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   VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11   

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VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11 (https://dejure.org/2011,5897)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.06.2011 - 4 K 718/11 (https://dejure.org/2011,5897)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 4 K 718/11 (https://dejure.org/2011,5897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer Tiefgarage; Nachbarbelange; Schikaneverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht reduzierter Prüfungsumfang bei Anfechtung einer Baugenehmigung zur Klärung wesentlicher baurechtlicher Fragen bereits durch einen bestandskräftigen Bauvorbescheid; Reduzierter Prüfungsumfang bei Anfechtung einer Baugenehmigung zur Klärung wesentlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehranspruch gegen Tiefgarageneinfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Mehrfamilienwohnhäuser in der Silberbachstraße in Freiburg können gebaut werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Mehrfamilienwohnhäuser in der Silberbachstraße in Freiburg können gebaut werden

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Welche Folgerungen sich aus ihrer Anwendung für den konkreten Fall im einzelnen ziehen lassen, bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten ( zur vergleichbaren Problematik im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots siehe BVerwG, Urteil vom 27.08.1998, NVwZ 1999, 523, und Beschluss vom 13.12.2007, NVwZ 2008, 426; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O.; zur modifizierenden Anwendung der TA-Lärm bei der Beurteilung von Lärm einer Tiefgarage vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 254; vgl. auch Dürr, a.a.O., § 34 RdNr. 45 ).

    Vor allem aber übersehen sie, dass es in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der die Kammer folgt, anerkannt ist, dass das u. a. in der TA-Lärm enthaltene Spitzenpegelkriterium auf den durch die zugelassene Wohnnutzung in allgemeinen und reinen Wohngebieten verursachten Parklärm keine Anwendung finden kann, weil in diesen Gebieten die Errichtung von Stellplätzen und Garagen sonst regelmäßig unzulässig wäre, was der Wertung in § 12 Abs. 2 BauNVO, wonach diese Anlagen in diesen Gebieten für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf generell zulässig sind, widerspräche ( so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O. ).

    Demgegenüber fallen die wenigen nächtlichen Fahrbewegungen, die bei der genehmigten Stellplatzanlage von 12 Stellplätzen zu erwarten sind und die sich bei der im Baurecht gebotenen typisierender Betrachtungsweise auf der Grundlage der bereits erwähnten Parkplatzlärmstudie und der ergänzenden Stellungnahme des schallschutztechnischen Sachverständigen vom 11.01.2011 auf knapp zwei pro Nacht belaufen, zumindest nicht derart ins Gewicht, dass sie als unzumutbar anzusehen wären ( vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O.; dort ist in Bezug auf eine Tiefgarage mit 19 Stellplätzen in einem WA ausgeführt, dass angesichts der geringen Anzahl der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen eine erhebliche Störung der Nachtruhe nicht zu befürchten sei ).

    Denn alle nachbarlichen Belange, auf die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Stellplätzen bauplanungsrechtlich Rücksicht zu nehmen ist, sind bereits durch die bauordnungsrechtliche Bestimmung des § 37 Abs. 7 LBO abgedeckt ( vgl. zur entspr. Vorgängerregelung in § 39 Abs. 7 LBO a. F. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O., m.w.N.; ebenso in Bezug auf das rheinland-pfälzische Landesrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99
    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Ein Anhaltspunkt dafür, ob insoweit die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wird, ist dann gegeben, wenn der nach der TA-Lärm ermittelte Beurteilungspegel den in der TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwert für das betreffende Baugebiet überschreitet ( Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 111; zu einer vergleichbaren Vorschrift im rheinland-pfälzischen Bauordnungsrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, BauR 2003, 368 ).

    Welche Folgerungen sich aus ihrer Anwendung für den konkreten Fall im einzelnen ziehen lassen, bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten ( zur vergleichbaren Problematik im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots siehe BVerwG, Urteil vom 27.08.1998, NVwZ 1999, 523, und Beschluss vom 13.12.2007, NVwZ 2008, 426; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O.; zur modifizierenden Anwendung der TA-Lärm bei der Beurteilung von Lärm einer Tiefgarage vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 254; vgl. auch Dürr, a.a.O., § 34 RdNr. 45 ).

    Denn alle nachbarlichen Belange, auf die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Stellplätzen bauplanungsrechtlich Rücksicht zu nehmen ist, sind bereits durch die bauordnungsrechtliche Bestimmung des § 37 Abs. 7 LBO abgedeckt ( vgl. zur entspr. Vorgängerregelung in § 39 Abs. 7 LBO a. F. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O., m.w.N.; ebenso in Bezug auf das rheinland-pfälzische Landesrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Eine Grenze wird insoweit lediglich durch das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB gezogen, das allerdings nur dann eingreift, wenn die Anordnung einer baulichen Anlage keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008, VBlBW 2008, 452 ).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorhaben, das, wie das hier streitige, die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks und der Erzeugung einer "erdrückenden Wirkung" gebotene nachbarschützende Abstandsfläche einhält, im Regelfall schon aus tatsächlichen Gründen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.11.2005 - 3 S 151/04 - sowie Beschlüsse vom 15.04.2008, a.a.O., und vom 12.10.2004, VBlBW 2005, 74, jew. m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 8 S 1661/04

