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   VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18   

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VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18 (https://dejure.org/2018,19446)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.06.2018 - A 1 K 3200/18 (https://dejure.org/2018,19446)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - A 1 K 3200/18 (https://dejure.org/2018,19446)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Würzburg, 09.04.2018 - W 8 M 18.30389

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Das Gericht folgt nicht der Auffassung des Erinnerungsgegners, wonach die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren aus der Staatskasse anhand eines besonderen Prozesskostenhilfegegenstandswerts zu ermitteln wären (ebenso: VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris); danach wäre bei einer nur teilweisen Bewilligung der Prozesskostenhilfe nur ein Teil des Gesamtgegenstandswerts heranzuziehen.

    Eine Festsetzung des Gegenstandswerts im Vergütungsfestsetzungsverfahren oder gar im nachfolgenden Erinnerungsverfahren scheidet nach der gesetzlichen Systematik aus (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für nur eines der anhängig gemachten Begehren kann ein Verfahrensbevollmächtigter demzufolge nur die Hälfte der Vergütung beanspruchen, die er bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten hätte (vgl. OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Das Gericht weist darauf hin, dass der vorliegende Beschluss gemäß § 80 AsylG trotz der Bestimmung des § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar sein dürfte (str., vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris; a. A.: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für nur eines der anhängig gemachten Begehren kann ein Verfahrensbevollmächtigter demzufolge nur die Hälfte der Vergütung beanspruchen, die er bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten hätte (vgl. OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Das Gericht weist darauf hin, dass der vorliegende Beschluss gemäß § 80 AsylG trotz der Bestimmung des § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar sein dürfte (str., vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris; a. A.: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2017 - A 2 S 271/17

    Beschwerdeausschluss gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts über die

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Das Gericht weist darauf hin, dass der vorliegende Beschluss gemäß § 80 AsylG trotz der Bestimmung des § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar sein dürfte (str., vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris; a. A.: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).
  • OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 10 WF 62/01

    Prozesskostenhilfe - eingeschränkte Bewilligung - Fahrtkosten des "ortansässigen"

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Dies gilt jedoch nur, soweit die Bewilligung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01 - JurBüro 2001, 481) und die Beiordnung reicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 - FamRZ 2008, 1767).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07

    PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Dies gilt jedoch nur, soweit die Bewilligung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01 - JurBüro 2001, 481) und die Beiordnung reicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 - FamRZ 2008, 1767).
  • FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07

    Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Gewährung von Prozesskostenhilfe und

    Auszug aus VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18
    Abweichend von § 30 RVG wäre nach dieser Auffassung für die Bemessung des Vergütungsanspruchs ein Gegenstandswert zu ermitteln, der dem Teil, auf den sich die bewilligte Prozesskostenhilfe bezieht, im Verhältnis zum Gegenstandswert der Klage insgesamt zukommt (so z.B. Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - juris).
  • VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318

    Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der

    Eine Festsetzung des Gegenstandswerts im nachfolgenden Erinnerungsverfahren scheidet nach der gesetzlichen Systematik aus (VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2018 - A 1 K 3200/18 -, Rn. 6 - 7, juris; VG Würzburg, B.v. 9.4.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Eine Festsetzung des Gegenstandswerts im Vergütungsfestsetzungsverfahren oder gar im nachfolgenden Erinnerungsverfahren scheidet nach der gesetzlichen Systematik aus (VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2018 - A 1 K 3200/18 -, Rn. 6 - 7, juris; VG Würzburg, B.v. 9.4.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für nur eines der anhängig gemachten Begehren kann ein Verfahrensbevollmächtigter demzufolge vorliegend nur ein Drittel der Vergütung beanspruchen, die er bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten hätte (vgl. OVG Bln-Bbg., B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2018 - A 1 K 3200/18 - juris; VG Würzburg, B.v. 9.4.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Die Prozesskostenhilfe soll eine Gleichberechtigung des bedürftigen Beteiligten gewährleisten, nicht aber seine Bevorzugung gegenüber einem nicht Bedürftigen, der von der Gegenseite auch nur eine Kostenerstattung entsprechend seiner Erfolgsquote verlangen kann (VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2018 - A 1 K 3200/18 - juris).

    Damit entfiele jeglicher Anreiz für einen Kläger, selbst vorab zu prüfen, welcher Streitgegenstand von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat, und die Klage auf diejenigen Streitgegenstände zu beschränken, bei denen dies der Fall ist (VG Freiburg, B.v. 7.6.2018 - A 1 K 3200/18 - juris).

  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20

    Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein

    Würde hingegen ein eigener Prozesskostenhilfegegenstand errechnet und hiervon ausgehend die Vergütung festgesetzt, müsste der Prozesskostenhilfeberechtigte weniger für seine weitere Forderung, die den Streitgegenstand, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, übersteigt, aufkommen als eine nicht bedürftige Partei (im Ergebnis ebenso: VG Freiburg, Beschluss vom 07.06.2018 - A 1 K 3200/18 - VG Würzburg, Beschluss vom 01.08.2019 - W 1 M 19.31318 -).

    In Baden-Württemberg gibt es hierzu unterschiedliche erstinstanzliche Rechtsprechung (einerseits VG Freiburg, Beschluss vom 07.06.2018 - A 1 K 3200/18 -, andererseits VG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2012 - A 7 K 1782/12 -).

  • VGH Hessen, 07.08.2019 - 4 E 1311/19

    Asylrecht; Vergütungsanspruch bei teilweise Prozesskostenhilfebewilligung

    Der von dieser "Teilgegenstandswertberechnung" abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine Quotelung der nach dem Streitwert von 5.000,-- ? zu berechnenden Gebühr vorzunehmen sei (so auch VG Freiburg, Beschluss vom 7. Juni 2018 - A 1 K 3200/18 - juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2016 - OVG 3 K 40.16 - juris Rdnr. 12), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 13 E 939/18

    Unzulässige Anfechtung einer Asylstreitigkeit mit der Beschwerde

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2017 - A 2 S 271/17 -, juris, Rn. 3; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. September 2018 - 7 E 928/18.A -, juris, Rn. 5 f.; VG Hannover, Beschluss vom 1. März 2017 - 7 A 6770/16 -, juris, Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 9. April 2018 - W 8 M 18.30389 -, BeckRS 2018, 5257, Rn. 33; VG Freiburg, Beschluss vom 7. Juni 2018 - A 1 K 3200/18 -, BeckRS 2018, 15064, Rn. 12; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2016 - OVG 3 K 40.16 -, juris, Rn. 4; VG Minden, Be-schluss vom 31. Juli 2017 - 10 K 1953/17.A -, juris Rn. 10 ff.; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 30 Rn. 14; Jendrusch, NVwZ 2017, 516 (517).
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