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   VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17   

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VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17 (https://dejure.org/2018,25274)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.08.2018 - 3 K 9009/17 (https://dejure.org/2018,25274)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. August 2018 - 3 K 9009/17 (https://dejure.org/2018,25274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB
    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei Abweichung von Bauherr/Eigentümer und Landwirt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Dienen; Betriebsinhaber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Dienen" setzt kein Eigentum voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    So kommt es für die Frage der Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht schon aus Rechtsgründen ausschlaggebend darauf an, wer das Vorhaben zu errichten gedenkt bzw. errichtet hat, wer also "Bauherr" ist, und wem das Eigentum an der Anlage zustehen soll bzw. zusteht (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978 - IV C 85.75 -, juris).

    Aus beiden Fragen mögen sich Beweisanzeichen für die "dienende" Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit eines Vorhabens zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ergeben (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978, a. a. O.).

    Es ist aber weder rechtlich noch tatsächlich schlechthin ausgeschlossen, dass im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb auch ein solches Bauvorhaben "dient", das von einem anderen als dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs errichtet wird und das auch nicht in das Eigentum des Betriebsinhabers fällt (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO aber nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - und vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 - VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 4 K 2231/05 -, jeweils bei juris), solange sich die Begründung nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2006, a. a. O., m. w. N.).

    Anders als z. B. im Bereich des Gefahrenabwehrrechts (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2004, a. a. O.) ist es bei der Rücknahme einer Baugenehmigung auch nicht anerkannt, dass die Interessen, die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigen, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen.

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Zwar kann ein Betrieb in aller Regel nicht ausschließlich auf Pachtland betrieben werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - und vom 24.08.1979 - IV C 3.77 - sowie Beschluss vom 03.02.1989 - 4 B 14.89 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, jeweils bei juris), jedoch stehen nach der vorgenannten Auskunft des Landwirtschaftsamts vom 21.06.2018 ca. 25 ha Fläche im Alleineigentum von R. R., so dass im Zusammenspiel mit den langfristigen Pachtverträgen sowie der väterlichen Betriebsübernahme keine Zweifel an einem nachhaltigen und für mehrere Generationen angelegten, dauerhaften Betrieb bestehen.

    Innerhalb des durch beide Begriffe gesteckten Rahmens ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt das Vorhaben - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und ob das Vorhaben durch die Zuordnung zum konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2011 - 8 S 1947/11 -, juris; Mitschang/Reidt, in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 35 BauGB Rn. 19 ff., m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Der Behörde bleibt aber die Befugnis, eine neue Vollziehbarkeitsanordnung mit diesmal gesetzeskonformer Begründung zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - sowie vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 -, jeweils m. w. N. bei juris; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 80 VwGO Rn. 249 ff., m. w. N.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 23. Auflage 2017, § 80 VwGO Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Der Behörde bleibt aber die Befugnis, eine neue Vollziehbarkeitsanordnung mit diesmal gesetzeskonformer Begründung zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - sowie vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 -, jeweils m. w. N. bei juris; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 80 VwGO Rn. 249 ff., m. w. N.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 23. Auflage 2017, § 80 VwGO Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Der Behörde bleibt aber die Befugnis, eine neue Vollziehbarkeitsanordnung mit diesmal gesetzeskonformer Begründung zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - sowie vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 -, jeweils m. w. N. bei juris; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 80 VwGO Rn. 249 ff., m. w. N.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 23. Auflage 2017, § 80 VwGO Rn. 87).
  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 2 B 12.2602

    Landwirtschaft; Außenbereich; Halle; Pachtvertrag

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Teilweise wird in diesen Fällen angenommen, dass es besonderer Gründe bedarf, damit das Vorhaben in der erforderlichen Weise dem Betrieb zugeordnet werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 08.04.2014 - 2 B 12.2602 -, juris; siehe auch: Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 128. EL Februar 2018, § 35 BauGB Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92

    Baugenehmigung für Außenbereichsvorhaben: landwirtschaftlicher Betrieb auf

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Selbst wenn man einen besonderen Grund für die Zuordnung des Vorhabens zum landwirtschaftlichen Betrieb für erforderlich erachten würde, wäre dieser mit der Übernahme des Betriebs des Antragstellers durch seinen Neffen gegeben, zumal aufgrund des langfristigen Pachtvertrags mit seinem Onkel über das Vorhabengrundstück der Missbrauchsgefahr der Privilegierungsvorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB begegnet wird (vgl. auch zur ausreichenden Sicherheit bei verwandtschaftlichen Bindungen des Landwirts zum Verpächter: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2011 - 8 S 1947/11

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "dienen" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Einfügen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Innerhalb des durch beide Begriffe gesteckten Rahmens ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt das Vorhaben - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und ob das Vorhaben durch die Zuordnung zum konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2011 - 8 S 1947/11 -, juris; Mitschang/Reidt, in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 35 BauGB Rn. 19 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17
    Zwar kann ein Betrieb in aller Regel nicht ausschließlich auf Pachtland betrieben werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - und vom 24.08.1979 - IV C 3.77 - sowie Beschluss vom 03.02.1989 - 4 B 14.89 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, jeweils bei juris), jedoch stehen nach der vorgenannten Auskunft des Landwirtschaftsamts vom 21.06.2018 ca. 25 ha Fläche im Alleineigentum von R. R., so dass im Zusammenspiel mit den langfristigen Pachtverträgen sowie der väterlichen Betriebsübernahme keine Zweifel an einem nachhaltigen und für mehrere Generationen angelegten, dauerhaften Betrieb bestehen.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05

    Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"

  • VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07

    Baurecht: Rücknahme einer Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 5 S 1825/06

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Rücknahme eines

  • VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22
    Im Hinblick auf die nach Ziffer 9.1.2.6 des Streitwertkatalogs maßgebliche Bestimmung des im Einzelfall anzunehmenden Bruchteils der Rohbaukosten erkennt das Gericht ebenfalls keinen Grund von dem von den Prozessbevollmächtigten der Beklagten angeführten Bruchteil von 25 Prozent (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 07.08.2018 - 3 K 9009/17 -, juris Rn. 25) nach oben oder unten abzuweichen.
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