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch Grenzgarage

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorhaben, das, wie das hier streitige, die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks und der Erzeugung einer "erdrückenden Wirkung" gebotene nachbarschützende Abstandsfläche einhält, im Regelfall schon aus tatsächlichen Gründen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.11.2005 - 3 S 151/04 - sowie Beschlüsse vom 15.04.2008, a.a.O., und vom 12.10.2004, VBlBW 2005, 74, jew. m.w.N. ).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorhaben, das, wie das hier streitige, die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks und der Erzeugung einer "erdrückenden Wirkung" gebotene nachbarschützende Abstandsfläche einhält, im Regelfall schon aus tatsächlichen Gründen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.11.2005 - 3 S 151/04 - sowie Beschlüsse vom 15.04.2008, a.a.O., und vom 12.10.2004, VBlBW 2005, 74, jew. m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 3 S 2868/07

    Baurechtliches Eilverfahren; Zielrichtung; Vorwegnahme der Hauptsache;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 2 und 52 Abs. 1 GKG ( vgl. Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 07./08.07.2004, NVwZ 2004, 1327; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.01.2008 - 3 S 2868/07 - ).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Ob damit eine Erhöhung der relativen (auf die jeweilige Größe des Baugrundstücks bezogenen) Parameter zur Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung wie der Grundflächen- (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) verbunden ist, auf die es zur Bestimmung des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ohnehin nicht entscheidend ankommt ( vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 21.06.2007 , BauR 2007, 1691 , und vom 30.01.1997, NVwZ-RR 1997, 519, jew. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.07.2000, VBlBW 2001, 60 ; VG Freiburg, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 K 92/08 -, juris; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Jan. 2011, § 34 RdNr. 51 m.w.N. ), kann hier dahingestellt bleiben, weil durch das Hinzutreten dieses Verbindungsbauwerks zu dem im Bauvorbescheid "genehmigten" Bauvorhaben unter keinem (bauordnungs- oder bauplanungs-)rechtlichen Gesichtspunkt Vorschriften verletzt werden, die (auch) dem Schutz der Antragsteller als Nachbarn dienen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 418/00

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Ob damit eine Erhöhung der relativen (auf die jeweilige Größe des Baugrundstücks bezogenen) Parameter zur Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung wie der Grundflächen- (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) verbunden ist, auf die es zur Bestimmung des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ohnehin nicht entscheidend ankommt ( vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 21.06.2007 , BauR 2007, 1691 , und vom 30.01.1997, NVwZ-RR 1997, 519, jew. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.07.2000, VBlBW 2001, 60 ; VG Freiburg, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 K 92/08 -, juris; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Jan. 2011, § 34 RdNr. 51 m.w.N. ), kann hier dahingestellt bleiben, weil durch das Hinzutreten dieses Verbindungsbauwerks zu dem im Bauvorbescheid "genehmigten" Bauvorhaben unter keinem (bauordnungs- oder bauplanungs-)rechtlichen Gesichtspunkt Vorschriften verletzt werden, die (auch) dem Schutz der Antragsteller als Nachbarn dienen.
  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass Stellplätze und Garagen, deren Anzahl den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf nicht übersteigt, wie sich aus der Wertung in § 12 Abs. 2 BauNVO ergibt, auch in einem Wohngebiet - selbst in einem WR - grundsätzlich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn sie in einer Tiefgarage errichtet werden, deren Zufahrt an der Grenze zum Nachbargrundstück verläuft ( so für eine Tiefgarage mit neun "notwendigen" Stellplätzen Beschluss der Kammer vom 05.06.2007 - 4 K 1032/07 - m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 110 m.w.N. ).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11
    Nach § 2 Abs. 1 DSchG dient das Denkmalschutzrecht allein öffentlichen Interessen, nicht privaten Interessen eines Nachbarn ( zu einer hier nicht gegebenen Sonderkonstellation siehe BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, NVwZ 2009, 1231 ).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02

    Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • VG Freiburg, 17.03.2008 - 1 K 92/08

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren eines Nachbarn gegen Vorhaben im unbeplanten

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96

    Zum Nachbarschutz von Normen einer Ortsbausatzung

  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Selbiges gilt für die Grund- und Geschossflächenzahl, auf die es zur Bestimmung des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ohnehin nicht entscheidend ankommt (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 21.06.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 1691; Beschl. v. 30.01.1997 - 4 B 172.96 -, NVwZ-RR 1997, 519; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. ....07.2000 - 5 S 418/00 -, VBlBW 2001, 60; VG Münster, Urt. v. 03.03.2016 - 2 K 1210/... -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 07.06.2011 - 4 K 718/11 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Dabei gilt ein objektiver Maßstab, das heißt die Bewertung eines durchschnittlichen und nicht eines für Immissionen besonders empfindsamen oder unempfindlichen Menschen (vgl. nur VG Freiburg, Beschl. v. 07.06.2011 - 4 K 718/11 - juris Rn. 14 mwN).
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