitragserlaß im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
    Aus alledem ergibt sich, dass das gesamte förmliche Verfahren, das die Klägerin als Indiz für die Herstellung des E.-wegs nach Maßgabe eines Ortsstraßenplans auf der Grundlage des Badischen Ortsstraßengesetzes wertet, mindestens ebenso auch der Herstellung bzw. Verbesserung oder, wie in den alten Unterlagen erwähnt, der Korrektion der E.-straße als eines Gemeindewegs im Sinne des allgemeinen Straßenrechts gedient haben kann ( vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.03.1982 - 2 S 233/80 - ).
  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

    Ob eine Straße im Rechtssinne (das heißt im Sinne der zuvor genannten Vorschriften) "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße (am 29.06.1961), vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht ( siehe Reif, in: Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand: Febr. 2012, Bd. II, § 49 Anm. 3.2.1.1, m.w.N.; siehe auch Urteil der Kammer vom 06.07.2011 - 4 K 659/10 -, juris ).
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